Missachtete Kinderrechte

Mein Bruder war zwölf oder drei­zehn Jahre alt, als es geschah: Ein Schulkamerad hat­te mit Kreide eine Karikatur des Klassenlehrers an die Wandtafel gemalt. Gemeinsam ergänz­ten sie, zur Freude der rest­li­chen Klasse, das Bild mit einem Galgen.

Gar kei­ne Freude hat­te der Klassenlehrer. Als er das von Kinderhand an die Tafel gemal­te Werk sah, reagier­te er panisch. Er wit­ter­te ein Mordkomplott und mel­de­te den Vorfall der Schulleitung. Er unter­stell­te den bei­den Buben per­ver­ses Verhalten, stem­pel­te sie zu poten­zi­el­len Gewalttäterin und Gefährder der Sicherheit an der Schule.

Die Eltern wur­den zitiert, die Übeltäter muss­ten zum Schulpsychiater. Dort wur­de schnell klar: Das war ein harm­lo­ser Bubenstreich, der Lehrer hat­te überreagiert.

Diese längst ver­ges­sen geglaub­te Geschichte kam mir wie­der in den Sinn, als ich die Vorlage für das neue Polizeigesetz (PMT) stu­dier­te. Dieses sieht näm­lich vor, dass Kinder und Jugendliche bereits ab 12 Jahren als «ter­ro­ris­ti­sche Gefährderin oder ter­ro­ris­ti­scher Gefährder» gel­ten kön­nen. Mir ging durch den Kopf: Was, wenn das Gesetz damals schon in Kraft gewe­sen wäre und der Lehrer Anzeige erstat­tet hätte?

Mit dem neu­en Gesetz kann die Polizei auch für Minderjährige eigen­mäch­tig Massnahmen wie Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbote, Ausreiseverbote, elek­tro­ni­sche Überwachung oder Mobilfunklokalisierungen ver­fü­gen und Jugendliche ab dem voll­ende­ten 15. Altersjahr sogar unter Hausarrest stellen.

All die­se Massnahmen sind Eingriffe in die Grundrechte von uns Bürgerinnen und Bürgern, die nicht ohne rich­ter­li­che Kontrolle umge­setzt wer­den soll­ten. Weder für Jugendlichen noch für Erwachsene! Deshalb kei­ne Frage: Das PMT gehört am 13. Juni abgelehnt!

Wenn es um Kinder und Jugendliche geht, kommt näm­lich sogar noch ein wei­te­rer Kritikpunkt hin­zu: Das neue Gesetz steht im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention, an die auch die Schweiz gebun­den ist.

So schrie­ben etwa die bei­den inter­na­tio­nal renom­mier­ten Kinderrechtsspezialisten Jean Zermatten und Philipp D. Jaffé bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum neu­en Gesetz in einem Brief, der von zahl­rei­chen Rechtsexpertinnen und ‑exper­ten unter­zeich­net wur­de: «Die dem PMT zugrun­de lie­gen­de prä­ven­tiv-repres­si­ve, auf den Ausschluss aus­ge­rich­te­te Philosophie steht im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, da die­se Massnahmen nur schwer mit dem über­ge­ord­ne­ten Interesse des Kindeswohls in Einklang zu brin­gen sind.»

Jean Zermatten, wäh­rend 25 Jahren Jugendrichter im Wallis und Mitbegründer des Internationalen Instituts für Kinderrechte (IDE), war von 2005–2013 Mitglied des UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes, den er von 2011 bis 2013 prä­si­dier­te. Der Genfer Rechtsprofessor Philipp D. Jaffé wur­de 2018 als zwei­ter Schweizer in die­ses Gremium gewählt, das die Umsetzung der Kinderrechtskonvention welt­weit überwacht.

