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Wenn Gesetze Unrecht schaffen

Mit Entsetzen stelle ich immer wieder fest, wie gross die Lücken in der Berichterstattung unserer Medien sind. Gerade, wenn es um Israel und dessen Verbrechen geht. Diese werden immer dreister und vergleich­barer mit dem Agieren von Nazi-Deutschland, auf verschie­denen Ebenen.

So segnete das israe­lische «Sicherheitskabinett» zum Beispiel am Sonntag, 8. Februar neue Gesetze ab, die es jüdischen Israelis ermög­lichen, im von Israel unrecht­mässig besetzten Westjordanland Boden zu kaufen. Sogar in den Zonen A und B, die offiziell unter palästi­nen­si­scher Verwaltung stehen.

Schon lange reissen israe­lische Siedler unrecht­mässig palästi­nen­si­sches Land an sich, indem sie die Einheimischen mit Gewalt vertreiben, ihre Dörfer zerstören und ihre Felder verwüsten. Bereits heute leben im Westjordanland über eine halbe Million jüdischer Kolonialisten in illegal erstellten Siedlungen auf palästi­nen­si­schem Boden.

Mit der Gesetzesrevision will das israe­lische Regime seine völker­rechts­widrige Annexion von Boden in der Westbank und in Ostjerusalem auf eine pseudo-legale Basis stellen und die Vertreibung und Verdrängung der palästi­nen­si­schen Bevölkerung weiter beschleu­nigen. Mit dem erklärten Ziel, das israe­lische Staatsgebiet (minde­stens) vom Jordan bis zum Mittelmeer auszu­dehnen. Gross Israel – from the river to the sea…

Wir kennen das Modell aus der deutschen Vergangenheit. Die Nazis haben treu nach dem Buchstaben ihrer menschen­ver­ach­tenden Gesetze gehandelt und nach dem Krieg versucht, sich heraus­zu­reden mit der ungeheu­er­lichen Schutzbehauptung, in Nazideutschland hätten Gesetzte gegolten, denen man sich unter­zu­ordnen hatte. Genauso argumen­tiert der Unrechtstaat Israel.

Die UNO verur­teilte die Verabschiedung der neuen Gesetze umgehend. Sämtliche israe­li­schen Siedlungen im besetzten Westjordanland und Ostjerusalem, sowie die damit verbun­denen Regime und die zugehörige Infrastruktur seien illegal und würden das Völkerrecht sowie wichtige Resolutionen der Vereinten Nationen in flagranter Weise verletzten, stellte UNO-Sprecher Stéphane Dujarric klar.

Israels Handeln sei in diesem Fall nicht bloss desta­bi­li­sierend, sondern eindeutig rechts­widrig und würde den einzig möglichen Weg – die Verhandlungen für eine Zweistaatenlösung – endgültig zerstören, so der Sprecher weiter.

Und wie berichten die Schweizer «Leitmedien» über diese Verurteilung durch die UNO?

Die NZZ widmete den Beschlüssen des israe­li­schen Sicherheitskabinetts und deren Auswirkungen unter dem Titel «Israel baut seine Kontrolle über das Westjordanland aus» einen längeren Artikel. Allerdings erfährt die Leserin darin nichts über Israels Missachtung des Völkerrechts – erwähnt wird einzig, Palästinenserpräsident Abbas hätte die Beschlüsse verur­teilt und die Hamas würde zum Widerstand aufrufen.

Auch die CH-Media und die TA-Titel erwähnen mit keinem Wort, dass Israel mit diesem Schritt das Völkerrecht einmal mehr mit Füssen tritt. Beide Medienhäuser stützen sich bei ihrer Berichterstattung auf eine Meldung der Deutschen Depeschenagentur DPA, in welcher immerhin erwähnt wird, dass die EU sowie die Türkei und «andere musli­mische Länder» die israe­li­schen Beschlüsse verur­teilten, die «unter anderem Regelungen, die den Landkauf von Siedlern verhindert haben, abschaffen.»

