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Sozialdemokratischer Rechtsprofessor auf juristischem Glatteis

Jositsch auf allen Kanälen. Eine halbstündige Plattform in der Radio-Samstagsrundschau, Interviews von Blick bis NZZ, wo er besser als die Populisten das Klimaurteil von Strasbourg in Grund und Boden redet. Und schliesslich hat er im Ständerat, als Präsident der Rechtskommission, auf eine höchst bedenk­liche Kommissionsentscheidung hinge­drängt und die Mehrheit des Ständerats für seine Sache gewonnen.

Am Mittwoch verab­schiedete die kleine Kammer mit 31 Ja zu 11 Gegenstimmen die Forderung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei abzulehnen und es bestehe keine Veranlassung, Massnahmen zu ergreifen, um dem Urteil betreffend Klimaseniorinnen Folge zu leisten.

Ein verhee­rendes Signal, sowohl betreffend Gewaltenteilung, Demokratieverständnis wie auch Klimaschutz. Zu dieser Stellungnahme gibt viele kritische Stimmen – sowohl aus dem Ständerat wie von Völkerrechts- und anderen Expert:innen. Doch in der Nachrichtensendung 10vor10 ist es erneut der Strafrechtsprofessor aus Zürich, der den Zuschauer:innen seine Position erklären darf. Mehr noch, in der Anmoderation und auf der SRF-Website wird Jositsch tatsächlich als «linker Politiker» bezeichnet. Die Etikette «links» steht bei Jositsch, inzwi­schen eine unbeliebte Randfigur in der SP, noch drauf. Der Inhalt seiner Politik ist gutbür­gerlich verankert.

Der noch SP-Ständerat Daniel Jositsch gefällt sich ganz offen­sichtlich in der Rolle des kantigen Mackers. Er politi­siert seit Jahren an den Grundprinzipien seiner Partei vorbei – als Bundesratskandidat hat ihn die Partei abser­viert. Aber mit seiner Medienpräsenz und vor allem dem Dutzend Lobby-Mandaten scheint der Rechtsprofessor über soviel Macht zu verfügen, dass sich die SP offen­sichtlich nicht getraut, ihn (genauer ihren Zürcher-Ständeratssitz) zu verlieren.

Obschon dieser faktisch bürgerlich besetzt ist: Die Winkelzüge von Jositsch haben nichts, aber auch gar nichts mit linker Politik zu tun oder mit den Werten, für die die SP eigentlich steht. Das weiss man seit Jahren – trotzdem (oder gerade deswegen?) erzielte er in den letzten Wahlen ein Glanzresultat. Weil im Kanton Zürich die Rechten auf ihren Ständerat zählen können.

Jositsch wider­setzt sich gerne und lautstark allem, was ihm nicht in den Kram passt. Er steht allzu gerne im Rampenlicht und gibt alles für seine persön­liche Karriere. Mit seinen populi­sti­schen Auftritten und seiner geschlif­fenen Rhetorik schafft er es immer wieder, seine Sicht der Dinge ins Zentrum zu rücken.

So geschehen etwa, als er vorprellte und Bundesrat werden wollte, obschon seine Partei klar dekla­riert hatte, dass eine Frau die Nachfolge von Simonetta Sommaruga antreten sollte. Ein Affront ohnegleichen – für den er aber erstaunlich viel Applaus (aus dem rechten Lager) erntete. Zum Glück hat er es nicht in den Bundesrat geschafft.

So zieht Jositsch seine Fäden weiterhin als Ständerat – etwa in der Kriegs- und Rüstungspolitik, wo er sich für eine starke Armee engagiert. Oder als Winkelried im Kampf gegen vermehrte Transparenz betreffend das Einkommen von Bundespolitiker:innen aus ihrer Lobby-Tätigkeit, den sogenannten «Nebenämtern».

Und nun also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR. Mit einer schier unerträg­lichen Chuzpe stellt sich Jositsch hier in den Dienst der Ewiggestrigen und übernahm den Lead bei der politi­schen Desavouierung des für die Schweiz unange­nehmen Urteils.

Was treibt einen Politiker und Strafrechtsprofessor, der ganz offen­sichtlich mit Staatsrecht nichts am Hut hat, die Richter:innen des EGMR belehren zu wollen? Was sich Jositsch, und mit ihm die Mehrheit der Ständerät:innen, mit ihrer Ablehnung des Urteils heraus­nehmen, ist eine Absage an die grund­le­genden Anforderungen sowohl an die Gewaltentrennung wie auch an die Justiz.

Oder, wie es die Grüne Ständerätin Céline Vara in ihrem Post auf Linkedin formu­liert: «Heute hat der Ständerat unseren Institutionen und dem Grundsatz der Gewaltenteilung einen Dolchstoss erteilt. Dies ist ein schlimmer Akt, der dunkle Zeiten ankündigt. In Zeiten, wo Demokratien geschwächt und unsere Freiheiten bedroht werden, ist das katastro­phale Signal, das unsere Kammer mit der Annahme dieser Erklärung aussendet, umso unverständlicher.»

Das Geschrei und der Streit über die «Rechtsmässigkeit» des Urteils von Seiten exakt jener Politiker:innen, die bisher eine griffige Klimapolitik (mit)verhindert haben, ist heuch­le­risch. Und hat letzt­endlich nur ein Ziel: Es soll die eigent­liche Message des Gerichtsurteils – nämlich, dass sich der Staat mehr für die Umsetzung der Klimaschutzziele einsetzen muss – übertönen.

Das ist bislang weitgehend gelungen – nicht zuletzt dank Sprachrohr Jositsch. Wenn er behauptet, Klimaschutz sei kein Menschenrecht, hat er leider die Menschenrechtskonvention nicht verstanden. Und wenn er sagt, die Schweizer Politik müsse den EGMR in die Schranken weisen, zeugt, das nicht nur von Selbstüberschätzung, sondern vor allem von einer à‑la-carte Haltung hinsichtlich des weisen Prinzips der Gewaltenteilung.

Das nicht mehr anfechtbare Urteil einer höchsten Instanz als Einmischung in die Politik zu bezeichnen, haben wir auch schon von einem ameri­ka­ni­schen Ex-Präsidenten gehört. Trump und Jositsch sind offenbar Brüder im juristi­schen Geiste.

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