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Urteil im Fall Abunimah rechtskräftig!

Nun ist es definitiv: Die Festnahme und Abschiebung des ameri­ka­ni­schen Journalisten Ali Abunimah durch das Zürcher Migrationsamt im Januar 2025 war geset­zes­widrig. Bereits im Dezember 2025 hatte das Zürcher Verwaltungsgericht ein entspre­chendes Urteil gefällt. Nachdem der Kanton Zürich offenbar (wohlweislich) auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet hat, ist dieses nun rechtskräftig.

Im Klartext heisst das: Die vom Zürcher Regierungsrat Mario Fehr zusammen mit der damaligen Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle verordnete Kriminalisierung des inter­na­tional bekannten Journalisten verstiess gegen Schweizer Recht. Die Mittel, die sie einsetzten, um den engagierten Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit in Palästina von seinem geplanten Auftritt an einer Veranstaltung in Zürich abzuhalten, waren nicht nur unzim­perlich, sondern illegal.

Gut, kann man sich auch hierzu­lande noch auf die Justiz verlassen! In einem nächsten Schritt müssten nun aber die Strippenzieher:innen, die nicht nur im «Fall Abunimah» der Israel-Lobby missliebige Veranstaltungen verhindert haben, auch persönlich belangt werden. Ali Abunimah hat diesbe­züglich weitere Klagen in Aussicht gestellt…

Das ist gut so. Es kann doch nicht sein, dass della Valle für ihr Kaffee-Lokal in Bern, das sie nach ihrem unrühm­lichen, mit 340’000 Franken vergol­deten Ausscheiden aus der Bundesverwaltung eröffnet hat, extra Polizeischutz gewährt wird – bezahlt von unseren Steuergeldern. Während sie weiterhin für Israel lobbyiert, und mögli­cher­weise auch immer noch beim israe­li­schen Rüstungsinvestment-Gesellschaft Champel Capital im Sold steht. Dementiert hat sie dies auf alle Fälle nie…

Mario Fehr, der aus seiner muslim­feind­lichen und rassi­sti­schen Gesinnung keinen Hehl macht und zumindest im «Fall Abunimah» nachweislich gegen Schweizer Recht verstossen hat, müsste als Regierungsrat endlich zurück­treten. Er ist für ein Land, das sich immer noch seiner offenen und liberalen Haltung rühmt, untragbar geworden.

Mit ihren Machenschaften und der Diffamierungs-Strategie gegen alle, die Israels Terror-Politik kriti­sieren, haben die Lobbyorganisationen und die mit ihnen verban­delten Entscheidungsträger:innen wie Fehr und della Valle es bislang geschafft, unzählige Engagements, Initiativen, Veranstaltungen und Publikationen zu diffa­mieren, ins Abseits zu drängen oder gar im Keim zu ersticken.

Dank Ali Abunimahs Klage wurden nun diese immer gleichen Machenschaften hinter den Kulissen publik und entlarvt. Das Gerichtsurteil hält deutsch und deutlich fest: Gesetze gelten auch für die Akteur:innen der sogenannten «Antisemitismus-Bekämpfung». 

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Nachtrag vom 5. März 2026:

Ali Abunimah zum Dritten

Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Festnahme und Abschiebung des bekannten Journalisten und Direktor der News Plattform «Electronic Intifada» Ali Abunimah geset­zes­widrig war, kommt nun diese Woche auch der Bundesrat zum gleichen Schluss.

In seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats GPK‑S, die die Verhängung eines Einreiseverbots im Januar 2025 gegen den Amerikaner mit scharfen Worten gerügt hatte, hält der Bundesrat fest, dass das Vorgehen der damaligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle «nicht den festge­legten Abläufen» entsprochen habe.

Die Tatsache, dass della Valle das Einreiseverbot trotz gegen­tei­liger Empfehlungen ihrer eigenen Leute aufgrund eines Wiedererwägungsantrags von Seiten des Zürcher Polizeikommandanten verfügte, sei eine «Ausnahme von der gängigen Praxis von fedpol» und hätte nicht vorkommen dürfen.

Obschon die fünfseitige bundes­rät­liche Stellungnahme bereits am 2. März öffentlich gemacht und in einer griffigen Medienmitteilung verschickt wurde, hat bislang einzig Le Temps darüber berichtet.