Die 1989 von der inter­na­tio­na­len Staatengemeinschaft ver­ab­schie­de­te UNO-Konvention über die Rechte des Kindes wur­de von der Schweiz 1997 rati­fi­ziert. Das Übereinkommen for­mu­liert welt­weit gül­ti­ge Grundwerte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum voll­ende­ten 18. Lebensjahr, an die sich die Mitgliedstaaten zu hal­ten haben. Unter ande­rem wird ver­langt, dass Kinder und Jugendliche einer auf sie zuge­schnit­te­nen Gerichtsbarkeit unter­stellt wer­den müs­sen, weil sie auf­grund ihres Alters, ihrer Verletzlichkeit und ihrer beson­de­ren Bedürfnisse anders zu behan­deln sind als Erwachsene. 

Gegen die­sen zen­tra­len Grundsatz ver­stösst das PMT. Dazu noch ein­mal Zermatten und Jaffé: «Unser Land ist auch an die Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 gebun­den, in der die Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf die Jugendgerichtsbarkeit sehr klar fest­ge­legt sind. Der Polizei zu erlau­ben, Zwangsmassnahmen gegen 12-jäh­ri­ge Kinder zu ergrei­fen, ist eine Verletzung die­ser Verpflichtungen.» Eine wirk­sa­me Strategie zur Terrorismusbekämpfung müs­se die Menschenrechte respek­tie­ren und die beson­de­ren Bedürfnisse der Jugendlichen, ihre Integration und Bildung berücksichtigen.

Nächstenliebe – Made in Switzerland

Während sich die Menschen in der Schweiz um Impftermine drän­geln, errei­chen uns Tag für Tag erschüt­tern­de Covid-Nachrichten aus Indien. Viele Regierungen reagier­ten mit der Lieferung von medi­zi­ni­schem Material auf die Schreckensbilder. Auch die Schweiz.

Anfang Mai wur­den erst­mals 13 Tonnen medi­zi­ni­sche Hilfsgüter von Zürich nach Neu-Delhi geflo­gen. Nebst Sauerstoff-Konzentratoren und Schutzkleidung hat­te das Frachtflugzeug auch 50 Hamilton-Beatmungsgeräte an Bord.

«Die Beatmungsgeräte wur­den vom Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gra­tis zur Verfügung gestellt. Sie stam­men aus der Armeeapotheke und wer­den zur­zeit in der Schweiz nicht benö­tigt», ver­mel­de­te die SDA.

Zur Erinnerung: Das VBS kauf­te im letz­ten Frühjahr und Sommer vom Schweizer Hersteller Hamilton AG 1550 Beatmungsgeräte. Zu einem stol­zen Preis, wie Recherchen der SonntagsZeitung damals zeigten.

Geplant war deren Einsatz in den Kantonen, wel­che die­se dem Bund abkau­fen und in ihren Spitälern ein­set­zen soll­ten. Die Nachfrage hielt sich jedoch in Grenzen. In der Hektik der ers­ten Pandemiewelle geäus­ser­te Bestell-Absichten wur­den wie­der zurück­ge­zo­gen, eini­ge Kantone sol­len gar vom Bund gelie­fer­te Geräte wie­der zurück­ge­schickt haben, weil sie dafür kei­ne Verwendung fanden.

Offenbar waren die qua­li­ta­tiv hoch­ste­hen­den Schweizer Geräte für Schweizer Spitäler nicht nur zu teu­er, son­dern auch nicht pra­xis­taug­lich, wie Recherchen des SonntagsBlicks zeig­ten. So begrün­de­te etwa der Kanton Aargau sei­ne Rückweisung damit, dass das Gerät unge­eig­net für den Spitaleinsatz unge­eig­net sei und man auf dem Markt zu wesent­lich güns­ti­ge­ren Preisen adäqua­te­re Maschinen fin­den wür­de. Ähnlich lau­te­te die Stellungnahme des Kantons Thurgau: «Bei einem so kom­ple­xen Gerät und der Anwendung auf der Intensivmedizin ist es essen­zi­ell, dass sich das Personal auf eine gesi­cher­te, geschul­te Handhabung ver­las­sen kann. Ein Mix von Gerätemodellen ist daher zu ver­mei­den und nur in einer Notlage zu vertreten.»

