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Strategie: Gericht lahmlegen –
Recht ausbremsen

Diese Woche tagt in Den Haag die alljähr­liche Assembly of States Parties ASP, das oberste Entscheidungsorgan des Internationalen Strafgerichtshofs ICC. Eine wichtige Veranstaltung, würde man denken – schliesslich geht es um nichts weniger als den Schutz der Menschenrechte und die Beurteilung von schweren Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.

Wir erinnern uns: Bald sind es zwei Jahre, dass Südafrika am Internationalen Gerichtshof* in Den Haag eine Klage gegen Israel einge­reicht hatte, wegen mutmass­lichen Verstössen gegen die Völkermordkonvention in Gaza. Und im November 2024 erliess ICC-Chefankläger Karim Khan inter­na­tionale Haftbefehle gegen den israe­li­schen Premier Benjamin Netanjahu und den damaligen israe­li­schen Verteidigungsminister Joav Gallant sowie den mittler­weile durch Israel ermor­deten obersten Befehlshaber der Qassam- Brigaden Mohammed Deif. Begründung: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Zwei weitere Haftbefehle gegen die beiden rechts­extremen israe­li­schen Minister Ben-Gvir und Smotrich, welche die Vertreibung und den Völkermord an den Palästinenser:innen offen befeuern und zelebrieren, sind auf Eis gelegt. Nicht, weil dem Gericht zu wenig Beweise für deren Verbrechen vorliegen würden – die offen rassi­stische und völker­rechts­widrige Agitation der beiden Minister lässt keine Zweifel an der Begründbarkeit einer Anklage gegen sie.

Das müsste eigentlich auch den 125 Mitgliedstaaten des Internationalen Gerichtshofs klar sein, die sich mit ihrer Unterschrift unter das Römer Statut dazu verpflichtet haben, «der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und so zur Verhütung solcher Verbrechen beizu­tragen.» Das gilt insbe­sondere auch für die Schweiz, die «aufgrund ihrer humani­tären Tradition und ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konvention die Errichtung eines starken und unabhän­gigen Gerichtshofs massgeblich unter­stützt» hat, wie der Website des Bundesamts für Justiz zu entnehmen ist.

Was aber nützt ein Gericht, dessen Urteile und Haftbefehle einfach in den Wind geschlagen und missachtet werden können, nicht zuletzt weil Nichtmitgliedstaaten wie die USA oder Israel die Autorität des ICC schlichtweg ablehnen? Mehr noch: In Bezug auf Israel haben sie den Internationalen Strafgerichtshof buchstäblich lahmgelegt. So hatte dessen Chefankläger Karim Khan zum Beispiel Anfang Jahr plötzlich keinen Zugriff mehr auf seinen dienst­lichen Microsoft-Account, weil die US-Regierung nach Belieben unliebsame Ankläger und Richter:innen des ICC mit Sanktionen belegt. Am 20. August 2025 hat das US-Aussenministerium dann noch einmal nachgelegt und neue Sanktionen gegen vier weitere ICC-Beamte verhängt, weil sie – so die Begründung der Trump-Administration – gegen US-Amerikaner und Israelis ermittelt hätten. Die Folge ist eine massive Beeinträchtigung der so wichtigen und dringend notwen­digen Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

Doch damit nicht genug: Schon als bekannt wurde, dass der ICC unter der Leitung von Karim Khan Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant in Betracht ziehe, wurde der Chefankläger von verschie­denen Seiten massiv bedroht und unter Druck gesetzt. Ohne Wirkung: Das Gericht blieb seiner Verpflichtung treu und erliess, basierend auf handfesten Klagen, die Haftbefehle gegen die mutmass­lichen Täter.

Also mussten andere Mittel und Wege gefunden werden, um die lästigen Ermittlungen und die daraus resul­tie­renden Anklagen des ICC in Sachen Israel zu stoppen. Nachdem alle anderen Warnungen nichts gefruchtet hatten, tauchte plötzlich – wie aus dem Nichts – eine Geschichte über sexuelle Belästigung Khans gegenüber einer Mitarbeiterin in den Medien auf. Obschon dieser die Beschuldigungen von Anfang an klar zurück­ge­wiesen hat, musste er schliesslich dem Druck nachgeben. Im Mai 2025 liess er sich für die Dauer einer externen Untersuchung suspen­dieren, will aber seine Arbeit danach wieder fortsetzen.

