Skip to content

Meinungsbildung mit Scheuklappen

Am Dienstag publi­zierte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats einen 15seitigen Bericht über «Verwaltungsinterne Verfahren bei der Verfügung von Einreiseverboten durch das Bundesamt für Polizei (fedpol)». Was auf den ersten Blick nach einer langwei­ligen, staub­trockenen Lektüre aussieht, enthält eine ganze Reihe brisanter Informationen.

Den Anstoss für die Untersuchung gaben zwei von der ehema­ligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle eigen­mächtig verhängte Einreiseverbote gegen den öster­rei­chi­schen Rechtsextremisten Martin Sellner sowie den ameri­ka­nisch-palästi­nen­si­schen Journalisten Ali Abunimah. Die Ständeratskommission nahm die umstrit­tenen Entscheide zum Anlass, sowohl die konkreten Fälle unter die Lupe zu nehmen, wie auch grund­sätzlich die Abläufe beim EJPD in Bezug auf das Verhängen solch drasti­scher Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten zu hinterfragen.

Die SDA lieferte noch am Tag der Publikation eine Zusammenfassung des Berichts. Den Fokus legte sie dabei auf die stände­rät­liche Rüge an die Adresse des EJPD und die Forderung nach einer klareren Regelung der Entscheidungsabläufe und ‑grund­lagen.

Kein Wort hingegen darüber, dass die für beide Einreiseverbote verant­wort­liche Fedpol-Chefin die Einschätzungen ihrer eigenen Leute in den Wind geschlagen hatte. Die zustän­digen Beamten beim Fedpol, wie auch beim Schweizer Nachrichtendienst NDB und beim Staatssekretariat für Migration SEM hatten überein­stimmend erklärt, dass die Voraussetzungen für ein Einreiseverbot weder bei Sellner noch bei Abunimah erfüllt seien.

Im Fall des Österreichers kassierte die Fedpol-Chefin den Entscheid gegen ein Einreiseverbot aufgrund einer schrift­lichen Intervention des kanto­nalen Zürcher Polizeikommandanten. Bei Ali Abunimah reichte ein nachmit­täg­licher Telefonanruf, um von der beken­nenden Israel-Lobbyistin della Valle ein Einreiseverbot gegen den palästi­nen­si­schen Journalisten zu erlangen. Umgehend wies sie daraufhin den Leiter des zustän­digen Bereichs mündlich an, ein solches zu verfügen. «Sie begründete ihre abwei­chende Einschätzung gegenüber dem Leiter des zustän­digen Bereichs sinngemäss damit, dass Letzterem die Gesamtsicht fehle», hält der stände­rät­liche Bericht weiter fest.

Eine Anmassung, die für den Betroffenen handfeste Folgen hatte: Abunimah, der Direktor und Mitgründer der Onlineplattform «The Electronic Intifada», war auf Einladung des Palästinenserkomitees Zürich in die Schweiz gereist. Bereits am Flughafen wurde er einem einstün­digen Verhör unter­zogen, konnte aber schliesslich einreisen. Am folgenden Tag wurde er dann in Zürich von Polizisten in Zivil auf offener Strasse festge­nommen und drei Tage lang in eine Zelle einge­sperrt, ohne Kontaktmöglichkeiten nach aussen.

Man warf ihm vor, er hätte gegen Schweizer Gesetze verstossen, obschon gegen den bekannten, anwalt­schaft­lichen Journalisten für die Sache der Palästinenser:innen nichts vorlag. Nach drei Tagen Haft wurde Abunimah schliesslich per Flugzeug nach Istanbul abgeschoben. «Mein Verbrechen?», schrieb er damals in einem Post auf X. «Ich bin Journalist und setze mich für Palästina und gegen Israels Völkermord und die Grausamkeiten der Siedlerkolonialisten sowie gegen dieje­nigen ein, die dies unter­stützen und begün­stigen. Ich kam auf Einladung von Schweizer Bürgern in die Schweiz, um über Gerechtigkeit für Palästina und über die Verantwortung für einen Völkermord zu sprechen, an dem auch die Schweiz mitschuldig ist.»