Dafür infor­mierte Ali Abunimah im Livestream der Electronic Intifada vom 5. März 2026 aus erster Hand über die Angelegenheit: Mittlerweile hätten mit der Regierung, einer parla­men­ta­ri­schen Kommission sowie einem Gericht bereits drei gewichtige Institutionen bestätigt, dass das Vorgehen der Schweizer Behörden gegen ihn rechts­widrig war, fasste er zusammen.

Und stellte in Aussicht, dass die Geschichte noch weiter gehe: Vor Bundesgericht sind weiter Klagen von Abunimah hängig, der mit dem rabiaten Vorgehen von della Valle und der Zürcher Polizei im Januar 2025 erfolg­reich daran gehindert wurde, an einer Solidaritätsveranstaltung für Palästina zu sprechen.

Eine Zusammenfassung der bundes­rät­lichen Stellungnahme und Abunimahs Geschichte ist auch auf der Website von EI nachzu­lesen – während unsere Medien schweigen. Allen voran die NZZ, die vor einem Jahr eine hässliche Diffamierungskampagne gegen den bekannten Journalisten angezettelt hatte, die schliesslich zu dessen Festnahme führte…

Der lange Arm der Genozid-Leugner

Der Westschweizer Sportjournalist Stefan Renna hatte sich auf seinen Einsatz als Kommentator des Olympia-Zweierbob-Wettkampfs gut vorbe­reitet. Als der israe­lische Bob-Pilot Adam Edelman seinen Schlitten den Eiskanal hinunter steuerte, zitierte er aus dessen Posts in den sozialen Medien.

Aus dessen Post wurde schnell klar: Der Athlet ist ein militanter Zionist, der Israels Morden in Palästina ohne mit der Wimper zu zucken als «den moralisch gerech­testen Krieg der Geschichte» verherr­licht. Der 34jährige Edelman, der sich von den israe­li­schen Medien gerne als «erster ortho­doxer Teilnehmer der olympi­schen Winterspiele» feiern lässt, nutzt die sport­liche Bühne unver­hohlen für seine und Israels Propaganda.

Der RTS-Journalist Renna erwähnte in seinem aufschluss­reichen Kommentar auch, dass Edelmans Anschieber 2023 als Soldat der israe­li­schen Armee in Gaza im Einsatz war – und stellte dazu die berech­tigte Frage, weshalb dieses Team überhaupt zu den Olympischen Spielen zugelassen wurde.

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Damit missachtet das Olympische Komitee nämlich seine eigene Order, wonach Sportler:innen, die «aktiv an einem Krieg teilge­nommen oder an den Vorbereitungen zu kriege­ri­schen Ereignissen oder durch ihre Aktivitäten in den sozialen Medien dazu beigetragen haben, von einer Teilnahme ausge­schlossen sind.»

Auch diese Info packte Renna in seinen Kommentar, und während Edelmann durch die letzte Kurve des Eiskanals raste, erinnerte der Sportjournalist daran, dass aufgrund der genannten Vorgaben russische Athlet:innen, wenn überhaupt, nur unter neutraler Flagge starten durften, und ein ukrai­ni­scher Skeleton-Athlet vom IOC disqua­li­fi­ziert wurde, weil er mit einem Helm antreten wollte, auf dem Bilder von im Krieg gegen Russland getöteten Kameraden abgebildet waren.

Politik lasse sich nicht trennen, von den Olympischen Spielen – Beispiele dafür gebe es zuhauf, resümierte Stefan Renna, als Edelmans Schlitten das Ziel erreichte. Ein ebenso kennt­nis­reicher wie mutiger Kommentar: Während der 57 Sekunden dauernden Fahrt des israe­li­schen Zweierbobs hat der RTS-Journalist die unerträg­liche Sport-Heuchelei von wegen «unpoli­ti­schen, völker­ver­bin­denden Wettkämpfen» fakten­ba­siert entlarvt.

