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Genozid — Geschichte eines Straftatbestands

Im Dezember 2023 löste Südafrika eine bis heute kontrovers geführte Debatte aus, als es mit einer Klage am Internationalen Gerichtshof Israel wegen der Begehung eines Genozids in Gaza einklagte. Seither haben sich sich die Indizien, dass Israel an der palästi­nen­si­schen Bevölkerung Völkermord begeht, laufend verdichtet.

Mittlerweile haben sich nicht nur zahlreiche weitere Staaten der Klage Südafrikas angeschlossen – auch der UNO-Menschenrechtsrat, Menschenrechts-Organisationen wie Amnesty International oder B’Tselem in Israel sowie inter­na­tionale Expert:innen, unter ihnen der israe­lische Historiker und Genozidforscher Omer Bartov, kommen heute einhellig zum Schluss: Israels Verbrechen an den Menschen in Gaza erfüllen den völker­recht­lichen Straftatbestand «Genozid».

Dem hält Israel mit der immer gleichen Argumentation entgegen, seine Aktionen in Gaza dienten einzig und allein der Selbstverteidigung und man verfolge ein militä­ri­sches Ziel, das sich nicht gegen das palästi­nen­sische Volk, sondern nur gegen die «Terrororganisation Hamas» richte.

Die täglichen Berichte sowohl aus Gaza wie aus dem Westjordanland und auch aus Israel selber, wo die nicht-jüdische Bevölkerung ebenfalls laufend weiter entrechtet und in die Enge getrieben wird, zeigen aller­dings ein anderes Bild. So verab­schiedete die Knesset zum Beispiel am 21. Januar 2026 ein neues Gesetz, wonach Absolvent:innen palästi­nen­si­scher Bildungseinrichtungen nicht mehr an israe­li­schen Schulen unter­richten dürfen.

Ein weiteres, die nicht-jüdische Bevölkerung diskri­mi­nie­rendes Gesetz, das für sich allein den Straftatbestand des Genozids selbst­ver­ständlich nicht erfüllt. Betrachtet man es aber im grösseren Kontext, wird deutlich, dass es sich hier um einen weiteren Mosaikstein handelt, der perfekt ins Gesamtbild passt: Schritt für Schritt setzt das israe­lische Regime so sein Ziel um, die palästi­nen­sische Bevölkerung und Kultur auszulöschen.

Genauso haben es die Nazis vor 90 Jahren in Deutschland gemacht. Auch sie bedienten sich unzäh­liger Einzelerlasse und Gesetze, mit welchen sie die mörde­rische Absicht, ihnen nicht genehme Bevölkerungsgruppen zu elimi­nieren, vertuschten und vorder­gründig auf eine recht­liche Basis stellten. Einer, der diese Methode schon früh durch­schaut hatte, war der polnische Jurist Raphael Lemkin.

Ausgelöst durch den Prozess gegen einen jungen Armenier, der 1921 in Berlin einen der Hauptverantwortlichen für den Völkermord an den Armeniern im osmani­schen Reich auf offener Strasse erschossen hatte, trieb ihn bereits während seines Studiums die Frage um, wie Bevölkerungsgruppen vor der Willkür der Staatsmacht geschützt werden können.

Eine Frage, die mit der Machtergreifung Hitlers für Lemkin, der aus einer jüdischen Familie stammte, existen­ziell wurde. Nach dem deutschen Überfall auf Polen floh er 1939 zuerst nach Vilnius und Schweden, bevor 1941 einen Lehrauftrag für Internationales Recht an der Duke University in North Carolina erhielt und in die USA emigrieren konnte.

Schon während seiner Zeit in Stockholm begann er damit, sämtliche Nazi-Erlasse, derer er habhaft werden konnte, zu sammeln. «Als Rechtsanwalt wusste er, dass offizielle Dokumente oft die dahin­ter­steckenden Ziele wider­spiegeln, ohne sie ausdrücklich zu nennen, dass ein einzelnes Dokument verbirgt, was aus der Gesamtschau einer Sammlung erkenntlich wird. Die Gruppe ist wertvoller als die Summe ihrer einzelnen Teile», fasst Philippe Sands, Anwalt Professor für inter­na­tio­nales Recht am University College in London, Lemkins Motivation und Erkenntnis in seinem Buch über die Geburtsstunde der inter­na­tio­nalen Menschenrechte zusammen.*

Mit dieser Sammel- und Fleissarbeit legte Raphael Lemkin den Grundstein für sein 1944 publi­ziertes, über 700 Seiten dickes Standardwerk «Axis Rule on Occupied Europe» (Die Herrschaft der Achsenmächte im besetzten Europa), in welchem er unter anderem die Erlässe, Gesetze und Verordnungen akribisch genau aufführte, welche die Achsenmächte in den von den Nazis besetzten Ländern und Gebieten verordnet hatten. 

