
Aktuell tobt in der Schweiz der Abstimmungskampf um die sogenannte «Neutralitätsinitiative». Politiker:innen von links bis rechts legen sich ins Zeug, um das Stimmvolk mit allzu oft allzu billigen Parolen auf ihre Seite zu ziehen. Dabei suggerieren sowohl Befürworter:innen wie die Gegnerschaft der Initiative gerne, dass der Ausgang dieser Abstimmung einen entscheidenden Einfluss auf die Zukunft der Schweiz und vor allem auf die Schweizer Aussenpolitik habe.
Mit blumigen Worten wird die Frage nach einem zeitgemässen Umgang mit der historisch immer wieder neu interpretierten und missbrauchten «Schweizer Neutralität» ins Feld geführt, um die Schweiz künftig vor Kriegen zu schützen und darüber hinaus ihre Rolle als Brokerin des Friedens auf internationalem Parkett zu festigen.
In einem seitenlangen Interview schwadroniert unser Aussenminister Ignazio Cassis in der NZZ über die angeblich immer noch sehr gefragten «guten Dienste der Schweiz» und wirbt für ein NEIN zur Initiative, mit der Begründung: «Wenn wir das Völkerrecht berücksichtigen, glaubwürdig bleiben und verlässlich sind, gewinnt die Schweiz im Ausland Respekt und Vertrauen. Das beschert uns Sicherheit, nicht ein Verfassungstext.»
Genau umgekehrt argumentiert der Jurist und Politologe Wolf Linder: Er wirbt für ein JA zur Verankerung der Neutralität in der Verfassung, um deren Auslegung dem «kurzfristigen Denken von Politikern und einzelnen Bundesräten» zu entziehen. Ein wichtiges Argument, gerade angesichts der von Cassis propagierten und praktizierten «flexiblen Neutralität» – mit der letztendlich der Begriff Neutralität ad absurdum geführt wird.
Fakt ist, dass sich die Schweiz mit ihrer Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland und der verunglückten «Ukraine-Friedenskonferenz» im Sommer 2024 auf dem Bürgenstock in diesem Konflikt klar als Partei positioniert und sich damit eine Rolle als Mediatorin verspielt hat.
Genauso ist die Schweiz aber auch im Nahen Osten Partei: Bis heute hat die Schweizer Regierung weder ihre militärische noch wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Israel eingestellt, trotz dessen massiver und vielfach belegter Verstösse gegen das Völkerrecht. Stattdessen verweigert Bern die weitere Aufnahme von Kranken und Verletzten aus Gaza, und tut nichts, um den Palästinenser:innen zu ihren völkerrechtlich verankerten Rechten zu verhelfen.
Mehr noch: Während sich Gegner und Befürworter um Begriffe wie Neutralität und Solidarität fetzen, ist das Wegschauen und Schweigen zu den konkreten Auswirkungen aktueller Schweizer Aussenpolitik nicht bloss ein Ärgernis, sondern letztendlich ein unhaltbarer Verstoss gegen das Völkerrecht.
So haben zum Beispiel diese Woche die Regierungen von Italien, Grossbritannien, Frankreich, Kanada, Norwegen, Holland und sogar Deutschland Israel dazu aufgefordert, die Pläne für das Landnahme-Projekt E1 im Westjordanland (Bau von 3’400 neuen Wohnungen auf illegal besetztem Boden) zu stoppen, weil dies gegen das Völkerrecht verstösst. Ein Protestschreiben auch aus der Schweiz? – Totenstille im Bundeshaus, folglich auch kein Thema für unsere Medien.
Kaum Beachtung fand auch der Brief an Bundespräsident Guy Parmelin, mit dem rund 20 israelische Persönlichkeiten die Schweiz dazu auffordern, ihre Handelsbeziehungen mit den israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten einzustellen. Dieser Brief sei «ein Schrei um Aufmerksamkeit», sagte der ehemalige israelische Diplomat und Hochschuldozent Alon Liel im Echo der Zeit, das als praktisch einziges Medium über den Aufruf berichtete. Es brauche diese Sanktionen gegen die illegalen Siedlungen, um Israel wieder auf den Weg des Friedens zu zwingen: «Das ist nicht gegen, sondern für Israel, nur so kann es vor dem Niedergang bewahrt werden.»
Während verschiedene europäische Länder wie Spanien, Irland, Belgien oder Holland längst in dieser Hinsicht aktiv sind, verzichtet die Schweiz bislang sogar darauf, eine Herkunftsdeklaration von Produkten aus den besetzten Gebieten durchzusetzen. Auch hier bleibt es beim Schweigen und Weiterwursteln à la Cassis gegenüber dem Unrechtsstaat Israel.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass für Cassis «Neutralität» in Bezug auf den Nahen Osten nie ein Thema war – und es wohl bis heute nicht ist. Seine einseitige Parteinahme für Israel findet in der aktuellen Zusammensetzung des Parlaments ihr Abbild. Und oppositionelle Stimmen ziehen es vor zu schweigen, weil sie sich davor fürchten, andernfalls den Vorwurf des Antisemitismus einzuhandeln.
Ob die Diskussionen um die Neutralitäts-Initiative diesbezüglich Abhilfe schaffen? – Das Gegenteil ist aktuell zu beobachten: Die realen Auswirkungen der Schweizer (Neutralitäts)-Politik etwa für die Menschen in Gaza oder im Westjordanland werden tunlichst ausgeklammert. Noch flexibler als die Argumente, sind die konkreten Taten: Im Zweifelsfall zurechtgebogen und gerechtfertigt, für Schweizer Geschäftemacherei.



Mit oder ohne Neutralität machen die Schweizer Kapitalisten Geschäfte, das ist eben ihr Geschäft. Sie haben freie Hand. Laut Cassis kann oder darf die Regierung nicht in die Handelsfreiheit eingreifen, um zum Beispiel den Handel mit den völkerrechtswidrigen Siedlungen – die Kolonisierung besetzter Gebiete ist gemäss Vierter Genfer Konvention (im Landesrecht verankert) ein Kriegsverbrechen – zu unterbinden. Sei es in Palästina oder in der Westsahara. Das Völkerrecht gebietet, dass die Siedlungskolonisation nicht anerkannt und unterstützt werden darf. Ein Handelsverbot mit völkerrechtswidrigen Siedlungen ist bloss eine Anwendung geltenden Rechts und hat weder mit wirtschaftlichen Zwangsmassnahmen (Sanktionen) noch mit Neutralität gegenüber einem andern Staat etwas zu tun. Zu Unrecht beruft sich Cassis auf das Embargogesetz. Keine Parlamentsfraktion hält ihm entgegen.