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Mehr Flughafen – nein danke!

In diesen Tagen ist am Flughafen Zürich wieder der Teufel los: Laut Angaben der Flughafen Zürich AG, werden Jahr für Jahr in den Tagen vor, wäh­rend und nach dem WEF rund 1000 zusätz­liche Flugbewegungen abgefertigt.

Eine Aufgabe, die zusätz­lich zu den 750 Flugzeugen, die täg­lich in Zürich starten und landen, offenbar pro­blemlos zu bewäl­tigen ist. Umso erstaun­li­cher, dass der Flughafen Sicherheits-Argumente ins Zentrum stellt, um die geplante Verlängerung von zwei der drei Start- und Landepisten zu begründen.

Das Projekt wurde im Sommer 2023 im Zürcher Kantonsrat mit 87 zu 83 Stimmen nur knapp durch­ge­winkt. In der Folge ergriffen die unter­le­genen Parlamentarier:innen das Behördenreferendum. Darüber hinaus sam­melte der Verein «Fair in Air» 5000 Unterschriften für ein Referendum gegen das Bauvorhaben.

Am 3. März 2024 stimmt nun die Zürcher Stimmbevölkerung über die Frage der Pistenverlängerung ab. Seit Anfang Jahr bringen sich Befürworter und Gegnerschaft laut­stark in Stellung. Laut Medienberichten sollen beide Seiten rund 400’000 Franken in den Abstimmungskampf investieren.

Bereits letzte Woche begrüsste uns etwa am Bahnhof Winterthur eine ganze Armada von digi­talen Werbeplakaten, die mit Schlagworten wie «Mehr Sicherheit», «Mehr Pünktlichkeit» – aber auch «Weniger CO2» oder «Ohne Steuergeld» für ein «JA zur Pistenverlängerung» werben.

In Winterthur kämpft das Pro-Komitee mit seiner Offensive gegen die Stadtregierung, die sich offi­ziell im Kampf gegen die Pistenverlängerung enga­giert. Winterthur ist eine von rund 50 Gemeinden im Kanton, die sich gegen das Projekt aus­spre­chen. Aus guten Gründen:

Die Bevölkerung in Winterthur wäre, wie zahl­reiche wei­tere Gemeinden im wei­teren Umkreis des Flughafens, vom Pistenausbau durch zusätz­liche Lärm- und andere Emissionen beson­ders betroffen. Deshalb das klare NEIN der Stadtregierung.

Soviel Weitsicht würde man sich auch von anderen Volksvertreter:innen und der öffent­li­chen Hand über­haupt wün­schen. Doch weit gefehlt: Die Einsicht, dass man besser bald als erst mit­tel­fri­stig beim Flugverkehr zurück­schrauben statt aus­bauen sollte, ist bei den Verantwortlichen leider (noch) nicht angekommen.

Obschon die bör­sen­ko­tierte Zürich Flughafen AG zu einem Drittel dem Kanton gehört und die rot-grün regierte Stadt Zürich 10 Prozent der Aktien hält, agiert das Unternehmen wei­terhin unge­bremst Richtung Wachstum und Gewinnoptimierung.

Umso zyni­scher klingen dessen Abstimmungsparolen – als ob der Flughafenwolf Kreide gefressen hätte. Dies hält man wohl für nötig, in Zeiten des Klimawandels und der – aller­dings längst wieder abklin­genden – Flugscham. Fakt ist, dass die Fliegerei in der Schweiz heute mit 27 Prozent für den grössten Anteil am Klimawandel ver­ant­wort­lich ist.

Ganz im Sinne des Zeitgeists wird man von Seiten der Pistenausbau-Lobby nicht müde zu ver­spre­chen, dass die geplanten Verlängerungen keinen Kapazitätsausbau zur Folge hätten. Dies, obschon ein etwas genaueres Studium des Projekts durchaus andere Schlüsse zulässt… Clever weist man statt­dessen darauf hin, dass die 250 Millionen Franken für den Pistenausbau vom Unternehmen selber gestemmt würden und keine Steuern invol­viert seien. Auch hier wären Fragen ange­bracht, ins­be­son­dere hin­sicht­lich der durch den Flugverkehr ver­ur­sachten indi­rekten Kosten.

