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Eine Ohrfeige für das Zürcher Migrationsamt

Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts lässt keine Zweifel offen: Die Verhaftung, das Festhalten und die Abschiebung des ameri­ka­ni­schen Journalisten Ali Abunimah durch die Zürcher Behörden im Januar 2025 waren rechts­widrig. Dieser hatte gegen die anmas­sende Behandlung durch das Zürcher Migrationsamt Klage einge­reicht – und hat nun Recht bekommen.

Zur Erinnerung: Der 53jährige Mitbegründer und Chefredaktor der Online-Newsplattform Electronic Intifada war im Januar 2025 auf Einladung verschie­dener Pro-Palästina Organisationen in die Schweiz gereist, um hier über seine Arbeit zu berichten.

Seinen Vortrag konnte Ali Abunimah aller­dings nie halten, da er – nach seiner legalen Einreise in die Schweiz – auf offener Strasse von Beamten in Zivil überfallen und ins Gefängnis einge­liefert wurde. Wie wir heute wissen, erfolgte die von der Bundespolizei kurzfristig bewil­ligte Einreisesperre aufgrund einer direkten Intervention der damaligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle, die sich gegen ihre Fachbeamt:innen stellte – auf Ersuchen und in Absprache mit Mario Fehr, dem Polizeidirektor des Kantons Zürich.

Der beken­nende Israel-Lobbyist Fehr hatte sich bereits zuvor in der NZZ abschätzig über den US-ameri­ka­ni­schen Journalisten geäussert und seiner rassi­sti­schen Gesinnung mit einem Statement freien Lauf gegeben, als er sich mit den Worten zitieren liess: «Einen islami­sti­schen Judenhasser, der zu Gewalt aufruft, wollen wir nicht in der Schweiz.»

Welch üble Rolle der Polizeidirektor des Kantons Zürich in seinem Kreuzzug gegen alles, was mit Palästina zu tun hat spielt, ist längst bekannt. Nach dem 7. Oktober 2023 forderte Fehr zum Beispiel kurzerhand, Demonstrationen zur Unterstützung der Menschen in Gaza zu verbieten. Wiederholt hat er sich auch dafür stark gemacht, pro-palästi­nen­sische Aktivitäten zu verun­mög­lichen oder gar zu verbieten. Mit einigem Erfolg. Auch die Weigerung des Zürcher Regierungsrats, schwer­ver­letzte Kinder aus Gaza zur Behandlung in Zürcher Spitälern aufzu­nehmen, trägt seine Mit-Handschrift.

Wieweit die Massnahmen der Behörden gegenüber Aktivitäten im Zusammenhang mit Israel und Palästina auf Zürcher Boden einer juristi­schen Überprüfung stand­halten, wird in aller Regel nicht unter­sucht. Es gilt die Macht der Stärkeren und Lauten – und diese liegt zweifelsohne in den Händen von Israel-Lobbyist:innen, die es nicht nur in Zürich immer wieder verstehen, mit ewiggleichen und nicht­zu­tref­fenden Antisemitismusvorwürfen Engagements zugunsten von Palästina im Keim zu ersticken.

Umso wichtiger, hat der Journalist Ali Abunimah seinen Fall vor Gericht gebracht. Im Gegensatz zu vielen anderen, die weder die notwen­digen Mittel noch Kenntnisse haben, um ihre Rechte einzu­klagen, verfügt er über ein inter­na­tio­nales Netzwerk, das es ihm ermög­licht hat, seinen Fall weltweit publik zu machen und der Justiz zur Beurteilung vorzulegen.

Um die hohen Kosten einer Klage gegen die Schweizer Behörden zu decken, startete Abunimah eine Crowdfunding-Kampagne, mit der er (Stand Sonntag, 11. Januar 2026) mittler­weile 90 Prozent der angepeilten Summe von 75’000 USD gesammelt hat.

