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Sempre Nicoletta

Diese Woche sorgte Ex-Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle wieder einmal für Schlagzeilen: Die Berner TX-Blätter Bund und BZ widmeten der Neo-Barbetreiberin und langjäh­rigen Israel-Sympathisantin am Donnerstag, 25. Juni einen grossen Artikel.

Der Grund für die ausführ­liche Berichterstattung: die ehemalige Spitzenbeamtin sieht sich gezwungen, ihr Sozialprojekt Caffè Bar Sempre Berna aufzu­geben. Dies, obschon es nach ihren eigenen Angaben sehr gut laufen soll: Die Nachfrage nach dem «nieder­schwel­ligen und unent­gelt­lichen Angebot» sei gross, sogar die Sozialdienste der Stadt Bern und das RAV würden Leute vorbei­schicken, schreibt TX-Journalist Bernhard Ott und zitiert della Valle mit den Worten, das Ganze sei ein «200-Prozent-Verschleissjob», weshalb eine Weiterführung des Betriebs für sie «zeitlich und energe­tisch nicht stemmbar» sei. Zudem rechne es sich nicht.

Gerade mal acht Monate nach Eröffnung des Lokals wirft della Valle nun also das Handtuch. Dies, obschon bekannt ist, dass solche Projekte einen langen Atem brauchen – den die jahrelang gut bezahlte Polizeibeamtin mit ihrer fürst­lichen Abgangsentschädigung von CHF 340’000 Franken eigentlich gehabt hätte.

Aber vielleicht gibt es andere Gründe, weshalb sie gerade jetzt aufgibt und den Berner Lokalmedien ihre sympa­thisch klingende Version der Geschichte erzählt.

Andere News-Portale und Zeitungen hatten nämlich schon in der ersten Wochenhälfte eine ganz andere Schlagzeile über Nicoletta della Valle publi­ziert: Bereits am Dienstag, 23. Juni war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Polizei und Justiz EJPD die Immunität für seine ehemalige Chefbeamtin aufge­hoben hat. Auslöser dafür war eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, die bei der Bundesanwaltschaft einge­gangen war – einge­reicht vom US-ameri­ka­ni­schen Journalisten Ali Abunimah und seinen Schweizer Anwältinnen.

Zur Erinnerung: Der Direktor der inter­na­tional bekannten News-Plattform «Electronic Intifada» war im Januar 2025 von den Zürcher Behörden überfall­mässig und wider­rechtlich festge­nommen, in Haft gesetzt und ausge­schafft worden. Längst haben der Bundesrat, eine bundes­par­la­men­ta­rische Kommission und das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, dass das damalige Vorgehen gegen Schweizer Gesetz verstossen hat.

Noch hängig sind jedoch drei weitere Verfahren gegen die Strippenzieher:innen der Verleumdungskampagne und die wider­recht­liche Festnahme von Ali Abunimah. Dieser hat nämlich im Nachgang zu den Ereignissen vom Januar 2025 die damalige Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle, den Zürcher Sicherheits- und Polizeidirektor Mario Fehr sowie einen Journalisten der NZZ persönlich eingeklagt.

Bereits Anfang Monat hatte Abunimah angekündigt, dass er Ende Juni für einen Anhörungstermin im Zusammenhang mit diesen Klagen erneut in die Schweiz reisen werde. Vorgängig hatte er sich bei den Bundesbehörden freies Geleit zusichern lassen, wie er auf der Internet-Plattform «Electronic Intifada» schilderte.

Das Kollektiv «Watermelon University» und Abunimah nutzten die Gelegenheit seines aktuellen Besuchs in der Schweiz, um die im Januar 2025 durch seine Festnahme verhin­derte Veranstaltung in Zürich nachzu­holen. «Mit vielen Emotionen hielt er seinen Vortrag vor einem vollbe­setzten Saal, der zu klein war, um das zahlreich erschienene, begei­sterte Publikum aufzu­nehmen», kommen­tierte die Westschweizer Zeitung Le Courrier den Auftritt Abunimahs vom letzten Dienstag, 23. Juni.

Es war denn auch Le Courrier, welcher im Rahmen der Berichterstattung zum Event die Nachricht über die Aufhebung von della Valles Immunität zuerst verbreitet hat. Aufgrund dieses Entscheids des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD kann della Valle nun wegen Amtsmissbrauchs straf­rechtlich verfolgt werden. «Meines Wissens ist es das erste Mal, dass so etwas geschieht», zitiert Le Courrier Abunimahs Anwältin Dina Rawel.

