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Sempre Nicoletta

Diese Woche sorgte Ex-Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle wieder einmal für Schlagzeilen: Die Berner TX-Blätter Bund und BZ widmeten der Neo-Barbetreiberin und langjäh­rigen Israel-Sympathisantin am Donnerstag, 25. Juni einen grossen Artikel.

Der Grund für die ausführ­liche Berichterstattung: die ehemalige Spitzenbeamtin sieht sich gezwungen, ihr Sozialprojekt Caffè Bar Sempre Berna aufzu­geben. Dies, obschon es nach ihren eigenen Angaben sehr gut laufen soll: Die Nachfrage nach dem «nieder­schwel­ligen und unent­gelt­lichen Angebot» sei gross, sogar die Sozialdienste der Stadt Bern und das RAV würden Leute vorbei­schicken, schreibt TX-Journalist Bernhard Ott und zitiert della Valle mit den Worten, das Ganze sei ein «200-Prozent-Verschleissjob», weshalb eine Weiterführung des Betriebs für sie «zeitlich und energe­tisch nicht stemmbar» sei. Zudem rechne es sich nicht.

Gerade mal acht Monate nach Eröffnung des Lokals wirft della Valle nun also das Handtuch. Dies, obschon bekannt ist, dass solche Projekte einen langen Atem brauchen – den die jahrelang gut bezahlte Polizeibeamtin mit ihrer fürst­lichen Abgangsentschädigung von CHF 340’000 Franken eigentlich gehabt hätte.

Aber vielleicht gibt es andere Gründe, weshalb sie gerade jetzt aufgibt und den Berner Lokalmedien ihre sympa­thisch klingende Version der Geschichte erzählt.

Andere News-Portale und Zeitungen hatten nämlich schon in der ersten Wochenhälfte eine ganz andere Schlagzeile über Nicoletta della Valle publi­ziert: Bereits am Dienstag, 23. Juni war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Polizei und Justiz EJPD die Immunität für seine ehemalige Chefbeamtin aufge­hoben hat. Auslöser dafür war eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, die bei der Bundesanwaltschaft einge­gangen war – einge­reicht vom US-ameri­ka­ni­schen Journalisten Ali Abunimah und seinen Schweizer Anwältinnen.

Zur Erinnerung: Der Direktor der inter­na­tional bekannten News-Plattform «Electronic Intifada» war im Januar 2025 von den Zürcher Behörden überfall­mässig und wider­rechtlich festge­nommen, in Haft gesetzt und ausge­schafft worden. Längst haben der Bundesrat, eine bundes­par­la­men­ta­rische Kommission und das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, dass das damalige Vorgehen gegen Schweizer Gesetz verstossen hat.

Noch hängig sind jedoch drei weitere Verfahren gegen die Strippenzieher:innen der Verleumdungskampagne und die wider­recht­liche Festnahme von Ali Abunimah. Dieser hat nämlich im Nachgang zu den Ereignissen vom Januar 2025 die damalige Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle, den Zürcher Sicherheits- und Polizeidirektor Mario Fehr sowie einen Journalisten der NZZ persönlich eingeklagt.

Bereits Anfang Monat hatte Abunimah angekündigt, dass er Ende Juni für einen Anhörungstermin im Zusammenhang mit diesen Klagen erneut in die Schweiz reisen werde. Vorgängig hatte er sich bei den Bundesbehörden freies Geleit zusichern lassen, wie er auf der Internet-Plattform «Electronic Intifada» schilderte.

Das Kollektiv «Watermelon University» und Abunimah nutzten die Gelegenheit seines aktuellen Besuchs in der Schweiz, um die im Januar 2025 durch seine Festnahme verhin­derte Veranstaltung in Zürich nachzu­holen. «Mit vielen Emotionen hielt er seinen Vortrag vor einem vollbe­setzten Saal, der zu klein war, um das zahlreich erschienene, begei­sterte Publikum aufzu­nehmen», kommen­tierte die Westschweizer Zeitung Le Courrier den Auftritt Abunimahs vom letzten Dienstag, 23. Juni.

Es war denn auch Le Courrier, welcher im Rahmen der Berichterstattung zum Event die Nachricht über die Aufhebung von della Valles Immunität zuerst verbreitet hat. Aufgrund dieses Entscheids des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD kann della Valle nun wegen Amtsmissbrauchs straf­rechtlich verfolgt werden. «Meines Wissens ist es das erste Mal, dass so etwas geschieht», zitiert Le Courrier Abunimahs Anwältin Dina Rawel.

Ein Paukenschlag aus Zürich, der aber einmal mehr einzig von den Westschweizer Medien wahrge­nommen und öffentlich gemacht wurde. In der Deutschschweiz hielt man die Nachricht offenbar für uninter­essant. Dies, obschon auch der deutsch­spra­chige Dienst von Keystone/​SDA die Meldung schon in seiner Morgenschau vom 24. Juni aufge­nommen hatte.

Der TX-Journalist Bernhard Ott ist mit keinem Wort darauf eingegangen.

Fest steht: Della Valle selber wusste sehr wohl Bescheid über die Anzeige und das ihr nun drohende Strafverfahren. Im Gegensatz zu TX-Media, berichtete die Zeitung Le Temps, sie habe die ehemalige Fedpol-Chefin mit dem Entscheid des EJPD konfron­tiert und um eine Stellungnahme gebeten. Über ihren Anwalt liess della Valle verlauten, sie äussere sich nicht über «eventuelle Strafanzeigen».

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