Die Reaktionen liessen nicht lange auf sich warten. Während Rennas Kommentar in den Netzwerken der Palästina-Fraktion weltweit viral ging, griff die Israel-Lobby nach altbe­währtem Muster nach der Antisemitismus-Keule und setzte erst mal die SRG unter Druck. Leider einmal mehr mit Erfolg: RTS gab dem Shitstorm nach und nahm das Video vom Netz. Mit der Begründung, die Recherchen und Schlussfolgerungen ihres Mitarbeiters seien zwar korrekt, hätten aber den Rahmen der Bob-Berichterstattung gesprengt…

Damit haben die Genozid-Leugner:innen einmal mehr ihr Ziel erreicht: Die von Renna recher­chierten Hintergründe und Zusammenhänge werden unter den Tisch gekehrt. Statt dass man den eigent­lichen Skandal – die Verleugnung des Genozids im Namen der Brot-und-Spiele-Olympiade – benennt, wird der Journalist, der gute Arbeit geleistet hat, als Antisemit diffamiert.

Nach dem gleichen Muster haben die Israel-Wächter bei ihrer Schmutzkampagne gegen die UNO-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese in den vergan­genen Wochen noch einmal einen Gang zugeschaltet. Mit dem erklärten Ziel, die unbestech­liche Kämpferin für Gerechtigkeit und Freiheit der Palästinenser:innen ein für alle Mal zum Schweigen zu bringen.

Der franzö­sische Aussenminister Jean-Noël Barrot war der erste, der aufgrund eines Videos, das ihm zugespielt worden war, lautstark Albaneses Rücktritt forderte. Schnell stimmten die Aussenminister:innen von Deutschland, Österreich, Italien und Tschechien in den Chor ein.

Der Grund für die Rücktrittsforderung: Francesca Albanese hatte sich anlässlich eines Forums in Doha einmal mehr, basierend auf ihren Recherchen und Erkenntnissen, kritisch über die inter­na­tionale Unterstützung für Israel geäussert. Ein Video von der Veranstaltung, das von der israe­li­schen Botschaft in Paris in Umlauf gesetzt wurde, sugge­rierte, Albanese habe Israel als «Feind der Menschheit» bezeichnet.

Francesca Albanese demen­tierte umgehend, wies die Rücktrittsforderungen vehement zurück und veröf­fent­lichte auf X den tatsäch­lichen Wortlaut ihres Statements: «Der gemeinsame Feind der Menschheit ist das System, das den Genozid in Palästina ermög­licht. Dazu gehören das Finanzkapital, das diesen finan­ziert, die Algorithmen, die ihn verdunkeln und die Waffen, die ihn ermöglichen.»

Bald wurde auch bekannt, dass das Video, auf das die Aussenminister:innen ihre Rücktrittsforderung stützten, eine plumpe Fälschung war – KI-manipu­liert, um Albanese in die antise­mi­tische Ecke zu stellen. Was letzt­endlich nicht gelungen ist.

Trotzdem bleibt ein mehr als bitterer Nachgeschmack: Erschreckend ist und bleibt, wie leicht­gläubig sich Spitzenpolitiker:innen von Fake-News verführen lassen, wenn diese in ihr Israel-freund­liches Weltbild passen. Noch schlimmer ist nur ihr Schweigen, nachdem die Lüge entlarvt worden ist. Keine Richtigstellung, keine Entschuldigung – einzig die öster­rei­chische Aussenministerin Beate Meinl-Reisinger hat ihren ursprüng­lichen Post auf X still­schweigend gelöscht und ihre Anschuldigung mit dem Verweis auf «irrefüh­rende Informationen» zurückgezogen.

Amnesty-Direktorin Agnès Callamard fordert in ihrem Gastkommentar in der TAZ zu Recht, dass sich die Regierungen für ihren Fehltritt öffentlich entschul­digen und die Rücktrittsforderungen zurück­nehmen. Für das Versagen der REgierungen findet sie deutliche Worte: «Während die entspre­chenden Staaten eine UN-Expertin attackieren, bleiben sie angesichts der Vorwürfe von Völkermord, Apartheid und rechts­wid­riger Besatzung durch Israel untätig. Das ist nicht anders als Feigheit zu nennen. Die Kampagne gegen Albanese ist ein Versuch, von Israels Vorgehen in Gaza abzulenken.»

Besonders heftig dreschen Rechtspopulistinnen und Hardcore-Zionistinnen wie die Schweizer Journalistin Nicole Dreyfuss oder die «Politphilosophin» Regula Stämpfli als brave Soldatinnen der Israel-Lobby immer wieder mit wortge­wal­tiger Rhetorik auf alle ein, die es wagen, den Genozid und Israels Terrorpolitik beim Namen zu nennen. – Der Grossteil der Mainstream-Journalist:innen meint offenbar, da mithalten zu müssen und stimmt lieber ins Geschrei um angeblich täglich zuneh­mende antise­mi­tische Attacken mit ein, statt Fakten zu recher­chieren und einzuordnen.