Ein Paukenschlag aus Zürich, der aber einmal mehr einzig von den Westschweizer Medien wahrge­nommen und öffentlich gemacht wurde. In der Deutschschweiz hielt man die Nachricht offenbar für uninter­essant. Dies, obschon auch der deutsch­spra­chige Dienst von Keystone/​SDA die Meldung schon in seiner Morgenschau vom 24. Juni aufge­nommen hatte.

Der TX-Journalist Bernhard Ott ist mit keinem Wort darauf eingegangen.

Fest steht: Della Valle selber wusste sehr wohl Bescheid über die Anzeige und das ihr nun drohende Strafverfahren. Im Gegensatz zu TX-Media, berichtete die Zeitung Le Temps, sie habe die ehemalige Fedpol-Chefin mit dem Entscheid des EJPD konfron­tiert und um eine Stellungnahme gebeten. Über ihren Anwalt liess della Valle verlauten, sie äussere sich nicht über «eventuelle Strafanzeigen».

Schweigen als Teil von Desinformation

Rund 600 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Politik haben Mitte Mai 2026 einen Appell an den Bundesrat gerichtet, unter ihnen auch die ehema­ligen Bundesrätinnen Ruth Dreifuss und Micheline Calmy-Rey, zusammen mit Ex-Bundesrat Joseph Deiss. Darin verlangen sie von der amtie­renden Schweizer Regierung eine klare Verurteilung der von Israel began­genen Verstösse gegen das Völkerrecht und die Durchsetzung von Sanktionen, falls Israel seine menschen­ver­ach­tende Politik nicht ändert. Die Schweiz soll zudem für schwer verletzte Menschen aus den von Israel bombar­dierten Gebieten medizi­nische Behandlung in Schweizer Kliniken ermöglichen.

Weil man im Bundeshaus bis heute nicht auf das Schreiben reagiert hat, haben die Initiant:innen des Aufrufs um den Tessiner Arzt Pietro Majno-Hurst beschlossen, ihre Anliegen anlässlich einer Medienkonferenz* in Bern einer breiten Öffentlichkeit publik zu machen. Fünf Referent:innen sind dafür aus Zürich, Genf und Brissago angereist.

Unter ihnen die junge Ärztin Zoe Sangalli, Vorstandsmitglied des Vereins Swiss Healthcare Workers Against Genocide SHWAG. In ihrer Präsentation hat sie auf die prekäre Situation des Gesundheitswesens hinge­wiesen, wo die Hälfte der einst 36 Krankenhäuser von Israel dem Erdboden gleich­ge­macht wurden. Von den restlichen, die noch einen Betrieb aufrecht zu erhalten versuchen, ist keines mehr voll funkti­ons­fähig, weil Israel die Einfuhr von Medikamenten und Hilfsgütern bis heute andauernd verzögert und verhindert. Dies nicht nur in Gaza, sondern auch im Westjordanland.

«Medizinische Evakuationen allein lösen die Probleme nicht, sind aber dringend», fasste Zoe Sangalli zusammen: «Über 18’500 Patientinnen und Patienten müssten wegen fehlender Möglichkeiten vor Ort ausserhalb von Gaza behandelt werden, darunter 4000 Kinder.»

Die Genfer Medizin-Professorin Johanna Sommer erinnerte daran, dass die Verweigerung und Behinderung von Humanitärer Hilfe niemals als Druckmittel einge­setzt werden darf und kriti­sierte die «übertriebene Zurückhaltung der Schweiz angesichts der Missachtung von grund­le­genden Regeln in Bezug auf Gesundheit und Schutz von Menschenleben» durch Israel, was die Grundsätze und Glaubwürdigkeit unseres Landes unter­graben würde.

Auch Völkerrechts-Professor Marco Sassòli stellte in seinem Statement klar, dass die Forderungen des Appells auf inter­na­tio­nalem Recht basierten, dem sowohl Israel wie auch die Schweiz verpflichtet sind. Es gebe keinen Zweifel daran, führte er weiter aus, dass Israel humani­täres Völkerrecht verletze – und die Schweiz deshalb alles in ihrer Macht stehende unter­nehmen müsse, um diese Verletzungen zu beenden.