Was die wei­teren Versprechungen der Zürich Flughafen AG und ihrer Unterstützer bezüg­lich Sicherheit, Pünktlichkeit oder Umweltschutz anbe­langt, bewegen sie sich alle inner­halb der alten Logik von Wachstum und end­loser Optimierung.

Erhellend ist auch ein wei­terer Blick auf die Website der Flughafen Zürich AG: Die Pistenverlängerung, über die wir am 3. März abstimmen, ist nur eines von zahl­rei­chen Millionenprojekten, die aktuell auf dem Flughafenareal getä­tigt werden, oder noch in der Pipeline sind. Sie alle zeigen in die gleiche Richtung: Wachstum!

Bei der Abstimmung über die Pistenverlängerung haben wir die Chance, wenig­stens einmal unser Veto dagegen ein­zu­legen. Tun wir das: NEIN zur Pistenverlängerung!

Allerdings dürfte das Thema damit noch nicht gänz­lich vom Tisch sein: Weil die Fliegerei ein Wirtschaftszweig von natio­naler Bedeutung ist, hat der Bund das letzte Wort. Und dieser sieht im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) von 2017 vor, dass die Pisten 28 und 32 in Zürich ver­län­gert und die Kapazität von heute maximal 66 auf 70 Flugbewegungen pro Stunde erhöht werden.

Also doch ein Ausbau. Den es mit allen Mitteln zu ver­hin­dern gilt.

Mit einem NEIN am 3. März wird die Pistenverlängerung wohl erst einmal bloss ver­zö­gert. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie gegen den Willen der Bevölkerung je umge­setzt werden, ist aber gering. Und dürfte mit der Zeit und dem wach­senden Widerstand noch geringer werden. 

Die Rückverteilungs-Aktivistin

Marlene Engelhorn hat ein Millionen-Vermögen geerbt, als Nachfahrin des BASF-Gründers. Ohne je etwas für BASF getan zu haben. Sie lebt in Österreich, wo die Erbschaftssteuer 2008 abge­schafft worden ist.

Eine unhalt­bare Ungerechtigkeit, findet die Erbin: «Einem Prozent der Menschen in Österreich gehört die Hälfte des gesamten Nettovermögens. – 99 Prozent müssen sich in die andere Hälfte teilen», kri­ti­siert sie und for­dert, dass das Geld, für das sie nie gear­beitet hat, an die Gesellschaft rück­ver­teilt wird.

Schon bevor sie das Erbe antreten konnte, grün­dete die heute 32jährige Wienerin zusammen mit Gleichgesinnten die Organisation «taxme». Gemeinsam for­dern sie einen Staat, «der auf demo­kra­ti­sche Weise für Wohlstand, Teilhabe und soziale Sicherheit sorgt».

Bislang ohne Erfolg. Da Reiche, die eine gerech­tere, sprich höhere Besteuerung for­dern, welt­weit zu einer kleinen Minderheit gehören, dürfte dieses Anliegen schwer umsetzbar sein. 

Weil Geld auch Macht bedeutet, ist der Einfluss der Reichen ent­spre­chend gross, auch in der Politik. Als Paradebeispiel dafür, wie eine kleine glo­bale «Elite», die aus­ser­halb demo­kra­ti­scher Strukturen agiert, glo­bale Entscheidfindungen kon­trol­liert, nennt Engelhorn das WEF. Entsprechend scharf kri­ti­siert sie die Veranstaltung, deren 54. Ausgabe ab dem 15. Januar in Davos über die Bühne gehen wird.

Doch auch Marlene Engelhorn nutzt das Privileg ihres Reichtums: Weil sie momentan keiner Erwerbsarbeit nach­gehen muss, nutzt sie ihre Zeit und enga­giert sich für eine gerech­tere, demo­kra­ti­sche Gesellschaft, in der die Vermögen gleich­mäs­siger ver­teilt sein sollen.