Kurzum: Das VBS blieb so auf über zwei Dritteln sei­ner Hamilton-Geräte sit­zen, die in der Armeeapotheke ein­ge­la­gert wer­den muss­ten. – Bis zum Tag, als die Welt beschloss, Indien mit medi­zi­ni­scher Nothilfe bei der Corona-Bekämpfung unter die Arme zu greifen…

Flugs wur­den 50 der in der Schweiz her­um­ste­hen­den Hamilton-Geräte in ein Frachtflugzeug gela­den und nach Indien ent­sorgt. Mit dop­pel­tem Gewinn: Im Armeelager wur­de wie­der etwas Platz geschaf­fen, und ein Teil der 45 Millionen Franken, die das VBS für die ein­ge­la­ger­ten Geräte bezahlt hat­te, kön­nen nun über das Nothilfe-Budget des Bundes abge­bucht werden.

Das wäre ja alles schön und gut, wenn die Beatmungsgeräte nun wenigs­tens in Indien ihren Zweck erfül­len und einen Beitrag zur Minderung der Not leis­ten wür­den. Allerdings muss allen an die­sem Deal betei­lig­ten klar gewe­sen sein, dass die­se kom­ple­xen Geräte auch in indi­schen Spitälern kaum zum Einsatz kom­men wür­den. Aus Mangel an qua­li­fi­zier­tem Personal, wie die Erfahrungen in der Schweiz zeigten.

So kam es, wie es kom­men muss­te: «In vie­len Staaten ste­hen Beatmungsgeräte unge­nutzt her­um», titel­te etwa The Times of India Anfang Woche. Zahlreiche wei­te­re indi­sche Zeitungen berich­ten dar­über, dass die Spitäler mit den aus aller Welt ein­ge­flo­ge­nen Beatmungsmaschinen über­for­dert sei­en und die­se meist unge­nutzt her­um­ste­hen wür­den. Konkrete Hinweise dar­über, ob die 50 Hamilton-Geräte in der Schweiz in Betrieb sei­en oder nicht, konn­ten in den kon­sul­tier­ten Quellen kei­ne gefun­den werden.

Es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass Geräte, die von Schweizer Spitälern zurück­ge­wie­sen wur­den, auch in Indien nicht zu gebrau­chen sind. Somit ist die gross­zü­gi­ge «Nothilfe» der Schweizer Regierung nichts ande­res als eine im wahrs­ten Sinn des Wortes «bil­li­ge» PR-Aktion. Medial laut­hals ver­kün­det, bei­spiel­haft für die tra­di­tio­nel­le Solidarität mit der Welt – made in Switzerland.

So sind die Reichen eben: Geben gross­zü­gig an Ärmere ab, was sie nicht mehr brau­chen kön­nen und ihnen nur Entsorgungsprobleme berei­tet. Weitere «Nothilfeaktionen» sind denk­bar, denn es ste­hen ja noch hun­der­te von Beatmungsgeräten in der Armeeapotheke herum.

Nachtrag — ein paar Tage später

Covid-19 in Nepal: Die Schweiz schickt 30 Tonnen humanitäre Hilfsgüter

Bern, 21.05.2021 — Die Schweiz unter­stützt Nepal, wo eine äus­serst pre­kä­re Gesundheitssituation im Zusammenhang mit Covid-19 herrscht. Die Humanitäre Hilfe des Bundes schickt am Freitag, 21. Mai 2021, 1,1 Millionen Antigentests, 40 Beatmungsgeräte, 10 Sauerstoffkonzentratoren sowie Schutzmaterial nach Kathmandu. Die Gesamtkosten die­ser huma­ni­tä­ren Hilfsaktion betra­gen rund 7,5 Millionen Franken.