Zum Schluss richtete sich Ex-Bundesrätin Ruth Dreifuss an die Handvoll Journalist:innen, die zur Medienkonferenz erschienen waren. Sie erläu­terte, weshalb sie von den Schweizer Behörden verlangt, auf die Regierung des langjäh­rigen Partnerlandes Israel spürbaren politi­schen Druck auszuüben. Israel habe zwar, wie jeder andere Staat, das Recht, sich selber zu vertei­digen, «aber kein Staat hat das Recht, unver­hält­nis­mässige Vergeltungsmassnahmen zu ergreifen, geschweige denn, sich wahllos an der gesamten Bevölkerung zu rächen. Leider ist genau das derzeit zu beobachten. Nicht nur in Gaza, sondern auch in den besetzten Gebieten des Westjordanlands.»

Deutliche Worte der Ex-Bundesrätin, die sie – wie bereits ihre Vorredner:innen an der Medienkonferenz – nicht in ihrer Muttersprache, sondern auf Deutsch vorge­tragen hat. Mit dem Ziel, dass die Medien im ganzen Land möglichst breit über die erschüt­ternde Lage der Menschen in Gaza, im Westjordanland und im Libanon berichten und dem Appell Nachdruck und Öffentlichkeit verschaffen.

Dieses Vorhaben ist gescheitert: Während die Medien im Tessin und in der Westschweiz prominent und teilweise umfassend über das Thema berich­teten, begnügte man sich diesseits des Röstigrabens mit einer SDA-Meldung, die auf einer Zusammenfassung der an die Redaktionen verschickten Medienmitteilung beruhte. Auszüge davon wurden einzig auf den drei Online-Portalen refor​miert​.ch, watson und nau publi­ziert, sowie auf Papier gedruckt vom unabhän­gigen Blatt «Der Rheintaler».

Das war’s. Darüber hinaus keine Zeile, kein Wort in den Deutschschweizer Medien über den breit abgestützten Aufruf zum Handeln für Gaza, noch über dessen Hintergründe oder die Argumente der Fachpersonen, die ihn mitun­ter­schrieben haben. Als einzige Ausnahme brachte das Echo der Zeit auf Radio SRF am Samstag, 20. Juni dann doch noch einen Beitrag mit dem Appell als Aufhänger.

Doch während Ruth Dreifuss noch am Abend der Medienkonferenz in der Sendung Forum auf RTS während 7 Minuten über die Situation in Gaza und die Dringlichkeit des Appells fundiert Auskunft geben konnte und auch das Tessiner Fernsehen gleichentags ausführlich im Telegiornale berichtete, begnügte man sich bei Radio SRF mit einem einzigen Zitat von Ruth Dreifuss. Gefolgt von einer Stellungnahme des EDA und einem Gespräch mit dessen ehema­ligem Chefplaner Politik und heutigen Direktor des ETH-Think Tanks «Center for Security Studies» Daniel Möckli, der das Schweigen des Bundesrats relati­vierte und rechtfertigte.

Das grosse Schweigen der Deutschschweizer Medien zum aktuellen Gaza-Appell zeigt einmal mehr, dass der vielzi­tierte Rösti-Graben langsam aber sicher zu einem Gaza-Spalt mutiert, wenn es um die Themensetzung und Berichterstattung aus dem Nahen Osten geht. Darauf angesprochen, mutmasste Ruth Dreifuss in der Sendung Forum auf RTS, dass die histo­risch bedingten deutschen Schuldgefühle gegenüber Israel und die dortige Angst vor notwen­diger und berech­tigter Kritik an Israels Kriegsverbrechen mögli­cher­weise auf die Haltung in der Deutschschweiz abfärbe.

Das hartnäckige Nicht-Berichten der deutsch­schweizer Leitmedien zu Israels fortdau­ernden Völkerrechtsverletzungen und deren Israelhofierung könnte aber auch ganz einfach mit der Angst vor der Antisemitismuskeule zu tun haben, die in Deutschschweizer Landen von der Israel-Lobby gegen missliebige Presseartikel gar kräftig geschwungen wird…

* Die Autorin hat die erwähnte Medienkonferenz als Moderatorin geleitet

Ist das Schweizer Boot schon wieder voll?

«Entspannt und bequem von Zürich nach Beirut fliegen», lautet der flotte Werbespruch, mit dem die Swiss auf ihrer Website für Direktflüge in den Libanon wirbt. Ein mehr als zynisches Angebot: Angesichts der tagtäg­lichen Kriegsverbrechen, Morde und Zerstörungen durch Israel im Süden des Landes und in der Hauptstadt Beirut, dürfte die Entspannung im Flugzeug eher begrenzt sein.

