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Eine Ohrfeige für das Zürcher Migrationsamt

Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts lässt keine Zweifel offen: Die Verhaftung, das Festhalten und die Abschiebung des ameri­ka­ni­schen Journalisten Ali Abunimah durch die Zürcher Behörden im Januar 2025 waren rechts­widrig. Dieser hatte gegen die anmas­sende Behandlung durch das Zürcher Migrationsamt Klage einge­reicht – und hat nun Recht bekommen.

Zur Erinnerung: Der 53jährige Mitbegründer und Chefredaktor der Online-Newsplattform Electronic Intifada war im Januar 2025 auf Einladung verschie­dener Pro-Palästina Organisationen in die Schweiz gereist, um hier über seine Arbeit zu berichten.

Seinen Vortrag konnte Ali Abunimah aller­dings nie halten, da er – nach seiner legalen Einreise in die Schweiz – auf offener Strasse von Beamten in Zivil überfallen und ins Gefängnis einge­liefert wurde. Wie wir heute wissen, erfolgte die von der Bundespolizei kurzfristig bewil­ligte Einreisesperre aufgrund einer direkten Intervention der damaligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle, die sich gegen ihre Fachbeamt:innen stellte – auf Ersuchen und in Absprache mit Mario Fehr, dem Polizeidirektor des Kantons Zürich.

Der beken­nende Israel-Lobbyist Fehr hatte sich bereits zuvor in der NZZ abschätzig über den US-ameri­ka­ni­schen Journalisten geäussert und seiner rassi­sti­schen Gesinnung mit einem Statement freien Lauf gegeben, als er sich mit den Worten zitieren liess: «Einen islami­sti­schen Judenhasser, der zu Gewalt aufruft, wollen wir nicht in der Schweiz.»

Welch üble Rolle der Polizeidirektor des Kantons Zürich in seinem Kreuzzug gegen alles, was mit Palästina zu tun hat spielt, ist längst bekannt. Nach dem 7. Oktober 2023 forderte Fehr zum Beispiel kurzerhand, Demonstrationen zur Unterstützung der Menschen in Gaza zu verbieten. Wiederholt hat er sich auch dafür stark gemacht, pro-palästi­nen­sische Aktivitäten zu verun­mög­lichen oder gar zu verbieten. Mit einigem Erfolg. Auch die Weigerung des Zürcher Regierungsrats, schwer­ver­letzte Kinder aus Gaza zur Behandlung in Zürcher Spitälern aufzu­nehmen, trägt seine Mit-Handschrift.

Wieweit die Massnahmen der Behörden gegenüber Aktivitäten im Zusammenhang mit Israel und Palästina auf Zürcher Boden einer juristi­schen Überprüfung stand­halten, wird in aller Regel nicht unter­sucht. Es gilt die Macht der Stärkeren und Lauten – und diese liegt zweifelsohne in den Händen von Israel-Lobbyist:innen, die es nicht nur in Zürich immer wieder verstehen, mit ewiggleichen und nicht­zu­tref­fenden Antisemitismusvorwürfen Engagements zugunsten von Palästina im Keim zu ersticken.

Umso wichtiger, hat der Journalist Ali Abunimah seinen Fall vor Gericht gebracht. Im Gegensatz zu vielen anderen, die weder die notwen­digen Mittel noch Kenntnisse haben, um ihre Rechte einzu­klagen, verfügt er über ein inter­na­tio­nales Netzwerk, das es ihm ermög­licht hat, seinen Fall weltweit publik zu machen und der Justiz zur Beurteilung vorzulegen.

Um die hohen Kosten einer Klage gegen die Schweizer Behörden zu decken, startete Abunimah eine Crowdfunding-Kampagne, mit der er (Stand Sonntag, 11. Januar 2026) mittler­weile 90 Prozent der angepeilten Summe von 75’000 USD gesammelt hat.

«Ich vertraue auf die Justiz», begründet er auf der Kampagnen-Seite sein Vorgehen. Trotz seiner schlechten Erfahrung glaube er daran, dass die Schweiz über eine unabhängige Justiz verfüge, die Gerechtigkeit schaffen und die groben Verletzungen grund­le­gender demokra­ti­scher Rechte, wie er sie erfahren habe, nicht tolerieren werde.