Israel hat seither Tausende weiterer Menschen ermordet, einen Grossteil des Gazastreifens zu einem Trümmerfeld zerstört und setzt, mit Unterstützung der USA und seiner westlichen Vasallen, die Vertreibung und Eliminierung der Palästinenser:innen nach dem Motto «From the River to the Sea» weiter fort.

Mittlerweile ist es über ein halbes Jahr, seit der ICC-Chefankläger sein Amt suspen­dieren musste. Doch der ursprünglich auf Ende Oktober 2025 verspro­chene Untersuchungsbericht rund um die Affäre Khan lässt weiterhin auf sich warten. In der Agenda der aktuell statt­fin­denden Mitgliederversammlung in Den Haag sucht man denn auch vergebens nach einem entspre­chenden Traktandum – weder die auf unbestimmte Zeit anhal­tende Suspendierung ihres Chefanklägers noch deren Folgen für den Gerichtshof scheinen die Delegierten zu kümmern.

«Was die tatsäch­lichen Vorgänge anbelangt, werden das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die breite Öffentlichkeit weiterhin im Ungewissen gelassen», zitiert die unabhängige News-Plattform Middle East Eye den hollän­di­schen ICC-Experten und Professor für Internationales Recht Sergey Vasiliev. Dabei bräuchte es dringend konkrete Schritte, um das Gericht aus seiner gegen­wär­tigen Starre zu befreien.

Ein Zustand, der eigentlich gar nie hätte eintreten dürfen: Die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs darf nicht von einzelnen Chefanklägern oder Richter:innen abhängen. Die Institution müsste so robust aufge­stellt sein, dass sie ihre Arbeit, allen Druckversuchen und Diffamierungskampagnen zum Trotz, auch unter schwie­rigsten Bedingungen weiter­führen und dem Recht auf inter­na­tio­naler Ebene Geltung verschaffen kann.

Ein Gerichtshof, dessen laufende Verfahren durch US-Sanktionen und langwierige Untersuchungen gegen einzelne seiner Mitglieder lahmgelegt werden kann, wie wir dies gerade in Bezug auf Israel besonders krass erleben, droht in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden. Dies verhindern können nur die Mitgliedstaaten selber. Voraussetzung dazu wäre aber, dass diese das Problem erkennen, und entspre­chende Massnahmen und Umstrukturierungen in die Wege leitet.

Alles andere ist Augenwischerei. Die momentane Situation bestätigt das alte deutsche Sprichwort «Wo kein Kläger, da kein Richter». Israel und die USA haben erreicht, was sie wollten: Seit der Suspension des ICC-Chefanklägers hat sich in Sachen Durchsetzung des Völkerrechts in Bezug auf Israel und Palästina nichts mehr bewegt.

*In einer früheren Version hiess es an dieser Stelle, dass die Klage «am selben» Gerichtshof einge­reicht worden sei. Es handelt sich aber um zwei verschiedene Gerichtsinstitutionen: Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Einzelpersonen wegen schwerster Verbrechen wie Völkermord und Kriegsverbrechen, während der Internationale Gerichtshof Streitigkeiten zwischen Staaten verhandelt und Rechtsgutachten erstellt.


Weiterführende Infos über den Druck auf den ICC und dessen Reaktionen

Bericht von Middle East Eye über die Versammlung der Mitgliedstaaten von Anfang Dezember 2025 und die Reaktionen der Mitgliedstaaten sowie der von den Sanktionen betrof­fenen Richter:innen und Ankläger:

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Eine Antwort auf „Strategie: Gericht lahmlegen –
Recht ausbremsen“

  1. Der Internationale Gerichtshof (IGH) und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) , hier ICC, sind nicht dasselbe. Südafrika hat seine Völkermord-Klage gegen Israel nicht am Internationalen Strafgerichtshof, sondern am Internationalen Gerichtshof eingereicht.
    Der ICC war unter Karim Khan nicht motiviert die Ermittlungen gegen Israel zum Gazakrieg von 2014 weiter­zu­führen, die seine Vorgängerin, Fatou Bensouda, begonnen hatte. Sie war von Israel deswegen bedroht worden. Es ist also auch jetzt nicht auszu­schliessen, dass der ICC Teil des Problems ist.

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