Zwei Klicks weiter dann die schlechte Nachricht: Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines haben ihre Flüge nach Beirut wegen des Krieges (vorläufig) bis zum 24. Oktober 2026 einge­stellt. Und auf der Website des EDA ist zu lesen: «Aufgrund der laufenden militä­ri­schen Aktivitäten kann sich die Sicherheitslage vor allem im Süden aber auch in den restlichen Landesteilen weiter verschlechtern», weshalb der Bund dringend von Reisen in den Libanon abrate.

Dies hindert die Schweizer Behörden jedoch nicht daran, gleich­zeitig Menschen genau dorthin zurück­zu­schicken. Dabei handelt es sich weder um Hisbollah-Milizionäre noch um krimi­nelle Libanesen. Sondern, man lese und staune: Die 88jährige Mutter von zwei Söhnen, die seit Jahren mit ihren Familien in der Schweiz leben und hier auch längst einge­bürgert sind, wird zur Ausreise gezwungen.

Die schwer gehbe­hin­derte Frau und ihre 62jährige Tochter waren im Dezember 2025 mit einem auf drei Monate begrenzten Schengen-Visum in die Schweiz einge­reist. Allerdings war schon die Ausstellung der notwen­digen Visa ein Spiessrutenlauf und erst im zweiten Anlauf erfolg­reich. Obschon die Familien in der Schweiz die beiden Frauen beher­bergt und wie verlangt auch finan­ziell für sie bürgten.

Als es dann schliesslich doch klappte, war die Freude über das Wiedersehen und die Aussicht auf ein paar Wochen des Zusammenseins und der Entspannung gross.

Natürlich blieb der Krieg in der libane­si­schen Heimat auch in der Schweiz präsent. Über Social-Media und Chat-Kanäle verfolgte die Familiengemeinschaft die Nachrichten über Angriffe und Zerstörungen durch die israe­li­schen Truppen. Immer neue, kurz angesetzte Evakuierungs-Befehle durch die IDF blinkten auch auf Schweizer Handys auf. Trotzdem: Hier waren Mutter und Tochter in Sicherheit und aufge­hoben, im Kreis ihrer Familie.

Als Folge des US-israe­li­schen Angriffskriegs auf den Iran Ende Februar und der damit verbun­denen weiteren Eskalation auch im Libanon, konnten die beiden Frauen verständ­li­cher­weise nicht, wie ursprünglich geplant, Ende März wieder zurück­reisen. Ihre Schengen Visa liefen aber Ende März 26 aus, der Antrag auf Verlängerung wurde abgelehnt, die Ausreisefrist jedoch viermal um total zwei Monate verlängert – danach war endgültig Schluss.

Als letzt­mög­liches Ausreisedatum wurde der 31. Mai festge­setzt, mit der behörd­lichen Begründung: «Der Libanon befindet sich aktuell in einer volatilen Sicherheitslage, was infolge der militä­ri­schen Eskalation in der Region zu weiteren Einschränkungen im Reiseverkehr führen kann. Zum gegen­wär­tigen Zeitpunkt sind der Luftraum sowie der Flughafen in Beirut jedoch nicht geschlossen und somit intakt, weshalb eine Rückkehr in den Libanon grund­sätzlich weiterhin möglich ist.»

Zudem herrsche zwischen Israel und dem Libanon eine Waffenruhe, so ein weiteres Argument der zustän­digen Ämter. Allerdings muss man den Hinweis auf die angeb­liche Waffenruhe als blanken Hohn bezeichnen, da selbst den Behörden in Bern bekannt sein dürfte, dass diese nicht einge­halten wird.

Israel bombar­diert, zerstört und mordet im Libanon täglich und ungebremst weiter. Für jeden vernünf­tigen Menschen ist es deshalb unvor­stellbar, dass schutz­su­chende Menschen aus der «humani­tären», reichen Schweiz hinaus in eine solche Hölle zurück­ge­schickt werden sollen.

Genau das ist aber geschehen. «Nun sind sie wieder als ‘Binnenflüchtlinge’ bei Verwandten unter­ge­kommen», berichtet Schwiegertochter Sara* Anfang Juni. Da ihre Wohnung in Beirut seit dem 24. November 2024 zerstört ist und das Heimatdorf, wo sie üblicher­weise Frühling und Sommer verbringen, südlich des Litani Flusses und somit mitten in der in der Kampfzone liegt, mussten die beiden Frauen wieder bei Verwandten in den Bergen unter­kommen. «Das ist für uns alle sehr schwierig, und meine 88jährige Schwiegermutter hat sehr mit dieser Situation zu kämpfen», fasst Sara den aktuellen Stand der Dinge zusammen.