Der Verhaftung und anschlies­senden Abschiebung war eine Verleumdungskampagne gegen Ali Abunimah voraus­ge­gangen, angezettelt durch die NZZ. Unter dem Titel «Islamist plant Auftritt in Zürich» und tatkräftig unter­stützt vom Zürcher Sicherheitsdirektor und Israelversteher Mario Fehr, der Abunimah als islami­sti­schen Judenhasser, der zu Gewalt aufrufe, diffa­mierte. Die übliche Antisemitismuskeule eben, mit der die Israellobby hierzu­lande immer wieder erfolg­reich zuschlägt.

Scharf verur­teilt wurden das Einreiseverbot und die Festnahme Abunimahs hingegen von zahlreichen Politiker:innen, Jurist:innen, der UNO-Berichterstatterin zur Menschenrechtssituation in den palästi­nen­si­schen Gebieten Francesca Albanese sowie vom Völkerrechtler Didier Pfirter. «Für mich ist es schlei­erhaft, wie Abunimah die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet haben soll», liess sich der ehemalige EDA-Diplomat in der Weltwoche zitieren. «Ein liberaler Rechtsstaat täte gut, sich an Voltaire zu erinnern, der sagte: ’Ich mag ihre Ansichten verdammen, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass sie diese frei aussprechen dürfen.»»

Nun hätte man eigentlich erwarten können, dass der Bericht der Ständeratskommission in den Medien erneut für Schlagzeilen sorgen würde. Weil, wie wir heute wissen, die damalige Fedpol-Chefin mit der Pro-Israellobby eng verbandelt war und immer noch ist.

Doch weit gefehlt! Der SDA-Bericht löste in den Medien nur ein geringes Echo aus. Die CH-Media-Blätter berich­teten unter dem Titel «Fall Sellner: Fedpol-Chefin überstimmte ihre Mitarbeiter» zwar über die stände­rät­lichen Untersuchungen und das Einreiseverbot für den öster­rei­chi­schen Rechtsextremisten. Über das Fehlverhalten der Schweizer Behörden gegenüber dem palästi­nen­si­schen Journalisten hingegen, verloren sie kein Wort.

Eine Spur mehr Information findet man beim Blick, der immerhin erwähnt, dass es nebst dem Einreiseverbot für Sellner noch einen zweiten Fall mit ähnlichem Ablauf gab, bei dem es sich «um einen propa­lä­sti­nen­si­schen Aktivisten» gehandelt habe. Sein Name? Ein Hinweis, dass es sich um den Direktor einer journa­li­stisch unbestrit­tenen Internetplattform handelte? Geschenkt, keine Information.

Einzig Guy Zurkinden im Le Courrier und Petar Marjanović auf der Swisscom-Newsplattform Bluewin berichten etwas umfas­sender und erwähnen in ihren Artikeln nicht nur beide Fälle, sondern nennen auch die Betroffenen bei ihren Namen.

Doch die Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem skanda­lösen Einreiseverbot gegen Ali Abnumah und Nicoletta della Valles Nähe zur Pro-Israellobby – und wie wir heute wissen, mit engem Kontakt zu israe­li­schen Rüstungsinvestoren – ist kein Thema. Die NZZ zum Beispiel, die damals über den Journalisten herge­zogen ist, schweigt diesmal in partei­licher Zurückhaltung.

Ein Zufall? Oder hat der sattsam bekannte Einfluss von Pro-Israel-Lobbyisten dafür gesorgt, dass die Amtsanmassung von della Valle gegenüber dem palästi­nen­si­schen Journalisten rasch unter den Tisch gekehrt wird?