«Ich vertraue auf die Justiz», begründet er auf der Kampagnen-Seite sein Vorgehen. Trotz seiner schlechten Erfahrung glaube er daran, dass die Schweiz über eine unabhängige Justiz verfüge, die Gerechtigkeit schaffen und die groben Verletzungen grund­le­gender demokra­ti­scher Rechte, wie er sie erfahren habe, nicht tolerieren werde.

Mit seinem Urteil zeigt das Zürcher Verwaltungsgericht nun, dass diese Hoffnung berechtigt war. Vor Bundesgericht sind noch weitere Klagen von Abunimah gegen das Verhalten der Schweizer Behörden im Januar 2025 hängig – wie diese ausgehen werden, ist noch offen.

Die Reaktionen auf das bereits nvorlie­gende Urteil aus Zürich, das Ali Abunimah am 6. Januar 2026 mit einem Artikel auf Electronic Intifada publik gemacht hat, fielen in den Schweizer Medien sehr unter­schiedlich aus.

So titelte etwa der Tages-Anzeiger: «Gericht gibt dem Pro-Palästina Aktivisten recht», während die NZZ den Journalisten durchwegs als «Anti-Israel-Aktivist» etiket­tiert – einzig Le Courrier schreibt in diesem Zusammenhang wertneutral und zutreffend, nach Auffassung des Zürcher Verwaltungsgerichts seien die Festnahme und Inhaftierung des «ameri­ka­nisch-palästi­nen­si­schen Journalisten Ali Abunimah» unrecht­mässig gewesen.

Allein die Wahl der Bezeichnungen für Abunimah zeigt, wie mit Sprache Stimmung gemacht werden kann – eine Reihe von Medien, wie etwa Watson oder Nau verzichten gar darauf, den inter­na­tional bekannten Journalisten mit Namen zu nennen und bezeichnen ihn bloss als «Pro-Palästina-Aktivisten». 

Der Zürcher Tages-Anzeiger widmet der Geschichte immerhin eine ganze Seite, mit einem Bild des Journalisten sowie einem Kommentar, dessen Titel den Skandal beim Namen nennt: «Diese Verhaftung ist eines Rechtsstaates unwürdig», schreibt die TA-Gerichtsberichterstatterin Liliane Minor und führt in der Folge gleich eine Reihe von Gründen auf, weshalb die «Ohrfeige», die das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil dem Zürcher Migrationsamt verpasst habe, nicht nur berechtigt, sondern «enorm wichtig» sei.

Sie verur­teilt die politische Einflussnahme des Zürcher Regierungsrats mit seiner Haltung, «ja keinen palästi­nen­si­schen Aktivisten in Zürich herum­spa­zieren zu lassen» scharf und stellt klar: «Der Rechtsstaat gilt für alle. Und er ist nicht verhandelbar.»

Ganz anders die NZZ, die das Gerichtsurteil als «juristi­schen Sieg» eines Anti-Israel-Aktivisten abtut und sugge­riert, das Migrationsamt sei wegen blosser Verfahrensfehler verur­teilt worden. Mit keinem Wort hingegen erwähnt der NZZ-Mann Zeno Geisseler in seinem Artikel, dass auch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats das Vorgehen der Behörden bei der Festnahme und Abschiebung Abunimahs sorgfältig unter­sucht hat und bereits im November 2025 zum gleichen Schluss kam, wie jetzt das Zürcher Gericht. Das Verdikt ist eindeutig: Mit dem Einreiseverbot und der Verhaftung des US-Bürgers haben die Schweizer Behörden gegen geltendes Recht verstossen.

Das wird den NZZ-Lesenden jedoch vorent­halten. Stattdessen legt Geisseler erneut mit Unterstellungen gegen Abunimah nach und beendet seinen Artikel mit der Feststellung, das Urteil sei noch nicht rechts­kräftig und könne vom Migrationsamt ans Bundesgericht weiter­ge­zogen werden.

Was dieses aufgrund der mehr als eindeu­tigen Faktenlage hoffentlich nicht tun wird. Ansonsten könnten die von Nicoletta della Valle und dem Zürcher Regierungsrat Mario Fehr verschul­deten Rechtsverstösse uns Steuerzahlende noch teurer zu stehen kommen. Nebst den Gerichtskosten in der Höhe von CHF 1070 muss der Kanton Zürich nämlich laut dem aktuellen Urteil dem Geschädigten eine Parteientschädigung von CHF 9500 bezahlen.