Bei einem Treffen Mitte Mai, als die Angehörigen noch Tag für Tag hofften, dass sich vielleicht doch noch ein Weg finden lasse, um die alte Frau weiterhin bei ihren Kindern und Enkeln in der sicheren Schweiz zu beher­bergen, zeigte mir Sara Bilder vom aktuellen Zustand der Wohnung in Beirut, die sie 2001 gekauft hatten, um für Mutter und Schwägerin ein sicheres Dach über dem Kopf bereitzuhalten:

Die Wohnung im 5. Stock eines Wohnhauses mitten in Beirut ist von einer israe­li­schen Rakete, die das Nachbarhaus in Schutt und Asche gelegt hatte, mitge­troffen und ebenfalls völlig zerstört worden. Mutter und Schwägerin waren damals zum Glück schon vor dem Angriff zu einer Cousine in die Berge geflüchtet.

Nachdem sie von der Zerstörung erfahren hatten, seien sie mit Verwandten während Wochen immer wieder hinge­reist und hätten versucht, in Kampfpausen noch Dinge aus den Trümmern zu retten. «Meine Schwägerin hatte die Uhr ihres verstor­benen Mannes in den Ruinen gefunden. Sie wollte sie als Andenken für ihren Sohn mitnehmen – und hat sie in der Panik liegen­ge­lassen…», erzählt Sara.

Auch das liebevoll renovierte Elternhaus im Heimatort der Familie ist aktuell unerreichbar, weil Israel die ganze Region südlich des Litani-Flusses analog zu Gaza dem Erdboden gleich­macht. In ihrer Mail von Anfang Juni schreibt Sara:

«Diese Woche scheint unser Dorf ein Schauplatz zu sein, gestern sind vier Zivilschützer gleich­zeitig gestorben. Zwei wurden bei einem Angriff verletzt, die anderen zwei haben sie in die Ambulanz einge­laden und wollten sie nach Tyros ins Spital trans­por­tieren, als der Krankenwagen angegriffen wurde und alle vier gestorben sind. Der jüngste von ihnen hatte Jahrgang 2006. Die Fotografie der Ambulanz sowie des Feuerwehrwagens sende ich dir in der Anlage, diese Bilder stammen direkt aus dem Chat-Kanal des Zivilschutzes unseres Dorfes. Zudem wurde unser Dorf diese Woche mehrfach angegriffen, vorge­stern wollte der Bagger die Strasse freiräumen, als plötzlich wieder geschossen wurde.»

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Solche Meldungen aus dem Libanon erhalten Sara und ihre Familie tagtäglich. Unseren Qualitätsmedien sind aber die Fussballweltmeisterschaft, die 10-Millionenschweiz und jeder Trump-Post wichtiger. Die Schweizer Regierung und die Migrationsbeamt:innen scheint das Massaker und die Zerstörungen im Libanon nicht zu kümmern.

Unbegreiflich nicht nur das anhal­tende Schweigen zu Israels fortdau­ernden Kriegsverbrechen – empörend auch die Tatsache, dass die Schweiz ohne Not Menschen in diese Hölle zurückschickt.

*Name geändert

Bestimmungen für Schengen Visum gemäss EU-Visakodex:

Höhere Gewalt im Sinne von Art. 33 Abs.1 Visakodex bezieht sich auf Umstände, welche die Ausreise aus der Schweiz bzw. dem Schengenraum oder die Rückkehr in den Herkunftsstaat verhindern.

Dieser Grund bezweckt hingegen nicht den Schutz vor kriege­ri­schen Ereignissen, staat­lichen Übergriffen oder vergleich­baren Situationen, welche den Vollzug einer Wegweisung als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich erscheinen lassen könnten und gegebe­nen­falls eine Prüfung der vorläu­figen Aufnahme erfordern würden.

Ebenso liegt darin kein schwer­wie­gender persön­licher Härtefall im Sinne von Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG. Ein solcher setzt voraus, dass sich die betroffene Person in einer indivi­du­ellen Notlage befindet und ihre Lebens- und Daseinsbedingungen im Vergleich zu anderen Personen im Heimatland in gestei­gertem Mass beein­trächtigt sind.


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