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Gericht unter Beschuss

Die Aufgabe der Juristinnen und Juristen beim Internationalen Strafgerichtshof ICC in Den Haag besteht darin, bei Verdacht auf inter­na­tio­nale Kapitalverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression oder Kriegsverbrechen zu ermit­teln und Täterinnen und Täter vor Gericht zu bringen.

Für Schlagzeilen sorgten in den letzten Jahren ins­be­son­dere die vom ICC-Chefankläger Karim Khan bean­tragten Haftbefehle gegen den rus­si­schen Präsidenten Vladimir Putin vom März 2023 wegen mut­mass­li­cher Kriegsverbrechen in der Ukraine und jene vom November 2024 gegen den dama­ligen (und mitt­ler­weile durch Israel ermor­deten) Hamas-Militärchef Mohammed Deif, den israe­li­schen Präsidenten Netanjahu und dessen Ex-Verteidigungsminister Joaw Gallant.

Keiner dieser Haftbefehle wurde bis­lang voll­zogen. Putin und Netanjahu sind nach wie vor an der Macht. Sie ver­ant­worten wei­terhin Tag für Tag unge­hin­dert neue Verbrechen. Statt die Ermittlungen wei­ter­führen zu können, muss sich der ICC seit Monaten mit internen Problemen her­um­schlagen und wird – ver­stärkt durch US-ame­ri­ka­ni­sche Sanktionen gegen die Mitarbeitenden — buch­stäb­lich lahmgelegt.

Besonders bri­sant ist die Disziplinaruntersuchung gegen den bri­ti­schen Chefankläger Karim Khan, unter anderem wegen Klagen zweier Untergebenen, die ihn sexu­eller Übergriffe bezich­tigen. Als dies öffent­lich bekannt wurde, liess sich der Beschuldigte, der bis heute jeg­li­ches Vergehen von sich weist, für die Zeit der Untersuchung suspendieren.

Das war vor über einem Jahr. Der vom ICC in Auftrag gege­bene Untersuchungsbericht mit den Aussagen der Klägerinnen, des Angeklagten und wei­teren Angestellten des ICC wird vor der Öffentlichkeit bis heute unter Verschluss gehalten. Zuerst ver­lau­tete ledig­lich, man habe Khan kein justi­zia­bles Fehlverhalten nach­weisen können.

Kurz darauf rela­ti­vierte dann aber das Exekutivbüro des ICC: Dessen 21 Mitglieder (dar­unter auch die Schweiz) konnten sich zu keinem ein­stim­migen Urteil durch­ringen und ver­fügten, dass die Vertreter:innen sämt­li­cher 125 Vertragsstaaten anläss­lich einer Sondersession in einer geheimen Abstimmung dar­über ent­scheiden sollen, ob Karim Khan sein Amt wieder auf­nehmen darf oder end­gültig abge­setzt wird.

Ein paar Tage vor der auf den 24. Juli 2026 ange­setzten Abstimmung dann der Hammer: CNN strahlte exklusiv Interviews mit den beiden Klägerinnen aus. Eine von ihnen trat nicht mit Namen und Gesicht auf, die andere, die Juristin «Sarah», die 2017 beim ICC als Praktikantin ange­fangen hatte, gab der US-ame­ri­ka­ni­schen Starjournalistin Christiane Amanpour gefasst und als Person voll erkennt­lich Red und Antwort.

Die sym­pa­thisch und authen­tisch wir­kende junge Frau ant­wor­tete klug und geschickt auf die heiklen Fragen. Gleich zu Beginn stellte sie sich vor, als eine aus Malaysia stam­mende Muslima. Dann schil­derte sie die her­aus­for­dernden Arbeitsbedingungen am Gerichtshof und schliess­lich auch im Detail ihre Vorwürfe und Anschuldigungen an den ehe­ma­ligen Chef. Dieser liess sich wegen des lau­fenden Verfahrens von seiner Anwältin ver­treten, die mit Bezug auf den erwähnten UN-Untersuchungsbericht alle Anschuldigungen als unbe­gründet zurückwies.

Ob die teil­weise bizarr anmu­tenden Geschichten wahr sind oder nicht, ist beim jet­zigen Stand der Dinge reine Glaubenssache. Einiges weist jedoch darauf hin, dass es kein Zufall ist, dass die Frauen gerade jetzt an die Öffentlichkeit treten. Spannend wäre zu wissen, wer CNN das Exklusivinterview mit den beiden Klägerinnen ver­mit­telt hat – Christiane Amanpour hatte damit einen dicken Newsfisch an der Angel.

