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Eine Ohrfeige für das Zürcher Migrationsamt

Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts lässt keine Zweifel offen: Die Verhaftung, das Festhalten und die Abschiebung des ame­ri­ka­ni­schen Journalisten Ali Abunimah durch die Zürcher Behörden im Januar 2025 waren rechts­widrig. Dieser hatte gegen die anmas­sende Behandlung durch das Zürcher Migrationsamt Klage ein­ge­reicht – und hat nun Recht bekommen.

Zur Erinnerung: Der 53jährige Mitbegründer und Chefredaktor der Online-Newsplattform Electronic Intifada war im Januar 2025 auf Einladung ver­schie­dener Pro-Palästina Organisationen in die Schweiz gereist, um hier über seine Arbeit zu berichten.

Seinen Vortrag konnte Ali Abunimah aller­dings nie halten, da er – nach seiner legalen Einreise in die Schweiz – auf offener Strasse von Beamten in Zivil über­fallen und ins Gefängnis ein­ge­lie­fert wurde. Wie wir heute wissen, erfolgte die von der Bundespolizei kurz­fri­stig bewil­ligte Einreisesperre auf­grund einer direkten Intervention der dama­ligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle, die sich gegen ihre Fachbeamt:innen stellte – auf Ersuchen und in Absprache mit Mario Fehr, dem Polizeidirektor des Kantons Zürich.

Der beken­nende Israel-Lobbyist Fehr hatte sich bereits zuvor in der NZZ abschätzig über den US-ame­ri­ka­ni­schen Journalisten geäus­sert und seiner ras­si­sti­schen Gesinnung mit einem Statement freien Lauf gegeben, als er sich mit den Worten zitieren liess: «Einen isla­mi­sti­schen Judenhasser, der zu Gewalt auf­ruft, wollen wir nicht in der Schweiz.»

Welch üble Rolle der Polizeidirektor des Kantons Zürich in seinem Kreuzzug gegen alles, was mit Palästina zu tun hat spielt, ist längst bekannt. Nach dem 7. Oktober 2023 for­derte Fehr zum Beispiel kur­zer­hand, Demonstrationen zur Unterstützung der Menschen in Gaza zu ver­bieten. Wiederholt hat er sich auch dafür stark gemacht, pro-palä­sti­nen­si­sche Aktivitäten zu ver­un­mög­li­chen oder gar zu ver­bieten. Mit einigem Erfolg. Auch die Weigerung des Zürcher Regierungsrats, schwer­ver­letzte Kinder aus Gaza zur Behandlung in Zürcher Spitälern auf­zu­nehmen, trägt seine Mit-Handschrift.

Wieweit die Massnahmen der Behörden gegen­über Aktivitäten im Zusammenhang mit Israel und Palästina auf Zürcher Boden einer juri­sti­schen Überprüfung stand­halten, wird in aller Regel nicht unter­sucht. Es gilt die Macht der Stärkeren und Lauten – und diese liegt zwei­fels­ohne in den Händen von Israel-Lobbyist:innen, die es nicht nur in Zürich immer wieder ver­stehen, mit ewig­glei­chen und nicht­zu­tref­fenden Antisemitismusvorwürfen Engagements zugun­sten von Palästina im Keim zu ersticken.

Umso wich­tiger, hat der Journalist Ali Abunimah seinen Fall vor Gericht gebracht. Im Gegensatz zu vielen anderen, die weder die not­wen­digen Mittel noch Kenntnisse haben, um ihre Rechte ein­zu­klagen, ver­fügt er über ein inter­na­tio­nales Netzwerk, das es ihm ermög­licht hat, seinen Fall welt­weit publik zu machen und der Justiz zur Beurteilung vorzulegen.

Um die hohen Kosten einer Klage gegen die Schweizer Behörden zu decken, star­tete Abunimah eine Crowdfunding-Kampagne, mit der er (Stand Sonntag, 11. Januar 2026) mitt­ler­weile 90 Prozent der ange­peilten Summe von 75’000 USD gesam­melt hat.

