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Strategie: Gericht lahm­legen –
Recht aus­bremsen

Diese Woche tagt in Den Haag die all­jähr­liche Assembly of States Parties ASP, das oberste Entscheidungsorgan des Internationalen Strafgerichtshofs ICC. Eine wich­tige Veranstaltung, würde man denken – schliess­lich geht es um nichts weniger als den Schutz der Menschenrechte und die Beurteilung von schweren Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.

Wir erin­nern uns: Bald sind es zwei Jahre, dass Südafrika am Internationalen Gerichtshof* in Den Haag eine Klage gegen Israel ein­ge­reicht hatte, wegen mut­mass­li­chen Verstössen gegen die Völkermordkonvention in Gaza. Und im November 2024 erliess ICC-Chefankläger Karim Khan inter­na­tio­nale Haftbefehle gegen den israe­li­schen Premier Benjamin Netanjahu und den dama­ligen israe­li­schen Verteidigungsminister Joav Gallant sowie den mitt­ler­weile durch Israel ermor­deten ober­sten Befehlshaber der Qassam- Brigaden Mohammed Deif. Begründung: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Zwei wei­tere Haftbefehle gegen die beiden rechts­extremen israe­li­schen Minister Ben-Gvir und Smotrich, welche die Vertreibung und den Völkermord an den Palästinenser:innen offen befeuern und zele­brieren, sind auf Eis gelegt. Nicht, weil dem Gericht zu wenig Beweise für deren Verbrechen vor­liegen würden – die offen ras­si­sti­sche und völ­ker­rechts­wid­rige Agitation der beiden Minister lässt keine Zweifel an der Begründbarkeit einer Anklage gegen sie.

Das müsste eigent­lich auch den 125 Mitgliedstaaten des Internationalen Gerichtshofs klar sein, die sich mit ihrer Unterschrift unter das Römer Statut dazu ver­pflichtet haben, «der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und so zur Verhütung sol­cher Verbrechen bei­zu­tragen.» Das gilt ins­be­son­dere auch für die Schweiz, die «auf­grund ihrer huma­ni­tären Tradition und ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konvention die Errichtung eines starken und unab­hän­gigen Gerichtshofs mass­geb­lich unter­stützt» hat, wie der Website des Bundesamts für Justiz zu ent­nehmen ist.

Was aber nützt ein Gericht, dessen Urteile und Haftbefehle ein­fach in den Wind geschlagen und miss­achtet werden können, nicht zuletzt weil Nichtmitgliedstaaten wie die USA oder Israel die Autorität des ICC schlichtweg ablehnen? Mehr noch: In Bezug auf Israel haben sie den Internationalen Strafgerichtshof buch­stäb­lich lahm­ge­legt. So hatte dessen Chefankläger Karim Khan zum Beispiel Anfang Jahr plötz­lich keinen Zugriff mehr auf seinen dienst­li­chen Microsoft-Account, weil die US-Regierung nach Belieben unlieb­same Ankläger und Richter:innen des ICC mit Sanktionen belegt. Am 20. August 2025 hat das US-Aussenministerium dann noch einmal nach­ge­legt und neue Sanktionen gegen vier wei­tere ICC-Beamte ver­hängt, weil sie – so die Begründung der Trump-Administration – gegen US-Amerikaner und Israelis ermit­telt hätten. Die Folge ist eine mas­sive Beeinträchtigung der so wich­tigen und drin­gend not­wen­digen Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

Doch damit nicht genug: Schon als bekannt wurde, dass der ICC unter der Leitung von Karim Khan Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant in Betracht ziehe, wurde der Chefankläger von ver­schie­denen Seiten massiv bedroht und unter Druck gesetzt. Ohne Wirkung: Das Gericht blieb seiner Verpflichtung treu und erliess, basie­rend auf hand­fe­sten Klagen, die Haftbefehle gegen die mut­mass­li­chen Täter.

Also mussten andere Mittel und Wege gefunden werden, um die lästigen Ermittlungen und die daraus resul­tie­renden Anklagen des ICC in Sachen Israel zu stoppen. Nachdem alle anderen Warnungen nichts gefruchtet hatten, tauchte plötz­lich – wie aus dem Nichts – eine Geschichte über sexu­elle Belästigung Khans gegen­über einer Mitarbeiterin in den Medien auf. Obschon dieser die Beschuldigungen von Anfang an klar zurück­ge­wiesen hat, musste er schliess­lich dem Druck nach­geben. Im Mai 2025 liess er sich für die Dauer einer externen Untersuchung sus­pen­dieren, will aber seine Arbeit danach wieder fortsetzen.