Vielen Machthabern dieser Welt, die befürchten müssen, für die ein­gangs erwähnten Delikte zur Rechenschaft gezogen zu werden, kommt die Geschichte mehr als gelegen: Diese Affäre könnte die immer wieder ange­fein­dete Autorität und Akzeptanz des ICC schwer beschädigen. 

Viel spricht dafür, dass die CNN-Show eine wei­tere Folge in einer Reihe von unglaub­li­chen Angriffen ist, mit der nament­lich Israel und die USA seit Jahren ver­su­chen, den Internationalen Strafgerichtshof zu dele­gi­ti­mieren und dessen Aktivitäten lahm­zu­legen, von aussen und hin­ter­hältig, weil beide sich einer Mitgliedschaft am ICC verweigern.

Sie haben ihre Unterschrift unter den völ­ker­recht­lich bin­denden Vertrag des Römer Statuts nach­träg­lich wieder zurück­ge­zogen und ver­su­chen mit allen Mitteln, dessen Arbeit zu behin­dern, ins­be­son­dere in Bezug auf die von ihnen began­genen völ­ker­recht­li­chen Verbrechen in Mitgliedstaaten des ICC, für die auch sie belangt werden können.

So haben die USA bereits 2014 ver­sucht, die dama­lige Chefanklägerin Fatou Bensouda davon abzu­bringen, Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen – begangen sowohl von den Taliban wie von den Amerikanern – in Afghanistan durch­zu­führen. Als Bensouda 2015, nach der Anerkennung Palästinas durch die UNO und dessen Beitritt zum ICC, Ermittlungen in Gaza und im Westjordanland in die Wege lei­tete, geriet sie auch ins Visier der israe­li­schen Geheimdienste, die weder vor per­sön­li­chen Bedrohungen noch vor Verleumdungs-Kampagnen zurückschreckten.

Im Mai 2024 hat der Guardian, zusammen mit der israe­li­schen Zeitschrift +972 eine umfas­sende Recherche publi­ziert, die auf­zeigt, wie die Regierung Netanjahu wäh­rend Jahren den Mossad, Shin Bet und den mili­tä­ri­schen Nachrichtendienst Aman dafür ein­ge­setzt hat, «hoch­ran­gige Mitarbeiter des ICC zu über­wa­chen, zu hacken, unter Druck zu setzen, zu ver­leumden und zu bedrohen, um Ermittlungen des Gerichts zu behindern.» 

Eine wei­tere Methode, um die miss­lie­bige Arbeit des ICC aus­zu­he­beln, besteht in der Einschüchterung und Schikanierung des Personals mit­tels Repressionen: Bereits 2020 belegte Donald Trump die dama­lige Chefanklägerin Fatou Bensouda sowie zahl­reiche wei­tere Mitarbeiter:innen des Strafgerichtshofs mit Sanktionen. Ein Mittel, zu dem er auch jetzt wieder greift, will­kür­lich und ohne jeg­li­chen Respekt vor der dritten Gewalt. Betroffen sind wie­derum zahl­reiche Ankläger:innen und Richter:innen des ICC – allen voran Karim Khan.

Wie auch immer die Abstimmung über Khans Zukunft als Chefankläger aus­geht, der Schaden ist ange­richtet. Es ist höchste Zeit, dass die Mitglieder der 125 Vertragsstaaten das Problem end­lich beim Namen nennen und Massnahmen ergreifen, um wich­tige Arbeit des ICC künftig zu gewährleisten.

Gefordert ist in dieser Sache wieder einmal auch die Schweiz, die im Exekutivbüro des ICC sitzt: Als Mitglied dieses Gremiums müsste sie sich mit voller Kraft dafür ein­setzen, dass Staaten wie Israel und die USA ihre hin­ter­häl­tigen Machenschaften gegen den Strafgerichtshof einstellen.

Erste Priorität für unsere Diplomat:innen hat aber in diesen Tagen die unbe­dingte Vermeidung von ame­ri­ka­ni­schen Strafzöllen. Es ist davon aus­zu­gehen, dass die Schweiz des­halb einmal mehr aufs Maul hockt.


Früherer Beitrag zum ICC und die Machenschaften der USA:

Strategie: Gericht lahm­legen – Recht ausbremsen

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