Mit seinem Urteil zeigt das Zürcher Verwaltungsgericht nun, dass diese Hoffnung berechtigt war. Vor Bundesgericht sind noch weitere Klagen von Abunimah gegen das Verhalten der Schweizer Behörden im Januar 2025 hängig – wie diese ausgehen werden, ist noch offen.

Die Reaktionen auf das bereits nvorlie­gende Urteil aus Zürich, das Ali Abunimah am 6. Januar 2026 mit einem Artikel auf Electronic Intifada publik gemacht hat, fielen in den Schweizer Medien sehr unter­schiedlich aus.

So titelte etwa der Tages-Anzeiger: «Gericht gibt dem Pro-Palästina Aktivisten recht», während die NZZ den Journalisten durchwegs als «Anti-Israel-Aktivist» etiket­tiert – einzig Le Courrier schreibt in diesem Zusammenhang wertneutral und zutreffend, nach Auffassung des Zürcher Verwaltungsgerichts seien die Festnahme und Inhaftierung des «ameri­ka­nisch-palästi­nen­si­schen Journalisten Ali Abunimah» unrecht­mässig gewesen.

Allein die Wahl der Bezeichnungen für Abunimah zeigt, wie mit Sprache Stimmung gemacht werden kann – eine Reihe von Medien, wie etwa Watson oder Nau verzichten gar darauf, den inter­na­tional bekannten Journalisten mit Namen zu nennen und bezeichnen ihn bloss als «Pro-Palästina-Aktivisten». 

Der Zürcher Tages-Anzeiger widmet der Geschichte immerhin eine ganze Seite, mit einem Bild des Journalisten sowie einem Kommentar, dessen Titel den Skandal beim Namen nennt: «Diese Verhaftung ist eines Rechtsstaates unwürdig», schreibt die TA-Gerichtsberichterstatterin Liliane Minor und führt in der Folge gleich eine Reihe von Gründen auf, weshalb die «Ohrfeige», die das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil dem Zürcher Migrationsamt verpasst habe, nicht nur berechtigt, sondern «enorm wichtig» sei.

Sie verur­teilt die politische Einflussnahme des Zürcher Regierungsrats mit seiner Haltung, «ja keinen palästi­nen­si­schen Aktivisten in Zürich herum­spa­zieren zu lassen» scharf und stellt klar: «Der Rechtsstaat gilt für alle. Und er ist nicht verhandelbar.»

Ganz anders die NZZ, die das Gerichtsurteil als «juristi­schen Sieg» eines Anti-Israel-Aktivisten abtut und sugge­riert, das Migrationsamt sei wegen blosser Verfahrensfehler verur­teilt worden. Mit keinem Wort hingegen erwähnt der NZZ-Mann Zeno Geisseler in seinem Artikel, dass auch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats das Vorgehen der Behörden bei der Festnahme und Abschiebung Abunimahs sorgfältig unter­sucht hat und bereits im November 2025 zum gleichen Schluss kam, wie jetzt das Zürcher Gericht. Das Verdikt ist eindeutig: Mit dem Einreiseverbot und der Verhaftung des US-Bürgers haben die Schweizer Behörden gegen geltendes Recht verstossen.

Das wird den NZZ-Lesenden jedoch vorent­halten. Stattdessen legt Geisseler erneut mit Unterstellungen gegen Abunimah nach und beendet seinen Artikel mit der Feststellung, das Urteil sei noch nicht rechts­kräftig und könne vom Migrationsamt ans Bundesgericht weiter­ge­zogen werden.

Was dieses aufgrund der mehr als eindeu­tigen Faktenlage hoffentlich nicht tun wird. Ansonsten könnten die von Nicoletta della Valle und dem Zürcher Regierungsrat Mario Fehr verschul­deten Rechtsverstösse uns Steuerzahlende noch teurer zu stehen kommen. Nebst den Gerichtskosten in der Höhe von CHF 1070 muss der Kanton Zürich nämlich laut dem aktuellen Urteil dem Geschädigten eine Parteientschädigung von CHF 9500 bezahlen.

Kosten notabene, für welche die Steuerzahlenden aufzu­kommen haben – weil die obersten Verantwortlichen zwar klar benannt sind, für ihr Fehlverhalten aber trotzdem nicht gerade­stehen müssen.


Siehe dazu auch den Blogbeitrag vom 13. November 2025

Meinungsbildung mit Scheuklappen

Reaktion einer unein­sich­tigen Verantwortlichen

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