Israel hat seither Tausende wei­terer Menschen ermordet, einen Grossteil des Gazastreifens zu einem Trümmerfeld zer­stört und setzt, mit Unterstützung der USA und seiner west­li­chen Vasallen, die Vertreibung und Eliminierung der Palästinenser:innen nach dem Motto «From the River to the Sea» weiter fort.

Mittlerweile ist es über ein halbes Jahr, seit der ICC-Chefankläger sein Amt sus­pen­dieren musste. Doch der ursprüng­lich auf Ende Oktober 2025 ver­spro­chene Untersuchungsbericht rund um die Affäre Khan lässt wei­terhin auf sich warten. In der Agenda der aktuell statt­fin­denden Mitgliederversammlung in Den Haag sucht man denn auch ver­ge­bens nach einem ent­spre­chenden Traktandum – weder die auf unbe­stimmte Zeit anhal­tende Suspendierung ihres Chefanklägers noch deren Folgen für den Gerichtshof scheinen die Delegierten zu kümmern.

«Was die tat­säch­li­chen Vorgänge anbe­langt, werden das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die breite Öffentlichkeit wei­terhin im Ungewissen gelassen», zitiert die unab­hän­gige News-Plattform Middle East Eye den hol­län­di­schen ICC-Experten und Professor für Internationales Recht Sergey Vasiliev. Dabei bräuchte es drin­gend kon­krete Schritte, um das Gericht aus seiner gegen­wär­tigen Starre zu befreien.

Ein Zustand, der eigent­lich gar nie hätte ein­treten dürfen: Die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs darf nicht von ein­zelnen Chefanklägern oder Richter:innen abhängen. Die Institution müsste so robust auf­ge­stellt sein, dass sie ihre Arbeit, allen Druckversuchen und Diffamierungskampagnen zum Trotz, auch unter schwie­rig­sten Bedingungen wei­ter­führen und dem Recht auf inter­na­tio­naler Ebene Geltung ver­schaffen kann.

Ein Gerichtshof, dessen lau­fende Verfahren durch US-Sanktionen und lang­wie­rige Untersuchungen gegen ein­zelne seiner Mitglieder lahm­ge­legt werden kann, wie wir dies gerade in Bezug auf Israel beson­ders krass erleben, droht in der Bedeutungslosigkeit zu ver­schwinden. Dies ver­hin­dern können nur die Mitgliedstaaten selber. Voraussetzung dazu wäre aber, dass diese das Problem erkennen, und ent­spre­chende Massnahmen und Umstrukturierungen in die Wege leitet.

Alles andere ist Augenwischerei. Die momen­tane Situation bestä­tigt das alte deut­sche Sprichwort «Wo kein Kläger, da kein Richter». Israel und die USA haben erreicht, was sie wollten: Seit der Suspension des ICC-Chefanklägers hat sich in Sachen Durchsetzung des Völkerrechts in Bezug auf Israel und Palästina nichts mehr bewegt.

*In einer frü­heren Version hiess es an dieser Stelle, dass die Klage «am selben» Gerichtshof ein­ge­reicht worden sei. Es han­delt sich aber um zwei ver­schie­dene Gerichtsinstitutionen: Der Internationale Strafgerichtshof ver­folgt Einzelpersonen wegen schwer­ster Verbrechen wie Völkermord und Kriegsverbrechen, wäh­rend der Internationale Gerichtshof Streitigkeiten zwi­schen Staaten ver­han­delt und Rechtsgutachten erstellt.


Weiterführende Infos über den Druck auf den ICC und dessen Reaktionen

Bericht von Middle East Eye über die Versammlung der Mitgliedstaaten von Anfang Dezember 2025 und die Reaktionen der Mitgliedstaaten sowie der von den Sanktionen betrof­fenen Richter:innen und Ankläger:

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Eine Antwort auf „Strategie: Gericht lahm­legen –
Recht aus­bremsen“

  1. Der Internationale Gerichtshof (IGH) und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) , hier ICC, sind nicht das­selbe. Südafrika hat seine Völkermord-Klage gegen Israel nicht am Internationalen Strafgerichtshof, son­dern am Internationalen Gerichtshof eingereicht.
    Der ICC war unter Karim Khan nicht moti­viert die Ermittlungen gegen Israel zum Gazakrieg von 2014 wei­ter­zu­führen, die seine Vorgängerin, Fatou Bensouda, begonnen hatte. Sie war von Israel des­wegen bedroht worden. Es ist also auch jetzt nicht aus­zu­schliessen, dass der ICC Teil des Problems ist.

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