Am 9. Januar hat sie nun ihr eigenes Projekt lan­ciert: Sie – ein Kid aus rei­chem Haus, wie sie sich selbst­iro­nisch bezeichnet – finan­ziert aus ihrem Erbe ein grosses Experiment und stellt 25 Millionen Euro zur «Rückverteilung» an die Gesellschaft zur Verfügung.

Wie und für was das Geld aus­ge­geben werden soll, wird ein Bürger:innenrat – der «Gute Rat» – ent­scheiden. «Wir wollen ihren guten Rat dafür ein­holen, wie dieses Geld rück­ver­teilt werden soll. Weil der Staat ver­sagt, der es umver­teilen soll», begründet Engelhorn ihr Vorgehen.

Der Rat wird reprä­sen­tativ zusam­men­ge­setzt: 10’000 zufällig aus­ge­wählte Menschen erhielten dieser Tage eine Einladung – wer mit­ma­chen will, füllt eine Umfrage aus. Die Auswahl der 50 Personen, die von März bis Juni 2024 an sechs Wochenenden die Verwendung der 25 Millionen dis­ku­tieren werden, soll die öster­rei­chi­sche Gesellschaft mög­lichst gut abbilden.

«Der «Gute Rat» soll mein Erbe nützen, um die Ursachen der Ungleichheit zu bekämpfen – und nicht nur die Symptome!», schreibt Marlene Engelhorn auf ihrer Website. Sie erhofft sich davon nichts weniger als Antworten auf Fragen wie: «Wie kriegen wir echte Veränderung hin? Wie können wir unge­recht ver­teilte Vermögen so ein­setzen, dass wir das System unserer Verteilung ändern?…»

Als über­zeugte Demokratin will sich Engelhorn ganz aus dem Prozess raus­halten. Sie wird weder an den Beratungen teil­nehmen, noch hat sie ein Mitbestimmungs- oder Vetorecht in Bezug auf die Entscheidungen des «Guten Rats».

Auch in der Schweiz ist die Frage nach mehr Gerechtigkeit in Sachen Vermögensverteilung ein Dauerthema. Aktuell tobt gerade der Abstimmungskampf um die Einführung einer 13. AHV-Rente.

«Ich hätte auch gerne eine 13., eine 14. und eine 15. Rente. Da kann ja nie­mand dagegen sein», macht sich Christoph Blocher dieser Tage auf seinem Tele-Blocher-Kanal über die Initiative «Für ein bes­seres Leben im Alter» lustig. Das sei aber nicht finan­zierbar, wet­tert er vom Sessel in seinem Salon. Mehr noch: Ein Ja zu dieser Vorlage würde die AHV kaputt machen.

Blocher ver­breitet diese Botschaft über seinen eigenen Fernsehkanal, finan­ziert aus der Bordkasse seinen Vermögens. Er lei­stet sich das seit Jahren. Und nutzt damit ohne Skrupel seine reich­tums­ge­pol­sterte Machtposition. Der beken­nende Calvinist und Pfarrerssohn ist über­zeugt, dass sein Reichtum ein Ausdruck von Wohlgefallen des lieben Gottes sei.

Selbstverständlich spendet auch die Familie Blocher. An ihr genehme Organisationen und Institutionen. Und inve­stiert dar­über hinaus in Projekte, die der wei­teren Vermehrung ihres Reichtums und ihren Eigeninteressen dienen. Auch auf poli­ti­scher Ebene.

So dürfte sich Christoph Blocher auch gross­zügig gezeigt haben, als es um die Bekämpfung der Volksinitiative für eine schweiz­weit ein­heit­liche Erbschafts- und Schenkungssteuer ging. Vorgesehen war eine 20-Prozent-Steuer für Grossvermögen über 2 Millionen Franken. Zwei Drittel dieser Einnahmen wären der AHV zugute gekommen. Für den Grossteil der Versicherten ein Gewinn, für Familie Blocher eine ver­kraft­bare Vermögensschmälerung.