Wie lange noch? – Zum Glück gibt es noch Sportreporter wie Stefan Renna, die für Zvivilcourage stehen und sich den Mund nicht verbieten lassen.


Nachtrag

Am Sonntag, 22. Februar sorgten die israe­li­schen Bob-Athleten noch einmal für Schlagzeilen: Das Team des 4er Bobs wurde nach dem zweiten Lauf vom eigenen olympi­schen Komitee disqua­li­fi­ziert, weil die Bobfahrer mit einer Lüge das Reglement unter­laufen und seinen Ersatzmann Ward Fawarseh für die zwei letzten Fahrten am Sonntag einsetzen wollte.

Obschon die Sachlage mehr als klar war, und sogar israe­lische Medien darüber berich­teten, schwur­belte die Frankfurter Rundschau von einer «angeb­lichen Lüge». Vorauseilende Antisemitismus-Vermeidung? Oder glauben die Redakteur:innen des Blattes tatsächlich, dass Israelis nicht lügen…

Widerstand lohnt sich!

Man kann es nicht oft genug wieder­holen: Schweigen ist keine Option. Die Komplizenschaft und Kooperation unserer Regierungen mit dem Terrorstaat Israel kann nur von uns Bürgerinnen und Bürgern durch störenden, wirksamen Widerstand gestoppt werden. Doch das ist schneller gesagt als getan und braucht einen langen Atem.

Überall im Westen setzen rechts­po­pu­li­stische Kreise in Kooperation mit Israel-Lobbyist:innen jeglicher Couleur alles daran, Israel-Kritik und Engagement für Palästina zu krimi­na­li­sieren. Dabei schrecken sie nicht vor massiven Einschränkungen der sonst bei jeder Gelegenheit so hoch gelobten Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zurück. Nicht nur hierzu­lande wurden wiederholt Veranstaltungen verboten, Redner:innen diskre­di­tiert und Demonstrierende bedroht.

Für viel Aufsehen sorgte letzten Sommer der Entscheid der briti­schen Regierung, welche die Aktivistengruppe «Palestine Action» PA als «terro­ri­stische Organisation» einge­stuft und verboten hat.

Dies, obschon die 2020 gegründete Aktionsgruppe keinen einzigen Terroranschlag verübt oder geplant hat! Sie fokus­siert einzig und allein auf gezielte Sabotageakte gegen Rüstungsunternehmen, die Waffen für Israel produ­zieren – mit dem Ziel, deren Produktion und Lieferketten zu stören. Frei nach dem von David Graeber geprägten Motto: «Mit Protesten bittest du die Machthaber, einen Brunnen zu graben. Die direkte Aktion gräbt den Brunnen und fordert sie heraus, dich zu stoppen.»

So kennzeich­neten Aktivist:innen von «Palestine Action» regel­mässig Produktionsstandorte des israe­li­schen Rüstungskonzerns Elbit Systems sowie dessen Zulieferer mit blutroter Farbe. Für besonders dicke Schlagzeilen sorgte im Sommer 2024 eine Aktion, bei der es sechs Aktivist:innen gelang, in eine Elbit-Fabrik bei Bristol einzu­brechen und dort für den Kriegseinsatz konstru­ierte Quadcopter zu beschä­digen. Sie wurden daraufhin festge­nommen und wegen «schweren Diebstahls», «Sachbeschädigung» und «gewalt­tä­tiger Unruhen» angeklagt. Von Terrorismus jedoch war auch hier niemals die Rede. 

Als Reaktion auf das rigorose Terror-Verdikt der Regierung Starmer, prote­stierten seit dem Sommer 2025 Hunderttausende in den Strassen Englands. Dies, obschon Mitgliedschaft oder Unterstützung von «Palestine Action» infolge der Terror-Einstufung mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren geahndet werden konnte.