 

Nachtrag — ein paar Wochen später

(20Minuten – 13.06.2021)

Die Schweiz sei reich­lich ver­sorgt mit Impfstoffen, sie erhal­te Vakzine von Pfizer/Biontech und Moderna im Wochenrhythmus und kön­ne gar nicht viel mehr ver­imp­fen, heisst es. Deshalb sol­len nun sämt­li­che bestell­te Dosen des umstrit­te­nen Impfstoffs des bri­tisch-schwe­di­schen Herstellers AstraZeneca ver­schenkt wer­den. Der Bundesrat will kom­men­de oder über­nächs­te Woche dar­über entscheiden.

(..)

Viele Länder und auch die EU wol­len nun kei­ne wei­te­ren Dosen von AstraZeneca mehr bestellen.

Es wird des­halb ver­mu­tet, dass sich das BAG eben­falls vor wach­sen­der Impfskepsis fürch­tet und dar­um den umstrit­te­nen Impfstoff gar nicht erst in der Schweiz ein­set­zen will. Die inter­na­tio­na­le Solidarität wäre dem­nach nur ein Motiv, war­um die Schweiz Millionen Impfdosen verschenkt.

 

Wieviel Grün braucht es,
in der Stadt?

Wir woh­nen in einem Quartier, des­sen Gesicht sich in den letz­ten zehn Jahren radi­kal ver­än­dert hat. Kaum eine Liegenschaft ist älter als 20 Jahre. Früher stan­den hier, bewohnt von den Eigentümern, Chaletbauten mit gross­zü­gi­gen Gartenflächen. Dann erla­gen die Besitzer und ihre Erben dem Lockruf des gros­sen Geldes. Rendite, Rendite und noch­mals Rendite war angesagt.

Die Folge: Weil Investoren und Bauherrschaften das Maximum aus ihren inzwi­schen teu­er gewor­de­nen Grundstücken her­aus­ho­len woll­ten, wur­de und wird die Ausnützungsziffer jeweils bis zum äus­sers­ten Rand ausgereizt.

Das Resultat: Die Gärten und ins­be­son­de­re der Baumbestand sind auf kärg­li­che Grünränder geschrumpft. Bei jeder Baustelle wird erst ein­mal Tabula rasa gemacht. Alles Bisherige muss weg: Liegenschaften wer­den zu Bauschutt, Gärten zu Baugruben, Bäume zu Altholz.

Nach Fertigstellung von Neubauten sind die Bauherrschaften zwar gesetz­lich ver­pflich­tet, die ver­blie­be­nen Aussenräume zu begrü­nen. Diese Neubepflanzungen von meist beschei­de­ner öko­lo­gi­scher Qualität sind jedoch kein Ersatz. Nie mehr wer­den die Restbäumchen und Sträucher die frü­he­re Höhe errei­chen, nie mehr wer­den ihre aus­la­den­den Äste nur annä­hernd soviel Schatten spenden.

Mit den Gärten ver­schwin­den nicht nur wich­ti­ge Lebensräume für Tiere und Pflanzen aus dem Quartier. Die zuneh­men­de Versiegelung der Oberflächen und der dras­ti­sche Rückgang der grü­nen Zwischenräume ist auch genau das Gegenteil von dem, was die Klimaforscherinnen und ‑for­scher ange­sichts der künf­ti­gen heis­sen Sommermonate empfehlen.

Die Bedeutung von Grünräumen und Biodiversität in der Stadt ist heu­te in aller Munde. Grün Stadt Zürich pflanzt denn auch fleis­sig Bäume ent­lang von ver­sie­gel­ten Strassen und Plätzen. In den klei­nen Parkanlagen, wel­che bei allen Grossüberbauungen (z.B. dort, wo Schrebergärten wei­chen muss­ten) ein­ge­fügt wer­den, bemü­hen sich die Landschaftsgärtnerinnen und ‑gärt­ner dem Trend fol­gend um Biodiversität und öko­lo­gi­sche Gestaltung der öffent­li­chen Räume. Die Stadt Zürich ver­fügt sogar über ein Baumkataster. Ausschliesslich für Bäume auf öffent­li­chem Grund.