Keine Frage: Diese beschei­dene Korrektur der Vermögensverhältnisse in der Schweiz hätte schon damals die Finanzierung einer 13. AHV-Rente ermög­licht. Leider haben die Schweizer Stimmberechtigten – gegen ihre eigenen Interessen, dafür ganz im Interesse der Superreichen – die Reform der Erbschaftssteuer mit grossem Mehr bachab geschickt.

Demokratie braucht flan­kie­rende Massnahmen, damit sie nicht von den Reichen geka­pert wird, son­dern im Interesse der gesamten Gesellschaft funk­tio­niert. Marlene Engelhorn hat das glas­klar erkannt und benannt. Eine kluge, enga­gierte Frau – die ihr Vermögen in ein ein­zig­ar­tiges Demokratie-Experiment inve­stiert. Auf das Resultat und vor allem dessen län­ger­fri­stige Ausstrahlung darf man gespannt sein.

Wer macht in der Schweiz den Anfang?

Service public unter Dauerbeschuss

Vor Jahren schon haben rechts­po­pu­li­sti­sche Kreise die SRG-Gebühren als Wahlkampfthema ent­deckt. Dabei sind die Beträge, die pro Haushalt oder Firma erhoben werden, eigent­lich nicht der Rede wert. Wenn man bedenkt, für was wir in der Schweiz unser Geld auch noch ausgeben.

2018 setzten die Stimmberechtigten in der Schweiz ein deut­li­ches Zeichen: Mit der wuch­tigen Ablehnung der No-Billag-Initiative haben sie sich klar und deut­lich für den in der Bundesverfassung ver­an­kerten Service Public aus­ge­spro­chen. Und für die SRG als Garantin einer unab­hän­gigen lan­des­weiten Versorgung mit Informationen über Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport.

Es war ein Sieg mit bit­terem Beigeschmack: Der SRG-Generaldirektor stellte damals noch am Abstimmungsabend ein 100-Millionen-Sparparket in Aussicht sowie eine defen­sive Bewirtschaftung der SRG-Onlinekanäle, um dem laut­starken Protest der pri­vaten Medienhäuser gegen die «Gratis-Dienstleistungen» des öffent­lich-recht­li­chen Service public den Wind aus den Segeln zu nehmen. 

Nichtsdestotrotz star­teten die Abstimmungsverlierer schon damals den näch­sten Angriff auf die SRG und den Service public. Der Tamedia-Medienkonzern dop­pelte mit einer «Nachbefragung» in Bezug auf die Gebühren nach und ver­kün­dete, eine Mehrheit hätte sich für eine Senkung der jähr­li­chen Gebühr von damals noch 365 Franken auf maximal 200 pro Haushalt ausgesprochen.

Obschon der Bundesrat im Rahmen der neuen Konzession im Jahr 2021 die Gebühren bereits um 30 Franken redu­zierte, lan­cierten alt­be­kannte SVP-Exponenten von Hans-Ulrich Bigler über Thomas Matter bis Marco Chiesa eine wei­tere Anti-SRG-Initiative, die im August 2023 ein­ge­reicht wurde. Unter dem Motto «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ver­langt diese fol­gende Ergänzung des Artikels 93 in der Bundesverfassung:

«Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen uner­läss­li­chen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr aus­schliess­lich von pri­vaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.»

Weil Unternehmen mit einem Mehrwertsteuerumsatz über 500’000 CHF pro Jahr, die heute eben­falls Gebühren bezahlen, künftig davon befreit werden sollen, hätte die Neuerung de facto eine Halbierung des SRG-Budgets zur Folge – des­halb spricht man auch von der «Halbierungs-Initiative.»