Bei einem weiteren Gesetz, das aktuell in Israel zur Debatte steht, geht es um die Einführung der Todesstrafe für Palästinenser:innen, bei einem Schuldspruch für Planung oder Durchführung eines Anschlags.

Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Täter im besetzten Westjordanland vor ein israe­li­sches Militärgericht gestellt und zum Tod verur­teilt werden, wenn sie den Tod eines Menschen zu verant­worten haben – egal ob beabsichtigt oder ein Unfall, Notwehr. In Israel und dem besetzten Ostjerusalem hingegen wäre ein ziviles Gericht zuständig und die Todesstrafe würde einzig fällig bei «beabsich­tigter Tötung eines Bürgers oder Bewohners von Israel».

Bemerkenswert: Das Gesetz gilt nur für Palästinenser:innen. Jüdische Israelis, die Palästinenser:innen unter vergleich­baren Umständen töten, müssen keine Todesstrafe gewär­tigen… Damit unter­mauert Israel seine menschen­ver­ach­tende gängige Praxis, wonach jüdische Täter:innen kaum je bestraft und Palästinenser:innen für die kleinste Bagatelle, oft auch grundlos ins Gefängnis geworfen werden.

Es erstaunt denn auch nicht, dass UN-Rechtsexperten auch bei diesem Gesetz inter­ve­niert und Israel dazu aufge­rufen haben, die Vorlage zurück­zu­ziehen. Ihre Begründung: «Obligatorische Todesurteile stehen im Widerspruch zum Recht auf Leben. Durch die Aufhebung des Ermessensspielraums von Justiz und Staatsanwaltschaft verhindern sie, dass ein Gericht die indivi­du­ellen Umstände, einschliesslich mildernder Umstände, berück­sichtigt und eine angemessene Strafe verhängt».

Auch in Israel gibt es kritische Stimmen gegen die geplante Einführung der Todesstrafe für Palästinenser:innen. Nichtsdestotrotz hat das Regime bereits mit Vorbereitungen zu dessen Umsetzung begonnen: Laut dem israe­li­schen TV-Sender Channel 13 plant die israe­lische Strafvollzugsbehörde den Bau einer spezi­ellen Einrichtung für die Vollstreckung von Hinrichtungen, die Festlegung der erfor­der­lichen Verfahren und die Schulung von Personal.

Für die Unterbringung und Hinrichtung der Verurteilten, soll ein separater Komplex mit dem Namen «Israel’s Green Mile» erstellt werden. Die Todeskandidat:innen werden isoliert einge­sperrt und innert 90 Tagen durch Erhängen hinge­richtet – so die Gesetzesvorlage. Das Modell könnte man «Plötzensee 2» nennen.

Die UNO-Experten sprechen in ihrer Stellungnahme Klartext: «Erhängen kommt nach inter­na­tio­nalem Recht Folter oder einer anderen grausamen, unmensch­lichen oder ernied­ri­genden Strafe gleich.»

Sie benennen zudem die willkür­lichen Verhaftungen und Verschleppungen von Palästinenser:innen durch das israe­lische Militär- und Justizsystem, die syste­ma­ti­schen Verstösse gegen ordnungs­ge­mässe Verfahren, die unmensch­lichen Zustände in den israe­li­schen Gefängnissen…

Trotzdem produ­ziert Israel andauernd neue Gesetze, um den Verbrechen des israe­li­schen Staates ein allzu durch­sich­tiges Mäntelchen umzuhängen.

Die Schweiz und ihr leise­tre­te­ri­scher Aussenminister werden nicht müde, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit anderen Staaten «Good Governance» beizu­bringen. Im Falle von Israel braucht es jedoch weder Workshops noch Powerpoint Lektionen, sondern das längst überfällige Sanktionieren und Abstrafen des Regimes und seiner Profiteure.


Weiterführende Lektüre: Ein erschüt­ternder Report über die Zustände und Foltermethoden in israe­li­schen Gefängnissen:

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