Kosten notabene, für welche die Steuerzahlenden aufzu­kommen haben – weil die obersten Verantwortlichen zwar klar benannt sind, für ihr Fehlverhalten aber trotzdem nicht gerade­stehen müssen.


Siehe dazu auch den Blogbeitrag vom 13. November 2025

Meinungsbildung mit Scheuklappen

Reaktion einer unein­sich­tigen Verantwortlichen

4 Antworten auf „Eine Ohrfeige für das Zürcher Migrationsamt“

  1. Erschreckend, wie wenig es in unserem angeb­lichen Rechtsstaat braucht, um wie ein Schwerverbrecher auf der Strasse verhaftet, festge­halten und anschliessend depor­tiert zu werden. Im vorlie­genden Fall reichten dazu zwei Personen aus dem stramm israel­freund­lichen Lager: Herr Fehr, Regierungsrat im Kanton Zürich und Frau della Valle, bis vor Kurzem Direktorin des Bundesamts für Polizei. Beide sind schon in anderen Zusammenhängen (zurück­haltend formu­liert) unangenehm aufge­fallen. Wenn solche “halbpri­vaten” Absprachen so schwer­wie­gende Folgen haben können, fehlt es an Kontrollmechanismen und Schutzvorkehrungen für Opfer von politi­schen Willkürentscheiden. Sowohl Fehr als auch della Valle haben ihre Kompetenzen politisch missbraucht. Eigentlich hätte Ali Abunimah im Rahmen eines Prozesses gegen die zwei Israelsupporter rehabi­li­tiert werden müssen. Offenbar gilt aber auch in der Schweiz das Recht der Stärkeren. Positiv ist immerhin, dass sich das Verwaltungsgericht des Kt. ZH klar gegen den Übergriff geäussert hat. Frau della Valle hat dank ihrem abrupten Rücktritt kaum recht­liche Konsequenzen zu tragen. Gegen Fehr müsste aber ein klares Verbot für eine erneute Kandidatur ausge­sprochen werden. Er kann sich wie Frau della Valle für die israe­lische Extremistenregierung als Privatperson engagieren, aber nicht als staats­be­sol­deter Regierungsrat.

    1. Ergänzend zu Ihrem Kommentar und gestützt auf das inzwi­schen rechts­kräftige Urteil des Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Die Festnahme von Ali Abunimah war rechts­widrig. Punkt.
      Damit ist gerichtlich festge­stellt, dass staat­liche Stellen ihre Kompetenzen überschritten haben. Die Verantwortung liegt bei Mario Fehr und Nicoletta della Valle. Das ist keine Meinung mehr, sondern eine Tatsache.
      Besonders perfid ist der Abgang von Frau della Valle. Rücktritt ohne Konsequenzen, dazu eine Abfindung von rund 340 000 Franken, bezahlt von der Öffentlichkeit. Das Opfer wurde rechts­widrig festge­halten, die Verantwortliche finan­ziell abgegolten.
      Mario Fehr ist weiterhin im Amt. Ein Regierungsrat, dessen Handeln von einem Gericht als rechts­widrig beurteilt wurde, ist politisch untragbar. Wer Grundrechte verletzt, darf keine Macht ausüben.
      Das ist keine Polemik. Das ist eine Abrechnung mit Machtmissbrauch im Namen des Rechtsstaats.

  2. Schade, dass die abgefundene Nicoletta Della Valle die Konsequenzen ihrer beses­senen Hetze gegen IsraelkritikerInnen nicht tragen muss.