«Ich ver­traue auf die Justiz», begründet er auf der Kampagnen-Seite sein Vorgehen. Trotz seiner schlechten Erfahrung glaube er daran, dass die Schweiz über eine unab­hän­gige Justiz ver­füge, die Gerechtigkeit schaffen und die groben Verletzungen grund­le­gender demo­kra­ti­scher Rechte, wie er sie erfahren habe, nicht tole­rieren werde.

Mit seinem Urteil zeigt das Zürcher Verwaltungsgericht nun, dass diese Hoffnung berech­tigt war. Vor Bundesgericht sind noch wei­tere Klagen von Abunimah gegen das Verhalten der Schweizer Behörden im Januar 2025 hängig – wie diese aus­gehen werden, ist noch offen.

Die Reaktionen auf das Urteil aus Zürich, das Ali Abunimah am 6. Januar 2026 mit einem Artikel auf Electronic Intifada publik gemacht hat, fielen in den Schweizer Medien sehr unter­schied­lich aus.

So titelte etwa der Tages-Anzeiger: «Gericht gibt dem Pro-Palästina Aktivisten recht», wäh­rend die NZZ den Journalisten durch­wegs als «Anti-Israel-Aktivist» eti­ket­tiert – einzig Le Courrier schreibt in diesem Zusammenhang wert­neu­tral und zutref­fend, nach Auffassung des Zürcher Verwaltungsgerichts seien die Festnahme und Inhaftierung des «ame­ri­ka­nisch-palä­sti­nen­si­schen Journalisten Ali Abunimah» unrecht­mässig gewesen.

Allein die Wahl der Bezeichnungen für Abunimah zeigt, wie mit Sprache Stimmung gemacht werden kann – eine Reihe von Medien, wie etwa Watson oder Nau ver­zichten gar darauf, den inter­na­tional bekannten Journalisten mit Namen zu nennen und bezeichnen ihn bloss als «Pro-Palästina-Aktivisten». 

Der Zürcher Tages-Anzeiger widmet der Geschichte immerhin eine ganze Seite, mit einem Bild des Journalisten sowie einem Kommentar, dessen Titel den Skandal beim Namen nennt: «Diese Verhaftung ist eines Rechtsstaates unwürdig», schreibt die TA-Gerichtsberichterstatterin Liliane Minor und führt in der Folge gleich eine Reihe von Gründen auf, wes­halb die «Ohrfeige», die das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil dem Zürcher Migrationsamt ver­passt habe, nicht nur berech­tigt, son­dern «enorm wichtig» sei.

Sie ver­ur­teilt die poli­ti­sche Einflussnahme des Zürcher Regierungsrats mit seiner Haltung, «ja keinen palä­sti­nen­si­schen Aktivisten in Zürich her­um­spa­zieren zu lassen» scharf und stellt klar: «Der Rechtsstaat gilt für alle. Und er ist nicht verhandelbar.»

Ganz anders die NZZ, die das Gerichtsurteil als «juri­sti­schen Sieg» eines Anti-Israel-Aktivisten abtut und sug­ge­riert, das Migrationsamt sei wegen blosser Verfahrensfehler ver­ur­teilt worden. Mit keinem Wort hin­gegen erwähnt der NZZ-Mann Zeno Geisseler in seinem Artikel, dass auch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats das Vorgehen der Behörden bei der Festnahme und Abschiebung Abunimahs sorg­fältig unter­sucht hat und bereits im November 2025 zum glei­chen Schluss kam, wie jetzt das Zürcher Gericht. Das Verdikt ist ein­deutig: Mit dem Einreiseverbot und der Verhaftung des US-Bürgers haben die Schweizer Behörden gegen gel­tendes Recht verstossen.

Das wird den NZZ-Lesenden jedoch vor­ent­halten. Stattdessen legt Geisseler erneut mit Unterstellungen gegen Abunimah nach und beendet seinen Artikel mit der Feststellung, das Urteil sei noch nicht rechts­kräftig und könne vom Migrationsamt ans Bundesgericht wei­ter­ge­zogen werden.

Was dieses auf­grund der mehr als ein­deu­tigen Faktenlage hof­fent­lich nicht tun wird. Ansonsten könnten die von Nicoletta della Valle und dem Zürcher Regierungsrat Mario Fehr ver­schul­deten Rechtsverstösse uns Steuerzahlende noch teurer zu stehen kommen. Nebst den Gerichtskosten in der Höhe von CHF 1070 muss der Kanton Zürich näm­lich laut dem aktu­ellen Urteil dem Geschädigten eine Parteientschädigung von CHF 9500 bezahlen.