Die Höhe der Gebühren für die Finanzierung des Service public in der Bundesverfassung fest­zu­schreiben, ist ein Nonsens. Wieviel Geld nötig ist, um einen funk­ti­ons­tüch­tigen Versorgung auf­recht zu erhalten, ver­än­dert sich im Lauf der Zeit. Deshalb hat die Gesetzgebung das sinn­volle Instrument der Konzession und dem daraus resul­tie­renden Leistungsauftrag geschaffen, die alle vier Jahre erneuert und ange­passt werden.

Der Bundesrat hat die 200-Franken-Initiative im November 2023 denn auch abge­lehnt. Trotzdem zeigt sie bereits Wirkung: Geht es nach dem Vorschlag von SVP-Bundesrat Albert Rösti, sollen die Empfangsgebühren bis 2029 von heute 335 CHF auf 300 CHF pro Haushalt gesenkt werden und Unternehmen sollen erst ab einem Umsatz von 1,2 Millionen Franken zah­lungs­pflichtig sein. Nun läuft bis zum 1. Februar 2024 die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben.

Während die vom Bundesrat anvi­sierte Gebührensenkung weder für Privathaushalte noch für Unternehmen ins Gewicht fällt, hätte sie für die SRG gra­vie­rende Folgen. Laut Nathalie Wappler, Direktorin des Schweizer Radios und Fernsehens SRF drohten dadurch Einnahmeausfälle in der Höhe von 240 Millionen Franken, was den Abbau von rund 900 Personalstellen zur Folge hätte.

Die Meinungen über den Leistungsausweis und das Sparpotenzial bei der SRG klaffen natur­ge­mäss weit aus­ein­ander. Auch ich finde, dass eine gründ­liche Reform und ein Neu-Überdenken des Service public drin­gend not­wendig wären. Das stän­dige Ringen um Budgetkürzungen an die Adresse der SRG hilft dabei aber nicht weiter – im Gegenteil…

«Wir spre­chen immer über Geld, nicht dar­über, was wir von der SRG oder vom Service public eigent­lich wollen», zitiert Infosperber Manuel Puppis, Professor für Medienwissenschaft an der Uni Freiburg und Vizepräsident der Eidgenössischen Medienkommission. Er bezeichnet das aktu­elle Gerangel um die Gebühren eine «unsin­nige Diskussion übers rich­tige Preisschild.»

Debatten, die bei genauer Betrachtung eigent­lich nur pein­lich sind. Ausgerechnet jene Politiker:innen, die sich beim Service public als Rappenspalter pro­fi­lieren, haben kein Problem damit, Geld mit beiden Händen zum Fenster raus­zu­werfen, wenn es um Subventionen für die Landwirtschaft oder ums Militärbudget geht.

Mit der 200-Franken-Initiative ver­spre­chen die Initianten eine «Entlastung» von jähr­lich 135 Franken pro Schweizer Haushalt*. Eine plumpe Rattenfängerei. Ihr eigent­li­ches Ziel ist nach wie vor das Ende des öffent­lich-recht­li­chen Service public. Da dies von Volk und Ständen wieder bachab geschickt würde, ver­sucht man es nun mit einem Schuss ins Knie der SRG.

Die SRG ver­fügt aktuell über ein Gesamtbudget von 1,55 Milliarden Franken pro Jahr – der Anteil aus den Gebühren beträgt dabei 1,25 Milliarden. Damit lei­stet sie ein umfas­sendes Service-Public-Angebot in allen vier Landessprachen – ein wich­tiger Grundpfeiler für das Funktionieren des gesell­schaft­li­chen Zusammenlebens in unserem Land.

Zum Vergleich: Das Schweizer Parlament stimmte im Dezember 2023 für eine Erhöhung des Militärbudgets bis 2030 von aktuell 5,5 Milliarden Franken pro Jahr auf 10,5 Milliarden! Auf die Haushalte in der Schweiz umge­rechnet ergibt das eine Steigerung der Kosten von heute 2’600 Franken auf 5’000 Franken pro Jahr.

* Anzahl Haushalte Schweiz 2021: 2,1 Mio.

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