  3. Wer mich kennt, weiss, wie sehr ich auf dieses Urteil gewartet habe. Mein Vertrauen in unser Rechtssystem und in die Politik war längst angeschlagen, beinahe zerrüttet. Und doch fühlt sich dieses Urteil nicht wie Genugtuung an, sondern wie eine bittere Bestätigung.
    Denn der Auslöser dieses Falls war kein Verwaltungsfehler. Er hatte einen Namen. Mario Fehr.
    Ali Abunimah reiste im Januar 2025 legal in die Schweiz ein. Er wurde auf offener Strasse festge­nommen, festge­halten und ausge­schafft. Nicht wegen einer Straftat. Nicht wegen einer konkreten Gefahr. Sondern weil er politisch nicht passte. Dieses Vorgehen wurde politisch angestossen, rheto­risch aufge­laden und admini­strativ durchgesetzt.
    Nun liegt das Urteil vor. Das Zürcher Verwaltungsgericht stellt klipp und klar fest, dass dieses Vorgehen rechts­widrig war. Willkür. Politisch motiviert. Ein staat­licher Akt, der grund­le­gende Menschenrechte missachtete. Dieses Urteil bestätigt, was viele verdrängt haben und andere von Anfang an gesagt haben.
    Ich habe Mario Fehr bereits damals Machtmissbrauch vorge­worfen. Klar, öffentlich und begründet. Nicht im Nachhinein. Nicht im Lichte eines Urteils. Sondern zu einem Zeitpunkt, als viele noch schwiegen oder relati­vierten. Das heutige Urteil bestätigt diesen Vorwurf. Ein staat­licher Eingriff wurde politisch initiiert, rechts­widrig umgesetzt und nach oben abgeschirmt. Genau das ist Machtmissbrauch.
    Und dann Nicoletta della Valle. Die damalige Direktorin des Bundesamts für Polizei. Ihr Handeln löste eine parla­men­ta­rische Untersuchung aus. Sie musste ihr Amt räumen. Doch statt Konsequenzen folgte eine Abgangsentschädigung von rund 340000 Schweizer Franken. Bewilligt durch Bundesrat Beat Jans. Öffentlich dokumen­tiert. Während ein Journalist um seine Freiheit und seine Rechte kämpfen musste, wurde eine Mitverantwortliche für diesen Rechtsbruch mit Steuergeld verab­schiedet. Das ist keine Verwaltungspraxis. Das ist eine Farce.
    Diese Abgangsentschädigung basiert auf einem Jahreslohn inklusive Zuschlägen. Sie wurde bestätigt und gleich­zeitig breit kriti­siert. Verantwortung wurde nicht übernommen. Sie wurde abgegolten. Transparenz fand nicht statt.
    Der Kommentar von Frau Neuhaus zeigt, dass es hier nicht um ein einzelnes Amt geht, sondern um ein System, in dem politische Überzeugung und staat­liche Macht inein­an­der­greifen und in dem Verantwortung nach oben folgenlos bleibt.
    Die mediale Begleitmusik ist bezeichnend. Während einzelne Redaktionen das Urteil klar benennen, versuchen andere weiterhin, aus einem Journalisten einen Aktivisten zu machen. Als ob Begriffe den Kern der Sache verändern könnten. Ein Mensch wurde rechts­widrig festge­nommen. Punkt.
    Dieses Urteil ist gerecht. Aber es ist beschämend, dass es nötig war. Dass ein Journalist den Rechtsweg beschreiten musste, um zu seinem Recht zu kommen, während die Verantwortlichen im Amt bleiben oder mit Abfindungen verab­schiedet werden.
    Wo ist die Aufarbeitung.
    Wo ist die Entschuldigung.
    Wo ist die Konsequenz.
    Ich habe keine Illusionen mehr. Dieses Urteil ist ein kleiner Sieg. Mehr nicht. Der Kampf geht weiter. Für Ali Abunimah. Für alle, die von politi­sierter Justiz betroffen sind. Für ein Land, das sich entscheiden muss, ob Recht noch gilt oder nur noch Macht.
    Denn wenn das Recht von jenen missbraucht wird, die es schützen sollten, dann bleibt nur eines. Laut bleiben. Unnachgiebig bleiben. Bis auch die letzten Mauern des Schweigens fallen.

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