Kosten nota­bene, für welche die Steuerzahlenden auf­zu­kommen haben – weil die ober­sten Verantwortlichen zwar klar benannt sind, für ihr Fehlverhalten aber trotzdem nicht gera­de­stehen müssen.


Siehe dazu auch den Blogbeitrag vom 13. November 2025

Meinungsbildung mit Scheuklappen

Reaktion einer unein­sich­tigen Verantwortlichen

4 Antworten auf „Eine Ohrfeige für das Zürcher Migrationsamt“

  1. Erschreckend, wie wenig es in unserem angeb­li­chen Rechtsstaat braucht, um wie ein Schwerverbrecher auf der Strasse ver­haftet, fest­ge­halten und anschlies­send depor­tiert zu werden. Im vor­lie­genden Fall reichten dazu zwei Personen aus dem stramm isra­el­freund­li­chen Lager: Herr Fehr, Regierungsrat im Kanton Zürich und Frau della Valle, bis vor Kurzem Direktorin des Bundesamts für Polizei. Beide sind schon in anderen Zusammenhängen (zurück­hal­tend for­mu­liert) unan­ge­nehm auf­ge­fallen. Wenn solche “halb­pri­vaten” Absprachen so schwer­wie­gende Folgen haben können, fehlt es an Kontrollmechanismen und Schutzvorkehrungen für Opfer von poli­ti­schen Willkürentscheiden. Sowohl Fehr als auch della Valle haben ihre Kompetenzen poli­tisch miss­braucht. Eigentlich hätte Ali Abunimah im Rahmen eines Prozesses gegen die zwei Israelsupporter reha­bi­li­tiert werden müssen. Offenbar gilt aber auch in der Schweiz das Recht der Stärkeren. Positiv ist immerhin, dass sich das Verwaltungsgericht des Kt. ZH klar gegen den Übergriff geäus­sert hat. Frau della Valle hat dank ihrem abrupten Rücktritt kaum recht­liche Konsequenzen zu tragen. Gegen Fehr müsste aber ein klares Verbot für eine erneute Kandidatur aus­ge­spro­chen werden. Er kann sich wie Frau della Valle für die israe­li­sche Extremistenregierung als Privatperson enga­gieren, aber nicht als staats­be­sol­deter Regierungsrat.

    1. Ergänzend zu Ihrem Kommentar und gestützt auf das inzwi­schen rechts­kräf­tige Urteil des Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Die Festnahme von Ali Abunimah war rechts­widrig. Punkt.
      Damit ist gericht­lich fest­ge­stellt, dass staat­liche Stellen ihre Kompetenzen über­schritten haben. Die Verantwortung liegt bei Mario Fehr und Nicoletta della Valle. Das ist keine Meinung mehr, son­dern eine Tatsache.
      Besonders perfid ist der Abgang von Frau della Valle. Rücktritt ohne Konsequenzen, dazu eine Abfindung von rund 340 000 Franken, bezahlt von der Öffentlichkeit. Das Opfer wurde rechts­widrig fest­ge­halten, die Verantwortliche finan­ziell abgegolten.
      Mario Fehr ist wei­terhin im Amt. Ein Regierungsrat, dessen Handeln von einem Gericht als rechts­widrig beur­teilt wurde, ist poli­tisch untragbar. Wer Grundrechte ver­letzt, darf keine Macht ausüben.
      Das ist keine Polemik. Das ist eine Abrechnung mit Machtmissbrauch im Namen des Rechtsstaats.

  2. Schade, dass die abge­fun­dene Nicoletta Della Valle die Konsequenzen ihrer beses­senen Hetze gegen IsraelkritikerInnen nicht tragen muss.

