
Am Dienstag publizierte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats einen 15seitigen Bericht über «Verwaltungsinterne Verfahren bei der Verfügung von Einreiseverboten durch das Bundesamt für Polizei (fedpol)». Was auf den ersten Blick nach einer langweiligen, staubtrockenen Lektüre aussieht, enthält eine ganze Reihe brisanter Informationen.
Den Anstoss für die Untersuchung gaben zwei von der ehemaligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle eigenmächtig verhängte Einreiseverbote gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner sowie den amerikanisch-palästinensischen Journalisten Ali Abunimah. Die Ständeratskommission nahm die umstrittenen Entscheide zum Anlass, sowohl die konkreten Fälle unter die Lupe zu nehmen, wie auch grundsätzlich die Abläufe beim EJPD in Bezug auf das Verhängen solch drastischer Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten zu hinterfragen.
Die SDA lieferte noch am Tag der Publikation eine Zusammenfassung des Berichts. Den Fokus legte sie dabei auf die ständerätliche Rüge an die Adresse des EJPD und die Forderung nach einer klareren Regelung der Entscheidungsabläufe und ‑grundlagen.
Kein Wort hingegen darüber, dass die für beide Einreiseverbote verantwortliche Fedpol-Chefin die Einschätzungen ihrer eigenen Leute in den Wind geschlagen hatte. Die zuständigen Beamten beim Fedpol, wie auch beim Schweizer Nachrichtendienst NDB und beim Staatssekretariat für Migration SEM hatten übereinstimmend erklärt, dass die Voraussetzungen für ein Einreiseverbot weder bei Sellner noch bei Abunimah erfüllt seien.
Im Fall des Österreichers kassierte die Fedpol-Chefin den Entscheid gegen ein Einreiseverbot aufgrund einer schriftlichen Intervention des kantonalen Zürcher Polizeikommandanten. Bei Ali Abunimah reichte ein nachmittäglicher Telefonanruf, um von der bekennenden Israel-Lobbyistin della Valle ein Einreiseverbot gegen den palästinensischen Journalisten zu erlangen. Umgehend wies sie daraufhin den Leiter des zuständigen Bereichs mündlich an, ein solches zu verfügen. «Sie begründete ihre abweichende Einschätzung gegenüber dem Leiter des zuständigen Bereichs sinngemäss damit, dass Letzterem die Gesamtsicht fehle», hält der ständerätliche Bericht weiter fest.
Eine Anmassung, die für den Betroffenen handfeste Folgen hatte: Abunimah, der Direktor und Mitgründer der Onlineplattform «The Electronic Intifada», war auf Einladung des Palästinenserkomitees Zürich in die Schweiz gereist. Bereits am Flughafen wurde er einem einstündigen Verhör unterzogen, konnte aber schliesslich einreisen. Am folgenden Tag wurde er dann in Zürich von Polizisten in Zivil auf offener Strasse festgenommen und drei Tage lang in eine Zelle eingesperrt, ohne Kontaktmöglichkeiten nach aussen.

Man warf ihm vor, er hätte gegen Schweizer Gesetze verstossen, obschon gegen den bekannten, anwaltschaftlichen Journalisten für die Sache der Palästinenser:innen nichts vorlag. Nach drei Tagen Haft wurde Abunimah schliesslich per Flugzeug nach Istanbul abgeschoben. «Mein Verbrechen?», schrieb er damals in einem Post auf X. «Ich bin Journalist und setze mich für Palästina und gegen Israels Völkermord und die Grausamkeiten der Siedlerkolonialisten sowie gegen diejenigen ein, die dies unterstützen und begünstigen. Ich kam auf Einladung von Schweizer Bürgern in die Schweiz, um über Gerechtigkeit für Palästina und über die Verantwortung für einen Völkermord zu sprechen, an dem auch die Schweiz mitschuldig ist.»
Der Verhaftung und anschliessenden Abschiebung war eine Verleumdungskampagne gegen Ali Abunimah vorausgegangen, angezettelt durch die NZZ. Unter dem Titel «Islamist plant Auftritt in Zürich» und tatkräftig unterstützt vom Zürcher Sicherheitsdirektor und Israelversteher Mario Fehr, der Abunimah als islamistischen Judenhasser, der zu Gewalt aufrufe, diffamierte. Die übliche Antisemitismuskeule eben, mit der die Israellobby hierzulande immer wieder erfolgreich zuschlägt.
Scharf verurteilt wurden das Einreiseverbot und die Festnahme Abunimahs hingegen von zahlreichen Politiker:innen, Jurist:innen, der UNO-Berichterstatterin zur Menschenrechtssituation in den palästinensischen Gebieten Francesca Albanese sowie vom Völkerrechtler Didier Pfirter. «Für mich ist es schleierhaft, wie Abunimah die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet haben soll», liess sich der ehemalige EDA-Diplomat in der Weltwoche zitieren. «Ein liberaler Rechtsstaat täte gut, sich an Voltaire zu erinnern, der sagte: ’Ich mag ihre Ansichten verdammen, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass sie diese frei aussprechen dürfen.»»
Nun hätte man eigentlich erwarten können, dass der Bericht der Ständeratskommission in den Medien erneut für Schlagzeilen sorgen würde. Weil, wie wir heute wissen, die damalige Fedpol-Chefin mit der Pro-Israellobby eng verbandelt war und immer noch ist.

