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Service public unter Dauerbeschuss

Vor Jahren schon haben rechts­po­pu­li­sti­sche Kreise die SRG-Gebühren als Wahlkampfthema ent­deckt. Dabei sind die Beträge, die pro Haushalt oder Firma erhoben werden, eigent­lich nicht der Rede wert. Wenn man bedenkt, für was wir in der Schweiz unser Geld auch noch ausgeben.

2018 setzten die Stimmberechtigten in der Schweiz ein deut­li­ches Zeichen: Mit der wuch­tigen Ablehnung der No-Billag-Initiative haben sie sich klar und deut­lich für den in der Bundesverfassung ver­an­kerten Service Public aus­ge­spro­chen. Und für die SRG als Garantin einer unab­hän­gigen lan­des­weiten Versorgung mit Informationen über Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport.

Es war ein Sieg mit bit­terem Beigeschmack: Der SRG-Generaldirektor stellte damals noch am Abstimmungsabend ein 100-Millionen-Sparparket in Aussicht sowie eine defen­sive Bewirtschaftung der SRG-Onlinekanäle, um dem laut­starken Protest der pri­vaten Medienhäuser gegen die «Gratis-Dienstleistungen» des öffent­lich-recht­li­chen Service public den Wind aus den Segeln zu nehmen. 

Nichtsdestotrotz star­teten die Abstimmungsverlierer schon damals den näch­sten Angriff auf die SRG und den Service public. Der Tamedia-Medienkonzern dop­pelte mit einer «Nachbefragung» in Bezug auf die Gebühren nach und ver­kün­dete, eine Mehrheit hätte sich für eine Senkung der jähr­li­chen Gebühr von damals noch 365 Franken auf maximal 200 pro Haushalt ausgesprochen.

Obschon der Bundesrat im Rahmen der neuen Konzession im Jahr 2021 die Gebühren bereits um 30 Franken redu­zierte, lan­cierten alt­be­kannte SVP-Exponenten von Hans-Ulrich Bigler über Thomas Matter bis Marco Chiesa eine wei­tere Anti-SRG-Initiative, die im August 2023 ein­ge­reicht wurde. Unter dem Motto «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ver­langt diese fol­gende Ergänzung des Artikels 93 in der Bundesverfassung:

«Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen uner­läss­li­chen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr aus­schliess­lich von pri­vaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.»

Weil Unternehmen mit einem Mehrwertsteuerumsatz über 500’000 CHF pro Jahr, die heute eben­falls Gebühren bezahlen, künftig davon befreit werden sollen, hätte die Neuerung de facto eine Halbierung des SRG-Budgets zur Folge – des­halb spricht man auch von der «Halbierungs-Initiative.»

Die Höhe der Gebühren für die Finanzierung des Service public in der Bundesverfassung fest­zu­schreiben, ist ein Nonsens. Wieviel Geld nötig ist, um einen funk­ti­ons­tüch­tigen Versorgung auf­recht zu erhalten, ver­än­dert sich im Lauf der Zeit. Deshalb hat die Gesetzgebung das sinn­volle Instrument der Konzession und dem daraus resul­tie­renden Leistungsauftrag geschaffen, die alle vier Jahre erneuert und ange­passt werden.

Der Bundesrat hat die 200-Franken-Initiative im November 2023 denn auch abge­lehnt. Trotzdem zeigt sie bereits Wirkung: Geht es nach dem Vorschlag von SVP-Bundesrat Albert Rösti, sollen die Empfangsgebühren bis 2029 von heute 335 CHF auf 300 CHF pro Haushalt gesenkt werden und Unternehmen sollen erst ab einem Umsatz von 1,2 Millionen Franken zah­lungs­pflichtig sein. Nun läuft bis zum 1. Februar 2024 die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben.

Während die vom Bundesrat anvi­sierte Gebührensenkung weder für Privathaushalte noch für Unternehmen ins Gewicht fällt, hätte sie für die SRG gra­vie­rende Folgen. Laut Nathalie Wappler, Direktorin des Schweizer Radios und Fernsehens SRF drohten dadurch Einnahmeausfälle in der Höhe von 240 Millionen Franken, was den Abbau von rund 900 Personalstellen zur Folge hätte.

Die Meinungen über den Leistungsausweis und das Sparpotenzial bei der SRG klaffen natur­ge­mäss weit aus­ein­ander. Auch ich finde, dass eine gründ­liche Reform und ein Neu-Überdenken des Service public drin­gend not­wendig wären. Das stän­dige Ringen um Budgetkürzungen an die Adresse der SRG hilft dabei aber nicht weiter – im Gegenteil…

«Wir spre­chen immer über Geld, nicht dar­über, was wir von der SRG oder vom Service public eigent­lich wollen», zitiert Infosperber Manuel Puppis, Professor für Medienwissenschaft an der Uni Freiburg und Vizepräsident der Eidgenössischen Medienkommission. Er bezeichnet das aktu­elle Gerangel um die Gebühren eine «unsin­nige Diskussion übers rich­tige Preisschild.»

Debatten, die bei genauer Betrachtung eigent­lich nur pein­lich sind. Ausgerechnet jene Politiker:innen, die sich beim Service public als Rappenspalter pro­fi­lieren, haben kein Problem damit, Geld mit beiden Händen zum Fenster raus­zu­werfen, wenn es um Subventionen für die Landwirtschaft oder ums Militärbudget geht.

Mit der 200-Franken-Initiative ver­spre­chen die Initianten eine «Entlastung» von jähr­lich 135 Franken pro Schweizer Haushalt*. Eine plumpe Rattenfängerei. Ihr eigent­li­ches Ziel ist nach wie vor das Ende des öffent­lich-recht­li­chen Service public. Da dies von Volk und Ständen wieder bachab geschickt würde, ver­sucht man es nun mit einem Schuss ins Knie der SRG.

Die SRG ver­fügt aktuell über ein Gesamtbudget von 1,55 Milliarden Franken pro Jahr – der Anteil aus den Gebühren beträgt dabei 1,25 Milliarden. Damit lei­stet sie ein umfas­sendes Service-Public-Angebot in allen vier Landessprachen – ein wich­tiger Grundpfeiler für das Funktionieren des gesell­schaft­li­chen Zusammenlebens in unserem Land.

Zum Vergleich: Das Schweizer Parlament stimmte im Dezember 2023 für eine Erhöhung des Militärbudgets bis 2030 von aktuell 5,5 Milliarden Franken pro Jahr auf 10,5 Milliarden! Auf die Haushalte in der Schweiz umge­rechnet ergibt das eine Steigerung der Kosten von heute 2’600 Franken auf 5’000 Franken pro Jahr.

* Anzahl Haushalte Schweiz 2021: 2,1 Mio.

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