  3. Wer mich kennt, weiss, wie sehr ich auf dieses Urteil gewartet habe. Mein Vertrauen in unser Rechtssystem und in die Politik war längst ange­schlagen, bei­nahe zer­rüttet. Und doch fühlt sich dieses Urteil nicht wie Genugtuung an, son­dern wie eine bit­tere Bestätigung.
    Denn der Auslöser dieses Falls war kein Verwaltungsfehler. Er hatte einen Namen. Mario Fehr.
    Ali Abunimah reiste im Januar 2025 legal in die Schweiz ein. Er wurde auf offener Strasse fest­ge­nommen, fest­ge­halten und aus­ge­schafft. Nicht wegen einer Straftat. Nicht wegen einer kon­kreten Gefahr. Sondern weil er poli­tisch nicht passte. Dieses Vorgehen wurde poli­tisch ange­stossen, rhe­to­risch auf­ge­laden und admi­ni­strativ durchgesetzt.
    Nun liegt das Urteil vor. Das Zürcher Verwaltungsgericht stellt klipp und klar fest, dass dieses Vorgehen rechts­widrig war. Willkür. Politisch moti­viert. Ein staat­li­cher Akt, der grund­le­gende Menschenrechte miss­ach­tete. Dieses Urteil bestä­tigt, was viele ver­drängt haben und andere von Anfang an gesagt haben.
    Ich habe Mario Fehr bereits damals Machtmissbrauch vor­ge­worfen. Klar, öffent­lich und begründet. Nicht im Nachhinein. Nicht im Lichte eines Urteils. Sondern zu einem Zeitpunkt, als viele noch schwiegen oder rela­ti­vierten. Das heu­tige Urteil bestä­tigt diesen Vorwurf. Ein staat­li­cher Eingriff wurde poli­tisch initi­iert, rechts­widrig umge­setzt und nach oben abge­schirmt. Genau das ist Machtmissbrauch.
    Und dann Nicoletta della Valle. Die dama­lige Direktorin des Bundesamts für Polizei. Ihr Handeln löste eine par­la­men­ta­ri­sche Untersuchung aus. Sie musste ihr Amt räumen. Doch statt Konsequenzen folgte eine Abgangsentschädigung von rund 340000 Schweizer Franken. Bewilligt durch Bundesrat Beat Jans. Öffentlich doku­men­tiert. Während ein Journalist um seine Freiheit und seine Rechte kämpfen musste, wurde eine Mitverantwortliche für diesen Rechtsbruch mit Steuergeld ver­ab­schiedet. Das ist keine Verwaltungspraxis. Das ist eine Farce.
    Diese Abgangsentschädigung basiert auf einem Jahreslohn inklu­sive Zuschlägen. Sie wurde bestä­tigt und gleich­zeitig breit kri­ti­siert. Verantwortung wurde nicht über­nommen. Sie wurde abge­golten. Transparenz fand nicht statt.
    Der Kommentar von Frau Neuhaus zeigt, dass es hier nicht um ein ein­zelnes Amt geht, son­dern um ein System, in dem poli­ti­sche Überzeugung und staat­liche Macht inein­an­der­greifen und in dem Verantwortung nach oben fol­genlos bleibt.
    Die mediale Begleitmusik ist bezeich­nend. Während ein­zelne Redaktionen das Urteil klar benennen, ver­su­chen andere wei­terhin, aus einem Journalisten einen Aktivisten zu machen. Als ob Begriffe den Kern der Sache ver­än­dern könnten. Ein Mensch wurde rechts­widrig fest­ge­nommen. Punkt.
    Dieses Urteil ist gerecht. Aber es ist beschä­mend, dass es nötig war. Dass ein Journalist den Rechtsweg beschreiten musste, um zu seinem Recht zu kommen, wäh­rend die Verantwortlichen im Amt bleiben oder mit Abfindungen ver­ab­schiedet werden.
    Wo ist die Aufarbeitung.
    Wo ist die Entschuldigung.
    Wo ist die Konsequenz.
    Ich habe keine Illusionen mehr. Dieses Urteil ist ein kleiner Sieg. Mehr nicht. Der Kampf geht weiter. Für Ali Abunimah. Für alle, die von poli­ti­sierter Justiz betroffen sind. Für ein Land, das sich ent­scheiden muss, ob Recht noch gilt oder nur noch Macht.
    Denn wenn das Recht von jenen miss­braucht wird, die es schützen sollten, dann bleibt nur eines. Laut bleiben. Unnachgiebig bleiben. Bis auch die letzten Mauern des Schweigens fallen.

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