Doch weit gefehlt! Der SDA-Bericht löste in den Medien nur ein geringes Echo aus. Die CH-Media-Blätter berichteten unter dem Titel «Fall Sellner: Fedpol-Chefin überstimmte ihre Mitarbeiter» zwar über die ständerätlichen Untersuchungen und das Einreiseverbot für den österreichischen Rechtsextremisten. Über das Fehlverhalten der Schweizer Behörden gegenüber dem palästinensischen Journalisten hingegen, verloren sie kein Wort.
Eine Spur mehr Information findet man beim Blick, der immerhin erwähnt, dass es nebst dem Einreiseverbot für Sellner noch einen zweiten Fall mit ähnlichem Ablauf gab, bei dem es sich «um einen propalästinensischen Aktivisten» gehandelt habe. Sein Name? Ein Hinweis, dass es sich um den Direktor einer journalistisch unbestrittenen Internetplattform handelte? Geschenkt, keine Information.
Einzig Guy Zurkinden im Le Courrier und Petar Marjanović auf der Swisscom-Newsplattform Bluewin berichten etwas umfassender und erwähnen in ihren Artikeln nicht nur beide Fälle, sondern nennen auch die Betroffenen bei ihren Namen.
Doch die Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem skandalösen Einreiseverbot gegen Ali Abnumah und Nicoletta della Valles Nähe zur Pro-Israellobby – und wie wir heute wissen, mit engem Kontakt zu israelischen Rüstungsinvestoren – ist kein Thema. Die NZZ zum Beispiel, die damals über den Journalisten hergezogen ist, schweigt diesmal in parteilicher Zurückhaltung.
Ein Zufall? Oder hat der sattsam bekannte Einfluss von Pro-Israel-Lobbyisten dafür gesorgt, dass die Amtsanmassung von della Valle gegenüber dem palästinensischen Journalisten rasch unter den Tisch gekehrt wird?
Ali Abunimah über seine Verhaftung in der Schweiz – keine Visitenkarte, für unser Land:


Liebe Gabriela
vielen Dank für deinen Artikel und dein journalistisches Engagement!
Ich bin zufällig durch einen Hinweis im Dialog der Republik auf deinen wertvollen Beitrag gestossen.
Danke für die tolle Aufklärungsarbeit. Ich wünschte, davon gäbe es mehr. Leider weht der Wind meist aus der entgegengesetzten Richtung. Sie erklären das sehr verständlich und nachvollziehbar. Danke dafür! Freue mich auf mehr!
Vielen Dank, Frau Neuhaus, für die ausführliche und sorgfältige Darstellung des Falls Ali Abunimah.
Ergänzend dazu möchte ich einige zentrale Punkte anbringen, die aus meiner Sicht bisher öffentlich nicht vollständig geklärt wurden.
Ali Abunimah wurde bis heute von den zuständigen Schweizer Behörden nicht offiziell darüber informiert, aus welchem konkreten Grund er festgenommen, inhaftiert und ausgeschafft wurde. Mehrere Anfragen an das Bundesamt für Polizei, das Staatssekretariat für Migration sowie an die Kantonspolizei Zürich wurden ausschliesslich mit der pauschalen Aussage beantwortet, man habe rechtmässig gehandelt. Eine inhaltliche Begründung, die diesen Namen verdient, wurde nie geliefert.
Dies steht in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis zu den im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats festgehaltenen Tatsachen, wonach sämtliche zuständigen Fachstellen im Vorfeld keine Einwände gegen die Einreise von Ali Abunimah erhoben hatten. Konkret handelte es sich dabei um fachliche Einschätzungen des Bundesamts für Polizei, des Staatssekretariats für Migration sowie involvierter Sicherheitsfachstellen. Die spätere Festnahme und Ausschaffung erfolgte somit entgegen diesen Einschätzungen und ohne nachvollziehbare Begründung gegenüber dem Betroffenen.
Hinzu kommt, dass die damalige Direktorin des Bundesamts für Polizei den Entscheid persönlich traf und dieser Entscheid nicht auf einer fachlichen Neubewertung beruhte, sondern auf einer abweichenden Einschätzung auf Leitungsebene. Der zeitlich nahe Rücktritt der Direktorin im Zusammenhang mit der parlamentarischen Untersuchung sowie die Gewährung einer Abfindung in der Höhe von 340000 Franken, deren Offenlegung erst auf politischen Druck hin erfolgte, werfen zusätzliche Fragen zur institutionellen Verantwortung und zur Transparenz auf.
Der Fall Ali Abunimah ist damit nicht allein als Führungsproblem oder als medienpolitische Kontroverse zu betrachten, sondern berührt grundlegende rechtsstaatliche Fragen. Insbesondere stellt sich die Frage, wie es möglich ist, dass eine einschneidende Massnahme gegenüber einem Journalisten bis heute ohne konkrete Begründung aufrechterhalten wird, obwohl keine fachlichen Einwände bestanden und obwohl internationale Reaktionen diese Massnahme klar kritisiert haben.
Aus meiner Sicht bleibt damit ein wesentlicher Teil der Verantwortung ungeklärt. Eine vollständige öffentliche Aufarbeitung dieses Aspekts steht weiterhin aus.
Mit freundlichen Grüssen
Remo Miotti
Vielen Dank Frau Neuhaus für Ihre ausgezeichneten Recherchen! Diese helfen wirklich sehr, die Hintergründe zu verstehen. Bitte teilen Sie Ihre wertvollen Arbeiten doch auch mit Plattformen wie Infosperber, Transition News, Uncut News usw., um noch mehr Reichweite zu erhalten.