Während Lemkin sich durch die Erlasse arbeitete, so Sands weiter, stiess er auf sich wieder­ho­lende Motive, die Elemente eines konzen­trierten Plans gewesen seien, dessen Ziel die völlige Auslöschung der von den Deutschen unter­wor­fenen Nationen war.

Dazu gehörten etwa Erlasse, die Juden ihre Nationalität absprachen, gefolgt von der «Entmenschlichung», indem man einer ins Visier genom­menen Gruppe nach und nach ihre gesetz­lichen Rechte entzog, hinzu kam das Auslöschen der «Nation in einem geistigen und kultu­rellen Sinn» – bis hin zu Verordnungen, die ab 1941 auf eine «völlige Vernichtung der Juden» in «allmäh­lichen Schritten» hindeuteten.

Wie sich diese Gesetze auf das Leben der betrof­fenen Bevölkerung auswirkten, ist in Bezug auf den Holocaust bestens dokumen­tiert. Die Gräueltaten der Nazis reichten von Verleumdung und Entrechtung über die Verschleppung, Ausbeutung bis zur Ermordung durch Aushungern, Erschiessen und Vergasen. Lemkin kreierte für diese Verbrechen an ganzen Volksgruppen den damals neuen Begriff: Genozid.

Im Vorfeld der Nazi-Prozesse in Nürnberg setzte der polnische Jurist alle Hebel in Bewegung, um seiner Vision eines Gesetzes, das Angriffe auf Bevölkerungsgruppen und deren Vernichtung, wie sie die Nazis betrieben hatten, unter Strafe stellt. Mit Erfolg: Der Begriff floss in die Anklageschrift der Alliierten gegen die Nazi-Drahtzieher ein und spielte bei deren Verurteilung 1946 eine wichtige Rolle. Mit dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes – der 1948 verab­schie­deten UN-Völkermordkonvention – wurde der Genozid schliesslich offiziell zu einem klar definierten inter­na­tio­nalen Straftatbestand.

Vergleicht man den Hintergrund und die Geschichte dieses inter­na­tio­nalen Gesetzes mit den Vorgängen in Israel und den von ihm besetzten Gebieten, kommt man um die erschüt­ternde Feststellung nicht herum, dass hier die Nachkommen einstiger Opfer zu Täter:innen geworden sind, die sämtliche von Lemkin beschrie­benen Mechanismen offen­sichtlich bestens beherrschen.

*Ein sehr lesens­wertes, spannendes Buch: 
Rückkehr nach Lemberg, Philippe Sands, 590 Seiten – S. Fischer Verlag 2016

2 Antworten auf „Genozid — Geschichte eines Straftatbestands“

  1. Das ist ein beein­druckender und wichtiger Text, der schmerzhaft verdeut­licht, wie aktuell Lemkins Analyse geblieben ist. Ich persönlich kannte Lemkin bis eben gar nicht, seine Geschichte ist sehr bewegend. Die Parallelen zwischen der Entstehung der UN-Völkermordkonvention und den heutigen Entwicklungen in Israel und den besetzten Gebieten sind erschüt­ternd. Die Umkehr von der Rolle als Schutzmacht verfolgter Jüd:innen hin zu einem Akteur, dem nun selbst ein Genozids vorge­worfen wird, ist bittere histo­ri­schen Ironie – und genau wird in diesem Artikel sehr klar und nüchtern dargestellt.

  2. Zerstörung beginnt nicht mit Bomben, sondern mit Gesetzen. Mit Paragraphen, die sauber formu­liert sind und dennoch Unrecht säen und Gewalt legiti­mieren. Raphael Lemkin erkannte früh, dass Genozid kein Ereignis ist, sondern ein Prozess. Ein schlei­chender Akt der Entmenschlichung. Zuerst sprachlich. Eine Gruppe ist keine Nation mehr. Dann folgt der recht­liche Schritt. Rechte werden entzogen, Schutz wird aufge­hoben. Danach der kultu­relle. Geschichte, Identität und Erinnerung werden ausge­löscht. Wenn die körper­liche Vernichtung beginnt, ist sie längst vorbe­reitet. Die Nationalsozialisten perfek­tio­nierten dieses System in Hunderten scheinbar legaler Erlasse, die Lemkin in Axis Rule dokumen­tierte. Wer heute von Einzelfällen spricht, verkennt das Muster. Wie viele Rechtfertigungen braucht es, bis Mitwirkung sichtbar wird? Wo endet Verteidigung und wo beginnt Auslöschung?

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