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Ein Slogan als Vorwand

Der Demoaufruf «DEATH TO ZIONISM» sorgte schon im Vorfeld für Aufregung. Schliesslich wurde die Veranstaltung auf dem Theaterplatz in Basel mit einem mas­siven Polizeieinsatz niedergeknüppelt.

Als das Kollektiv Basel4Palestine für den 29. August 2026 zu einer Demonstration gegen die israe­li­sche Genozidpolitik und das Schweigen der Schweizer Regierung auf­rief, waren die Helfer der Israel-Lobby mit ihrer Antisemitismuskeule wieder einmal schnell zur Stelle. Der dis­ku­table Slogan «Death to Zionism», mit dem die Veranstalter zur Aktion auf­riefen, war gera­dezu eine Einladung an die Gegnerschaft, diesen anzu­pran­gern und aus­zu­schlachten. Die Jüdische Allgemeine titelte dra­ma­tisch «Gewalt-Demo for­dert Tod von Menschen», die NZZ schrieb von einem «Aufruf zum Mord» und die Kantonspolizei Basel bezeich­nete die geplante Demonstration als «nicht bewil­li­gungs­fähig», weil Gewalt pro­pa­giert würde.

Die Panikmache und der Vorwurf des Gewaltaufrufs von Seiten der Israel-Lobby hat System und ist völlig aus der Luft gegriffen. Das Gegenteil war näm­lich der Fall: Die Demonstrantinnen und Demonstranten wollten mit ihrer fried­li­chen Demonstration auf die fort­dau­ernde töd­liche Gewalt, mit der Israel die Menschen in Gaza, im Westjordanland und im Libanon wei­terhin Tag für Tag ter­ro­ri­siert, auf­merksam machen, die Menschen in der Schweiz wach­rüt­teln. Das Kollektiv Basel4Palestine enga­giert sich seit 2024 mit Demos und Mahnwachen für die Rechte der Palästinenser:innen und übt dabei immer wieder scharfe Kritik an Israels Genozid-Politik und der Schweizer Regierung, die dazu schweigt.

Am letzten Samstag ver­hin­derte ein über­di­men­sio­niertes Polizeiaufgebot die ange­kün­digte Kundgebung. Zur Verstärkung der Basler Polizei waren sogar Polizist:innen mit Einsatzwagen, inklu­sive Wasserwerfer, aus den Nachbarkantonen Bern, Solothurn und dem Aargau ange­reist. Nachdem es anfäng­lich geheissen hatte, die Demonstrant:innen dürften ihre Kundgebung auf dem Theaterplatz durch­führen, wurden die dort anwe­senden rund 200 Personen ohne Vorwarnung innert kür­zer­ster Zeit von Polizist:innen in Vollmontur ein­ge­kes­selt und bis zu acht Stunden auf dem Platz festgehalten.

Die Szenen, die sich vor dem Stadttheater Basel abspielten, waren häss­lich: die gewalt­losen Widerstand lei­stenden Demonstrant:innen wurden zu Boden gedrückt, ihre Taschen durch­wühlt, die mit­ge­brachten Transparente und Fahnen ent­wendet und zer­stört. Dies alles, um eine fried­liche Kundgebung für Frieden im Nahen Osten zu verhindern. 

Damit haben die Basler Behörden und ihre Einflüsterer massiv gegen das in der Schweizer Verfassung ver­an­kerte Recht auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit verstossen.

HINTERGRUND: Variationen eines Slogans

«Tod dem XXX»

Die Israel-Lobby in der Schweiz nahm den Slogan «Death to Zionism» zum Anlass, die Veranstalter des Aufrufs zu Gewalt und Mord zu bezichtigen. 

Obschon diese Unterstellung aus der Luft gegriffen und falsch ist, erreichte sie damit, dass sowohl die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus wie auch die Basler Politik und Polizei eine Bewilligung der Demonstration vom 29. 08. ablehnten. 

Aus juri­sti­scher Sicht ein Fehlentscheid, …

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Bilder der Kundgebung vom 29. August 2026 – alle Bilder © kpk.png

Diffamierungskampagne gegen die Kundgebung – alle Bilder © insta­gram GSI_national

Damit nicht genug: Die GSI postete auf ihrem Kanal dar­über hinaus ein Video der fran­zö­si­schen Politikerin und Direktorin der rechts­la­stigen inter­na­tional ver­netzten Organisation «Combat Antisemitism Movement» (CAM) Shannon Seban. Sie hatte sich, mit einer Kufiya als anbie­dernde Tarnung über den Schultern, bei den Demonstrant:innen als «unab­hän­gige Journalistin» aus­ge­geben und ver­sucht, sie vor der Kamera vor­zu­führen. Was jedoch gründ­lich miss­lang: Wer sich das Video unvor­ein­ge­nommen anschaut stellt näm­lich fest: Von Antisemitismus, Judenhass oder Gewaltaufruf keine Spur.…


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