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Urteil im Fall Abunimah rechtskräftig!

Nun ist es definitiv: Die Festnahme und Abschiebung des ameri­ka­ni­schen Journalisten Ali Abunimah durch das Zürcher Migrationsamt im Januar 2025 war geset­zes­widrig. Bereits im Dezember 2025 hatte das Zürcher Verwaltungsgericht ein entspre­chendes Urteil gefällt. Nachdem der Kanton Zürich offenbar (wohlweislich) auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet hat, ist dieses nun rechtskräftig.

Im Klartext heisst das: Die vom Zürcher Regierungsrat Mario Fehr zusammen mit der damaligen Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle verordnete Kriminalisierung des inter­na­tional bekannten Journalisten verstiess gegen Schweizer Recht. Die Mittel, die sie einsetzten, um den engagierten Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit in Palästina von seinem geplanten Auftritt an einer Veranstaltung in Zürich abzuhalten, waren nicht nur unzim­perlich, sondern illegal.

Gut, kann man sich auch hierzu­lande noch auf die Justiz verlassen! In einem nächsten Schritt müssten nun aber die Strippenzieher:innen, die nicht nur im «Fall Abunimah» der Israel-Lobby missliebige Veranstaltungen verhindert haben, auch persönlich belangt werden. Ali Abunimah hat diesbe­züglich weitere Klagen in Aussicht gestellt…

Das ist gut so. Es kann doch nicht sein, dass della Valle für ihr Kaffee-Lokal in Bern, das sie nach ihrem unrühm­lichen, mit 340’000 Franken vergol­deten Ausscheiden aus der Bundesverwaltung eröffnet hat, extra Polizeischutz gewährt wird – bezahlt von unseren Steuergeldern. Während sie weiterhin für Israel lobbyiert, und mögli­cher­weise auch immer noch beim israe­li­schen Rüstungsinvestment-Gesellschaft Champel Capital im Sold steht. Dementiert hat sie dies auf alle Fälle nie…

Mario Fehr, der aus seiner muslim­feind­lichen und rassi­sti­schen Gesinnung keinen Hehl macht und zumindest im «Fall Abunimah» nachweislich gegen Schweizer Recht verstossen hat, müsste als Regierungsrat endlich zurück­treten. Er ist für ein Land, das sich immer noch seiner offenen und liberalen Haltung rühmt, untragbar geworden.

Mit ihren Machenschaften und der Diffamierungs-Strategie gegen alle, die Israels Terror-Politik kriti­sieren, haben die Lobbyorganisationen und die mit ihnen verban­delten Entscheidungsträger:innen wie Fehr und della Valle es bislang geschafft, unzählige Engagements, Initiativen, Veranstaltungen und Publikationen zu diffa­mieren, ins Abseits zu drängen oder gar im Keim zu ersticken.

Dank Ali Abunimahs Klage wurden nun diese immer gleichen Machenschaften hinter den Kulissen publik und entlarvt. Das Gerichtsurteil hält deutsch und deutlich fest: Gesetze gelten auch für die Akteur:innen der sogenannten «Antisemitismus-Bekämpfung». 

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Nachtrag vom 5. März 2026:

Ali Abunimah zum Dritten

Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Festnahme und Abschiebung des bekannten Journalisten und Direktor der News Plattform «Electronic Intifada» Ali Abunimah geset­zes­widrig war, kommt nun diese Woche auch der Bundesrat zum gleichen Schluss.

In seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats GPK‑S, die die Verhängung eines Einreiseverbots im Januar 2025 gegen den Amerikaner mit scharfen Worten gerügt hatte, hält der Bundesrat fest, dass das Vorgehen der damaligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle «nicht den festge­legten Abläufen» entsprochen habe.

Die Tatsache, dass della Valle das Einreiseverbot trotz gegen­tei­liger Empfehlungen ihrer eigenen Leute aufgrund eines Wiedererwägungsantrags von Seiten des Zürcher Polizeikommandanten verfügte, sei eine «Ausnahme von der gängigen Praxis von fedpol» und hätte nicht vorkommen dürfen.

Obschon die fünfseitige bundes­rät­liche Stellungnahme bereits am 2. März öffentlich gemacht und in einer griffigen Medienmitteilung verschickt wurde, hat bislang einzig Le Temps darüber berichtet.

Dafür infor­mierte Ali Abunimah im Livestream der Electronic Intifada vom 5. März 2026 aus erster Hand über die Angelegenheit: Mittlerweile hätten mit der Regierung, einer parla­men­ta­ri­schen Kommission sowie einem Gericht bereits drei gewichtige Institutionen bestätigt, dass das Vorgehen der Schweizer Behörden gegen ihn rechts­widrig war, fasste er zusammen.

Und stellte in Aussicht, dass die Geschichte noch weiter gehe: Vor Bundesgericht sind weiter Klagen von Abunimah hängig, der mit dem rabiaten Vorgehen von della Valle und der Zürcher Polizei im Januar 2025 erfolg­reich daran gehindert wurde, an einer Solidaritätsveranstaltung für Palästina zu sprechen.

Eine Zusammenfassung der bundes­rät­lichen Stellungnahme und Abunimahs Geschichte ist auch auf der Website von EI nachzu­lesen – während unsere Medien schweigen. Allen voran die NZZ, die vor einem Jahr eine hässliche Diffamierungskampagne gegen den bekannten Journalisten angezettelt hatte, die schliesslich zu dessen Festnahme führte…

2 Antworten auf „Urteil im Fall Abunimah rechtskräftig!“

  1. Ich bin über dieses Urteil erleichtert. Auch deshalb, weil in diesem Fall die Unabhängigkeit der Justiz gewirkt hat.
    Hier noch ein Muster, wie einseitig die NZZ berichtet: Sie veröf­fent­lichte im Januar ein Porträt von NdV. Dort wird sie als gesprächs­be­reite, tolerante Person gepriesen. Da musste ich schmunzeln. Im Herbst hatte sie mich nämlich mit bebender Stimme aus ihrem provi­so­ri­schen Cafe gewiesen, nur weil ich sie fragen wollte, ob ich mit einer Antwort rechnen könne auf meine schrift­liche Aufforderung, sich entweder für das Sozialcafi oder die israe­li­schen Rüstungsfinanzierer zu entscheiden. NdVs manich­äi­sches Urteil über Abunimah war der NZZ keine Nachfrage wert.

  2. Das Urteil ist rechts­kräftig. Aber die eigent­liche Frage stellt sich erst jetzt.

    Abunimah hatte die Mittel, mehr als ein Jahr zu klagen, inter­na­tional Druck aufzu­bauen und diesen Staat vor sich selbst zu blamieren. Die meisten haben diese Mittel nicht. Genau darauf setzen Mario Fehr und Nicoletta della Valle: Nicht jeder Akt politi­scher Zensur muss vor Gericht enden, um zu wirken. Es reicht, wenn die Kosten der Gegenwehr hoch genug sind, um die meisten zum Schweigen zu bringen, lange bevor ein Urteil fällt.

    Das ist der eigent­liche Skandal. Und er steht in keinem Urteil.

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