Schon ein Schild mit der Aufschrift «Ich bin gegen Genozid und unter­stütze Action for Palestine» reichte für eine Festnahme und Anklage. Die Polizei knüppelte die Demonstrierenden regel­mässig brutal nieder, Tausende wurden verhaftet und angeklagt. Unter den Protestierenden waren auch auffallend viele Rentner:innen, die der Polizei stoisch die Stirn boten, indem sie passiven Widerstand leisteten und immer wieder auf die Menschenrechte aufmerksam machten, die von der Staatsmacht buchstäblich mit Füssen getreten wurden.

Die Protestbewegung zugunsten «Palestine Action» zog immer weitere Kreise. Eine Gruppe von inhaf­tierten Aktivist:innen trat im November 2025 in den Hungerstreik. Was zur Folge hatte, dass nun auch all jene krimi­na­li­siert wurden, welche die Hungerstreikenden mit Transparenten in den Strassen Englands unter­stützten. Unter ihnen Greta Thunberg, die sich im Dezember 2025 in London mit einem Protestschild vor das Gebäude einer Versicherung, die Elbit Systems versi­chert, setzte – und umgehend verhaftet wurde.

Am letzten Freitag, dem 13. Februar 2026 dann der grosse Paukenschlag: Der Oberste Gerichtshof in London erklärte die Einstufung von «Palestine Action» als Terrororganisation für «rechts­widrig und unrecht­mässig», das von der briti­schen Regierung erlassene Verbot müsse aufge­hoben werden!

Damit hat das Gericht die Klage der «Palestine Action»-Mitbegründerin Huda Ammori gegen das Verbot und die Kriminalisierung der Organisation gutge­heissen – und die Regierung deutlich in ihre Schranken verwiesen. Zwar hat diese mittler­weile bereits erklärt, sie wolle das Gerichtsurteil weiter­ziehen. Ob sie es dann tatsächlich tun und damit auch Erfolg haben wird, ist jedoch offen.

Zehn Tage vor dem Urteil des London High Court sind nämlich bereits die sechs Aktivist:innen des Anschlags von Bristol von allen Anklagepunkten freige­sprochen worden. Dies, obschon fünf der sechs Angeklagten zugegeben hatten, dass sie die Fabrik unbefugt betreten und Geräte von Elbit beschädigt hätten, gab es keine Verurteilungen.

Die Aktivist:innen sind nun, nach 18 Monaten im Gefängnis, wieder auf freiem Fuss. Nach dem Urteil kommen­tierte die Mutter eines Freigesprochenen gegenüber dem Guardian: «Unsere Angehörigen haben es gewagt, diesem Monster (gemeint ist Elbit – Anm. Red.) die Stirn zu bieten – deshalb wurden keine Kosten gescheut, sie zu überwachen, straf­rechtlich zu verfolgen und ohne Gerichtsverfahren zu inhaf­tieren. – Stellen Sie sich vor, die Regierung hätte denselben Geldbetrag, dieselben Ressourcen und denselben politi­schen Willen in die Verhinderung eines Völkermords gesteckt…»

Auch in diesem Gerichtsverfahren ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Widerstand braucht einen langen Atem. Trotzdem zeigt sich, dass die Justiz in unseren Rechtsstaaten Fehlleistungen der Politik zumindest ein Stück weit korri­gieren und dem Recht zur Durchsetzung verhelfen kann. So, wie dies in der Schweiz auch im Fall des seiner Freiheit beraubten Journalisten Ali Abunimah geschehen ist.

Und noch eine ermuti­gende Nachricht erreicht uns aus England: Die britische Regierung hat, wohl auch aufgrund des massiven Drucks, nicht zuletzt auch der Hungerstreikenden, einen Grossauftrag in der Höhe von 2 Milliarden Pfund zum Training engli­scher Truppen nicht wie ursprünglich geplant an Elbit Systems vergeben.

Übrigens: Elbit Systems hat auch eine Niederlassung in der Schweiz, sowie eine Reihe von Zulieferfirmen. Darüber hinaus hat die Schweizer Armee beim israe­li­schen Rüstungskonzern für 600 Millionen Franken Drohnen und Funkgeräte einge­kauft. – Bislang konnten weder parla­men­ta­rische Vorstösse noch Petitionen oder Demonstrationen die militä­rische Zusammenarbeit zwischen dem israe­li­schen Terrorstaat, seiner Rüstungsindustrie und der Schweiz bremsen, geschweige denn stoppen…


Kommentar im Guardian vom 16. Februar 2026 zur Aufhebung des Verbots von «Palestine Action» durch das Londonder Gericht:

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