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NEIN zum ewigen Flickwerk

Letzte Woche sind die Abstimmungsunterlagen ins Haus geflattert. Nebst der Biodiversitäts-Initiative, wo die Sache so einfach wie klar ist – es braucht ein JA zum Schutz und Erhalt unserer Lebensgrundlagen – stimmen wir auch über eine Vorlage zur Altersvorsorge ab. Einem wichtigen Pfeiler des eidge­nös­si­schen Zusammenlebens und des Ausgleichs zwischen Reichen und weniger Reichen, den mein Urgrossvater einst mitbe­gründen half.

Diesmal geht es – einmal mehr – um die 2. Säule, die sogenannte «beruf­liche Vorsorge». Diese soll, laut Gesetz, als Ergänzung zur AHV (der sogenannten 1. Säule) Rentnerinnen und Rentnern ermög­lichen, «nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard in angemes­sener Weise zu halten.»

Im Gegensatz zur AHV, die staatlich und landesweit einheitlich organi­siert ist, basiert die beruf­liche Vorsorge auf einem Wildwuchs privater Institutionen: Schweizweit gibt es sage und schreibe über 1’300 Pensionskassen, welche die Sparguthaben fürs Alter von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einziehen und bewirt­schaften. Für unselb­ständig Erwerbende aller­dings ohne Wahlmöglichkeit: Die zuständige Pensionskasse wird von Arbeitgeberseite diktiert.

Pensionskassen sind eigentlich ein Relikt aus alten Zeiten, als es noch keine AHV gab: In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gründeten zuerst Verwaltungen von grösseren Gemeinden und Kantonen privat geführte Pensionskassen, um Polizisten, Lehrern oder Beamten eine Altersrente auszu­richten. Im Lauf der Zeit wurde dieses System laufend erweitert – Branchenverbände, Handwerksorganisationen und auch einzelne Unternehmen gründeten ihre eigenen Kassen.

Dank der regel­mässig einge­henden Lohnprozente, die sowohl von Arbeitnehmenden wie Arbeitgebenden einbe­zahlt wurden, mutierten die Pensionskassen schon bald zu einem potenten wirtschaft­lichen Faktor. Sie verfügten – wie von Politkreisen aus dem Industrie‑, Banken- und Versicherungsbereich einge­fädelt – bald über ein immenses Kapitalpolster, das angelegt sein wollte.

Natürlich nicht zum Nulltarif, sondern um den Preis von Spesen, Beratungshonoraren, Boni und fetten Gebühren, die das effektive Rentenvermögen vermindern. Die Lobby der Pensionskassen und ihrer Promotoren war bereits in den 1970er Jahren so stark, dass sie ihre Interessen beim Ausbau der Altersversicherung durch­setzen konnten: Bei der Einführung des Obligatoriums für die beruf­liche Vorsorge BVG 1985 wurde das System der Vielzahl an unter­schied­lichen Pensionskassen beibehalten.

Zwar wurden Rahmenbedingungen und Grenzwerte festgelegt – gleich­zeitig blieb und bleibt den einzelnen Kassen jedoch grosser Spielraum, etwa bei der Verzinsung der angesparten Altersguthaben, bei der Höhe der Sparbeiträge des Arbeitgebers oder bei der Gestaltung der Umwandlungssätze.

«Pensionskasse ist nicht gleich Pensionskasse», stellt der Beobachter in seiner Ausgabe vom 30.8.24 denn auch lakonisch fest. Die Berechnung des künftigen Altersguthabens ist eine äusserst komplexe Angelegenheit, auf welche Arbeitnehmende kaum Einfluss und oft wenig Einblick haben. «Wie hoch die eigene Rente aus der zweiten Säule sein wird, ist auch Glückssache», bilan­ziert der Beobachter und hält weiter fest: «Es geht schnell einmal um Zehntausende von Franken mehr oder weniger im persön­lichen Altersguthaben.»

«Wie hoch die eigene Rente
aus der zweiten Säule sein wird,
ist auch Glückssache.»

Während die Versicherungsbedingungen bei der AHV für alle gleich sind, führen die massiven Unterschiede bei den Pensionskassen-Renten zu inakzep­tablen Ungerechtigkeiten. Kommt hinzu, dass das Einzahlen in eine Pensionskasse erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 22’050 obliga­to­risch ist. Damit fallen ausge­rechnet Kleinstverdiener:innen – darunter überpro­por­tional viele Frauen – durch die Maschen.

Die aktuelle BVG-Reform, über die wir am 22. September abstimmen, verspricht nun, dies ein Stück weit aufzu­fangen: Die Eintrittsschwelle soll um bescheidene CHF 2’205 auf CHF 19’845 gesenkt werden. Allerdings will man gleich­zeitig auch den gültigen Mindestumwandlungssatz für die Rente von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent senken, was eine massive Kürzung künftiger Renten zur Folge hätte. Damit nicht genug. Zusätzlich sollen die Lohnbeiträge für die Mehrheit der Versicherten erhöht werden. Das bedeutet unter dem Strich: Höhere Beiträge für weniger Rente…

Angesichts der Komplexität der Vorlage und der unzäh­ligen Pensionskassenvarianten kann jedoch niemand mit Bestimmtheit vorher­sagen, wie genau sich die angestrebten Neuerungen auf die einzelnen Sparguthaben auswirken werden.

Was aber mit Sicherheit zu erwarten ist: Schon heute zügeln Banken, Makler, Manager und Experten jährlich über CHF 7 Milliarden aus unseren BVG-Alterskapitalien ab – mit der Reform würde dieser Selbstbedienungs-Kuchen noch grösser, die Verwaltung der Vermögen noch komplexer und teurer.

Es ist an der Zeit, das seit 1985 bestehende BVG-Übel an der Wurzel anzupacken: Dem Pensionskassen-Wildwuchs muss der Stecker gezogen werden! Das Flickwerk der privat organi­sierten 2. Säule ist in den bald 40 Jahren seiner Existenz zu einem immer unüber­sicht­licher werdenden Politkompromiss-Flickwerk geworden, das seiner­seits dringend in Pension geschickt werden muss.

Ein NEIN am 22. September ist ein wichtiger Schritt in Richtung Rentengerechtigkeit. Die immer wieder erhobene Forderung nach einer Stärkung der AHV bei gleich­zei­tigem Rückbau der 2. Säule ist aktueller denn je. Nur so kann sicher­ge­stellt werden, dass das Geld, das wir in unsere Altersvorsorge stecken und uns notabene gehört, möglichst ungeschmälert in Form von Renten ausge­zahlt wird. So wie es die Bundesverfassung vorschreibt.

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