Für schüt­zens­wer­te Bäume auf Privatgrund besteht weder ein Kataster noch ein Inventar. Grün Stadt Zürich kann jedoch, wenn aus ihrer Sicht mar­kan­te oder quar­tier­prä­gen­de Bäume für ein Bauvorhaben abge­holzt wer­den sol­len, eine Schutzabklärung ein­lei­ten. Laut Auskunft der städ­ti­schen Behörde kön­ne in einem sol­chen Fall mit dem Eigentümer ein Vertrag aus­ge­han­delt und der Baum unter Schutz gestellt wer­den, wenn dies «die Ausnützung des Grundstückes nicht mass­geb­lich beeinträchtigt.»

Im Klartext: Das Bauvorhaben hat immer Vorrang. Auch wenn es bei objek­ti­ver Betrachtung in völ­li­gem Widerspruch steht zu den Anforderungen an eine nach­hal­ti­ge Entwicklung, wie sie von der Stadt Zürich mit schö­nen Worten pro­pa­giert wird.

Beispiel: In unse­rem Quartier hat der letz­te noch ver­blie­be­ne «Altbau» aus dem Jahr 1926 einem fünf­stö­cki­gen Neubau mit 14 Kleinstwohnungen zu wei­chen, der in den letz­ten zwei Jahren von einer Studenten-WG zwi­schen­ge­nutzt wurde.

Das Ganze läuft unter dem Markenzeichen «Verdichtung». Was hier ver­dich­tet wird, ist aber ein­zig und allein die Rendite, die aus dem Grundstück gepresst wer­den soll: Laut dem Investor sei­en Ein- und Zweizimmerwohnungen am Markt nach wie vor gefragt. Seine Zielgruppe: Flughafenangestellte und allein­ste­hen­de RentnerInnen. Mit ande­ren Worten: Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die­se Wohnungen, wenn über­haupt, mehr­heit­lich als Pied-à-terre genutzt wer­den, von Leuten, die ihren Lebensmittelpunkt weder in Zürich noch im Quartier haben. Die Folge: Kalte Betten und zuneh­men­de sozia­le Verarmung.

Auf dem Grundstück leb­ten in der Vergangenheit im Schnitt zwi­schen fünf und zwölf Menschen, bei einem wesent­lich beschei­de­ne­ren Bauvolumen. Dafür gab es rund­her­um einen gros­sen Garten: aus gan­zeit­li­cher Quartiersicht eigent­lich eine schüt­zens­wer­ter Rest-Grünfläche. Denn ver­nich­te­tes Grün kehrt auf Stadtgebiet nicht mehr zurück.

Der geplan­te Bau von 14 Kleinwohnungen bedeu­tet auch: Auf der 617 Quadratmeter klei­nen Parzelle wer­den 14 sepa­ra­te Kücheneinrichtungen erstellt, mit 14 Kochherden, 14 Backöfen, 14 Geschirrspülern – zusätz­lich 14 sepa­ra­te WCs, 14 Duschen… Da freu­en sich eigent­lich nur die Firmen Geberit und V‑Zug.

Würde man die Herausforderungen an die Zukunft unse­re Städte ernst neh­men, wären sol­che Bauvorhaben nicht mehr bewil­li­gungs­fä­hig. Trotzdem gibt die Stadt auch bei die­sem Projekt grü­nes Licht. Weil sie von Gesetzes wegen muss. Vorläufig.

In der Stadt Zürich sam­mel­te der Verein Stadtgrün innert kür­zes­ter Zeit über 4’300 Unterschriften für sei­ne Initiative, die mehr Grün für die Stadt ver­langt. Ein bit­ter nöti­ger Schritt, gewis­ser­mas­sen eine Erziehungsmassnahme für massloss geld­gie­ri­ge Investoren. Wer nicht mass­hält, muss an die Leine genom­men wer­den. Auch wenn dann wie­der das Gejammer los­geht, über «mass­lo­se» Eingriffe ins Privateigentum.

Selber schuld.

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