Ali Abunimah über seine Verhaftung in der Schweiz – keine Visitenkarte, für unser Land:

4 Antworten auf „Meinungsbildung mit Scheuklappen“

  1. Liebe Gabriela
    vielen Dank für deinen Artikel und dein journa­li­sti­sches Engagement!
    Ich bin zufällig durch einen Hinweis im Dialog der Republik auf deinen wertvollen Beitrag gestossen.

  2. Danke für die tolle Aufklärungsarbeit. Ich wünschte, davon gäbe es mehr. Leider weht der Wind meist aus der entge­gen­ge­setzten Richtung. Sie erklären das sehr verständlich und nachvoll­ziehbar. Danke dafür! Freue mich auf mehr!

  3. Vielen Dank, Frau Neuhaus, für die ausführ­liche und sorgfältige Darstellung des Falls Ali Abunimah.

    Ergänzend dazu möchte ich einige zentrale Punkte anbringen, die aus meiner Sicht bisher öffentlich nicht vollständig geklärt wurden.

    Ali Abunimah wurde bis heute von den zustän­digen Schweizer Behörden nicht offiziell darüber infor­miert, aus welchem konkreten Grund er festge­nommen, inhaf­tiert und ausge­schafft wurde. Mehrere Anfragen an das Bundesamt für Polizei, das Staatssekretariat für Migration sowie an die Kantonspolizei Zürich wurden ausschliesslich mit der pauschalen Aussage beant­wortet, man habe recht­mässig gehandelt. Eine inhalt­liche Begründung, die diesen Namen verdient, wurde nie geliefert.

    Dies steht in einem offen­sicht­lichen Spannungsverhältnis zu den im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats festge­hal­tenen Tatsachen, wonach sämtliche zustän­digen Fachstellen im Vorfeld keine Einwände gegen die Einreise von Ali Abunimah erhoben hatten. Konkret handelte es sich dabei um fachliche Einschätzungen des Bundesamts für Polizei, des Staatssekretariats für Migration sowie invol­vierter Sicherheitsfachstellen. Die spätere Festnahme und Ausschaffung erfolgte somit entgegen diesen Einschätzungen und ohne nachvoll­ziehbare Begründung gegenüber dem Betroffenen.

    Hinzu kommt, dass die damalige Direktorin des Bundesamts für Polizei den Entscheid persönlich traf und dieser Entscheid nicht auf einer fachlichen Neubewertung beruhte, sondern auf einer abwei­chenden Einschätzung auf Leitungsebene. Der zeitlich nahe Rücktritt der Direktorin im Zusammenhang mit der parla­men­ta­ri­schen Untersuchung sowie die Gewährung einer Abfindung in der Höhe von 340000 Franken, deren Offenlegung erst auf politi­schen Druck hin erfolgte, werfen zusätz­liche Fragen zur insti­tu­tio­nellen Verantwortung und zur Transparenz auf.

    Der Fall Ali Abunimah ist damit nicht allein als Führungsproblem oder als medien­po­li­tische Kontroverse zu betrachten, sondern berührt grund­le­gende rechts­staat­liche Fragen. Insbesondere stellt sich die Frage, wie es möglich ist, dass eine einschnei­dende Massnahme gegenüber einem Journalisten bis heute ohne konkrete Begründung aufrecht­erhalten wird, obwohl keine fachlichen Einwände bestanden und obwohl inter­na­tionale Reaktionen diese Massnahme klar kriti­siert haben.

    Aus meiner Sicht bleibt damit ein wesent­licher Teil der Verantwortung ungeklärt. Eine vollständige öffent­liche Aufarbeitung dieses Aspekts steht weiterhin aus.

    Mit freund­lichen Grüssen
    Remo Miotti

  4. Vielen Dank Frau Neuhaus für Ihre ausge­zeich­neten Recherchen! Diese helfen wirklich sehr, die Hintergründe zu verstehen. Bitte teilen Sie Ihre wertvollen Arbeiten doch auch mit Plattformen wie Infosperber, Transition News, Uncut News usw., um noch mehr Reichweite zu erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zeichenzahl: 0/1000
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.